Bundesumweltminister Carsten Schneider hat angesichts der extremen Hitzewellen einen „nationalen Aktionsplan“ vorgeschlagen. Für Hilfen des Bundes müsste das Grundgesetz geändert werden. Dafür gibt es viel Unterstützung, nur die Union hält davon bislang wenig.
Als die Katwarn-App am Samstagabend Alarm gab, hatten die Menschen im Saarland schon Brandgeruch wahrgenommen und aufziehenden Rauch bemerkt, der immer dichter wurde. Die Warnapp riet, Fenster geschlossen zu halten.
Es brennt, und das nicht zum ersten Mal in diesen Tagen. Diesmal aber war das Feuer fast 200 Kilometer entfernt, genauer im Naturpark Hohe Venn in Belgien ausgebrochen. Der ziemlich ungesund riechende Rauch war schon über Luxemburg, die Eifel und die Region Trier hinweg gezogen. Das Lagezentrum der Polizei im Saarland meldete gut 700 Notrufe.
Im Saarland selbst hatte es schon in den Tagen zuvor eine Reihe von Bränden gegeben, am Sonntag schließlich einen Großbrand, bei dem 400 Einsatzkräfte, unterstützt von einem Löschhubschrauber der Landespolizei Hessen, gefordert waren. Hitze und anhaltende Trockenheit lassen Einsatzkräfte in diesen Wochen bundesweit nicht zur Ruhe kommen.
Hitze, tropische Nächte, anhaltende Dürre, Flüsse und Seen ausgetrocknet – mit allen Folgen für Mensch, Natur, aber auch die Wirtschaft, und Bauern bestätigen, was Klimaforscher längst vorausgesagt haben.
Nach den extremen Wochen in diesem Sommer wird immer intensiver über notwendige Maßnahmen diskutiert. Wobei weniger die Maßnahmen zur Debatte stehen. Denn klar ist: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas brauchen Klimaanlagen, Städte brauchen kühle Rückzugsräume und jede Menge kleinerer Vorkehrungen, wie sie beispielsweise längst aus Spanien, Italien oder Griechenland bekannt sind.
Und neben vielfältigen Sofortmaßnahmen braucht es auch strukturelle Konzepte, um sich auf künftig vergleichbare Bedingungen vorzubereiten. Denn dass dieser Sommer mit seinen Hitzeperioden kein vereinzelter Ausreißer ist, sondern eher anzeigt, auf was wir uns künftig regelmäßig einzustellen haben, ist inzwischen weitgehend anerkannt.
Gemeinschaftsaufgabe
Starkregenereignisse und extreme Hochwasser der Vergangenheit sind die andere Seite des Klimawandels. Erfahrungen damit haben massive Anstrengungen ausgelöst, um künftig besser auf derartige außerordentliche Lagen eingestellt zu sein, vom Hochwasserschutz bis zu einer deutlich verbesserten Prognose, die wiederum zu besseren und koordinierteren Warnungen und Einsätzen führen kann. Vergleichbares ist in Sachen Hitze, Trockenheit und Dürre bislang nicht der Fall.
Das soll sich nun ändern. Und das wird wie beim Hochwasserschutz enorme Mittel erfordern. Und so geht die Diskussion kaum noch um die Maßnahmen und deren Notwendigkeit, sondern schlicht darum, woher das Geld dafür kommen soll. Viele der notwendigen Schritte sind eigentlich Aufgabe der Kommunen. Die sind aber bekanntermaßen finanziell schon lange an ihren Grenzen. Ganz ähnlich sieht es auch bei den meisten Ländern aus. Insofern ist –
einmal mehr – der Ruf nach Hilfe des Bundes zuletzt immer lauter geworden.
Der wiederum ist ebenfalls, wie die Diskussionen um den Bundeshaushalt mit Spar- und Kürzungsmaßnahmen zeigen, in einer prekären Situation. Trotzdem mangelt es eigentlich nicht an der grundsätzlichen Bereitschaft, in einer solchen extremen Situation zu helfen. Aber das ist nicht so einfach. Direkte Hilfen des Bundes für Kommunen sind eigentlich nicht vorgesehen.
