Längere Grünphasen für Fußgängerampeln, abgesenkte und besser beleuchtete Gehwege sowie mehr verkehrsberuhigte Zonen: Mit diesen Maßnahmen will das Land Berlin das Zufußgehen sicherer und bequemer machen. Das 2018 verabschiedete Mobilitätsgesetz bekommt dafür nach den Regelungen für den ÖPNV und den Radverkehr einen neuen Abschnitt zum Fußverkehr. „Der Fußverkehr ist ein Grundpfeiler der Verkehrswende. Mit dem neuen Abschnitt im Mobilitätsgesetz wird er entscheidend gestärkt. Berlin setzt so bundesweit Maßstäbe mit seiner Verkehrspolitik", sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Er muss jetzt noch den Rat der Bürgermeister und das Abgeordnetenhaus passieren und soll spätestens im Februar 2020 beschlossen werden. Bis sämtliche Maßnahmen umgesetzt werden, würde es aber noch „einige Zeit" dauern, so Günther. Stefan Lieb, Geschäftsführer des Fachverbands Fußverkehr Fuss e.V., sagte, schon beim Radverkehrsteil habe sich gezeigt, „dass die eigentliche Herausforderung nicht gute Paragrafen sind, sondern ihre Umsetzung in der alltäglichen Praxis."
Laut Unfallstatistik sind Fußgänger im Berliner Straßenverkehr besonders verletzlich – unter den 45 Verkehrstoten im Jahr 2018 waren 19 Passanten. Oft würden die Unfälle aber auch von den Fußgängern selbst verursacht, weil sie den Fahrzeugverkehr missachten. In solchen Fällen hilft auch das neue Gesetz natürlich nur bedingt.