Wechseln Studienabbrecher in eine Ausbildung, können sie die Ausbildungsdauer verkürzen. Darauf weist das Bundesinstitut für Berufsbildung auf dem Portal stark-fuer-ausbildung.de hin. Eine Mindestausbildungsdauer darf dabei jedoch nicht unterschritten werden. Bei einer Ausbildungszeit von dreieinhalb Jahren ist höchstens eine Verkürzung auf 24 Monate möglich, bei einer dreijährigen Ausbildung sind es 18 Monate.
Studienabbrecher sollten sich dabei bewusst sein, dass es in der Regel keine gesonderten Berufsschulklassen für sie gibt. Es ist deshalb sinnvoll, im Vorfeld nachzufragen, ob und wie die kürzere Ausbildungszeit schulisch begleitet wird. Und auf noch etwas müssen Studienabbrecher sich einstellen: Die Abschlussprüfung müssen sie auf jeden Fall vollständig ablegen. Hier können sie sich nichts anrechnen lassen.
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Ausbildung verkürzen
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