Seit Juni 2015 steht bereits die versuchte Ausreise in ein Terrorcamp unter Strafe nun beschäftigt die umstrittene Neuregelung erstmals den Bundesgerichtshof (BGH). Dabei geht es um einen Islamisten, den das Münchner Landgericht im Mai zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Wie vor wenigen Tagen in Karlsruhe mitgeteilt wurde, hat der Mann dagegen Revision eingelegt. Er halte die Norm für verfassungswidrig. Der Mann hatte vergeblich versucht, nach Syrien zu reisen. Im Oktober 2015 wurde er am Flughafen München festgenommen.
Nach Auffassung der Münchner Richter wollte sich der bei seiner Verurteilung 27-Jährige in dem Bürgerkriegsland militärisch ausbilden lassen, um sich am Dschihad zu beteiligen. Der neue Absatz im Strafgesetzbuch stellt bereits den Ausreiseversuch als Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe. Kritiker bemängeln, dass sich die bloße Absicht vor Gericht nur schwer nachweisen lässt.
POLITIK
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Ausreiseversuch ins Terrorcamp zu Recht strafbar?
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