„Ich kann Klimaschutzmaßnahmen oder Klimaanpassungsmaßnahmen wie Finanzierung von Klimaanlagen oder Verschattung nur unter sehr schweren Bedingungen möglich machen“, erklärte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Um da Klarheit, Rechtssicherheit und Verlässlichkeit zu schaffen, müsste eigentlich das Grundgesetz geändert werden.
Schneider hat deshalb vorgeschlagen, im Grundgesetz eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ zu verankern und damit die Voraussetzung für Unterstützung des Bundes bei kommunalen und Länderaufgaben rechtssicher zu ermöglichen. Unterstützung erhält er dafür von den SPD-Kabinettskolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung, aber auch von Länderseite.
Saar-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) betont: „Die Vorschläge von Carsten Schneider und anderer Bundesminister sind eine passende Antwort auf aktuelle Herausforderungen“, und ergänzt: „Klimaschutz und Klimaanpassung sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Der Bund darf Länder und Kommunen dabei nicht alleine lassen, deshalb ist die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung die richtige Antwort.“ Der Koalitionspartner hält aber nicht viel von einer Grundgesetzänderung. „Wohlfeil und bringt nichts“, befand beispielsweise die neue CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann. Das würde nur zu neuen Kompetenzstreitereien führen. Und der für Klimaschutzfragen zuständige CDU-Fraktionsvize Klaus Mack fordert erstmal die SPD-Kollegen auf, nachzuweisen, welchen Vorteil eine Grundgesetzänderung denn wirklich bringen würde.
„Kein Klimaschutz schadet Wirtschaft“
Umweltschutzverbände sehen dagegen den Vorstoß der SPD-Minister als guten Vorschlag. „Dieser Extremsommer zeigt: Deutschland ist nicht gewappnet für die Hitze, die uns durch die eskalierende Klimakrise immer häufiger trifft“, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Deshalb müsse es jetzt konkret werden mit einem nationalen Hitzeschutzplan.
Unterstützung gibt es auch von Kommunalen Spitzenverbänden und Sozialverbänden. Auch der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, unterstützt den Vorstoß des Umweltministers. „Eine Grundgesetzänderung ist die Lösung, um die 5,8 Millionen Krankenhauspatienten und 800.000 Pflegeheimbewohner in den Sommermonaten vor extremen Temperaturen zu schützen.“ Nach seiner Einschätzung könnten über diesen Weg unter anderem hohe Milliardenbeträge mobilisiert werden, um etwa solarstrombetriebene Klimaanlagen in Pflegeheimen und Krankenhäusern zu installieren. Er appelliert, zum Schutz vulnerabler Gruppen und Menschen mit geringem Einkommen dürften „Fraktionsgrenzen keine Rolle spielen“.
Die Grünen haben Unterstützung für eine mögliche Grundgesetzänderung signalisiert, auch bei den Linken gibt es zustimmende Signale. Für eine Grundgesetzänderung wäre aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, also die Zustimmung der Union. Dass die sich derzeit derart zurückhaltend und abweisend äußert, führen einige Beobachter der Bundespolitik auch darauf zurück, dass die Union eine gemeinsame Abstimmung mit der Linken vermeiden will.
Nach einer Blitzumfrage von Civey würde knapp die Hälfte der Befragten eine Grundgesetzänderung für mehr Hitze- und Klimaschutz unterstützen (33 Prozent halten das für „eindeutig richtig“, weitere 14 Prozent für „eher richtig“. Dagegen halten 30 Prozent das für „eindeutig falsch“ und acht Prozent für „eher falsch“).
Carsten Schneider ist jedenfalls schon mal vorsorglich einem weiteren möglichen Gegenargument in der aktuellen Klimadiskussion entgegengetreten. „Jeder, der bisher behauptet hat, Klimaschutz schadet der Wirtschaft, erlebt heute, dass kein vorhandener Klimaschutz der Wirtschaft schadet.“
Die Folgen der Situation der vergangenen Wochen machen sich unter anderem auch in spürbar geringerer Wirtschaftsleistung bemerkbar. Schätzungen gehen etwa von einer halben Milliarde Euro weniger pro Tag aus, und das ist nicht nur eine Folge ausgetrockneter Wasserstraßen.