Die Innen-Senatsverwaltung hat einen Bericht zur Bedrohung durch islamische Extremisten vorgelegt. Ein Ergebnis des sogenannten Monitors: Vor allem junge Menschen werden im Internet radikalisiert.
Berlin stehe „als tolerante, weltoffene und internationale Metropole besonders im Fokus extremistischer Akteure, die eine demokratische und freiheitliche Gesellschaft ablehnen“. Der Weihnachtsmarkt-Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 habe „schmerzhaft vor Augen geführt, dass der islamistische Extremismus eine zentrale Bedrohung war und ist, die in Berlin Behörden, Politik und Zivilgesellschaft dauerhaft herausfordert“.
So leitet die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ihren „Islamismus-Monitor“ für Berlin ein. „Dieser Monitor bildet die zentralen Entwicklungen im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus in Berlin in den Jahren 2024 und 2025 ab und berücksichtigt ergänzend einzelne aktuelle Entwicklungen über den Berichtszeitraum hinaus“, erklärt die Senatsverwaltung zu dem 25 Seiten langen Dokument. Zusätzlich zu den Entwicklungen im „Phänomenbereich“ werden die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Islamismus beleuchtet. Damit setzt die SPD-geführte Innen-Senatsverwaltung ein halbes Jahr vor der Abgeordnetenhauswahl eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU und SPD aus dem Jahr 2023 um.
Monitor für 2024 und 2025
Nach wie vor bestehe „eine abstrakt hohe Gefährdungslage im Bereich des islamistischen Terrorismus“, heißt es in dem Bericht. Wobei sich Islamismus „zunehmend digital und jugendaffin“ präsentiere und so eine Anziehungskraft insbesondere auf Jugendliche und junge Erwachsene ausübe. „Terrororganisationen nutzen das Internet nach wie vor zur Verbreitung jihadistischer Inhalte sowie zur Rekrutierung. Die islamistische und terroristische Propaganda setzt auf immer professioneller produzierte Inhalte, greift gezielt aktuelle Ereignisse wie die Eskalation des Nahostkonflikts auf und bedient damit das Narrativ einer angeblich weltweiten Feindschaft und Unterdrückung gegenüber dem Islam und den Muslimen“, heißt es im Bericht.
Darüber hinaus stellten unter anderem „psychisch auffällige Einzeltäter sowie haftentlassene Jihadisten oder aus einstigen Kampfgebieten zurückkehrende Inhaftierte eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar“. Das bedeute für die Sicherheitsbehörden, die Islamismus bekämpfen und versuchen, seine Entstehung zu verhindern, dass sie ihre Arbeit ständig an neue Entwicklungen anpassen müssen. „Mit vereins- und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen werden entsprechende Möglichkeiten ausgeschöpft, um gegen islamistische Strukturen und Einzelpersonen vorzugehen. Schließlich sorgen präventive Maßnahmen dafür, dass beispielsweise durch Deradikalisierung und Distanzierungsansätze bei radikalisierten Personen nach Möglichkeit eine Abkehr vom islamistischen Extremismus erreicht werden kann“, erklärt die Innen-Senatsverwaltung.
Islamistischer Extremismus, erklärt der Bericht, umfasse „ideologisierte und politisierte Auslegungen des Islam, die überwiegend im Nahen und Mittleren Osten entstanden sind“. Zu den Kernforderungen islamistischer Bewegungen zähle „das Bestreben, eine islamistische Herrschaftsordnung zu errichten“. „Dabei verstehen Islamisten den Islam zugleich als Herrschaftsideologie und als Gesellschaftssystem, in dem Religion und Staat eine unteilbare Einheit bilden. Auf der Basis frühislamischer oder mittelalterlicher Herrschaftskonzepte wollen sunnitische Islamisten häufig ein Kalifat mit einem Kalifen schaffen, der sowohl die religiöse als auch die weltliche Herrschaft ausübt“, wird erläutert. Schiitische Islamisten streben hingegen „meist eine Theokratie nach iranischem Vorbild an, in dem der ranghöchste Religionsführer (Imam) auch die Regierungsgewalt innehaben soll“.
hat Berlin bis heute nicht losgelassen - Foto: imago images/Pacific Press Agency
Unabdingbar sei für Islamisten die „Anwendung der Scharia“, der islamischen Rechts- und Werteordnung. Weiter heißt es: „Diese betrachten sie nicht allein als unveränderliches Recht, sondern als politischen und gesellschaftlichen Ordnungsrahmen, dessen Normen im Staatswesen umzusetzen sind. In einem islamistischen Staat, dessen Recht auf der Scharia basiert, werden die Freiheiten der Meinung, des Gewissens und der Religion sowie die Rechte von Frauen und Minderheiten eingeschränkt.“ Das bedeute, dass sich islamistische Ideologien „gegen die Menschenwürde, das Demokratie- sowie das Rechtsstaatsprinzip richten und mit zentralen Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar“ sind. Mit Hinweis auf die Scharia rechtfertigen Islamisten, nach Informationen der Polizei, auch „Aktivitäten zur Islamisierung der Gesellschaft sowie teilweise die Anwendung von Gewalt“.
Rekrutierung über soziale Medien
In Berlin habe sich eine Vielfalt an Strömungen in der islamistischen Szene etabliert. Den größten Teil der islamistischen Szene in Berlin bilden die Anhänger des Salafismus. „Lange Zeit war die salafistische Szene in Berlin stark an einzelnen Moscheevereinen ausgerichtet“, erklärt der Bericht. Die Bedeutung dieser Vereine habe in den vergangenen Jahren aber abgenommen. Eine „konsequente Strafverfolgung, die Verbote salafistischer Vereine, aber auch die Corona-Pandemie und deren Folgen“ haben nach Einschätzung der Behörden dazu geführt, dass die salafistische Szene ihre Aktivitäten weitgehend digitalisiert hat. Ihre Anhängerinnen und Anhänger seien in zunehmendem Maße auf Plattformen wie Tiktok, Instagram und Youtube aktiv, wo sie von Predigern wie „Abul Baraa“ und „Amir al-Kinani“ an die salafistische Ideologie herangeführt und radikalisiert werden.
Darüber hinaus sind in Berlin auch Anhängerinnen und Anhänger anderer gewaltorientierter islamistischer Gruppierungen aktiv. Zu diesen Gruppierungen zählen die palästinensische Hamas, die libanesische schiitische „Hizb Allah“ und die in mehreren Ländern aktive „Hizb ut-Tahrir“.
Das dritte abzugrenzende Spektrum der islamistischen Szene Berlins bilden die Anhängerinnen und Anhänger des „legalistischen Islamismus“. Das beschreibt der Bericht so: „Legalistische Islamisten verzichten auf Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele und streben die Macht auf parlamentarischem und zivilgesellschaftlichem Wege an. Sie reklamieren mit ihren Moscheen, Vereinen und Dachverbänden, sämtliche Musliminnen und Muslime in Deutschland zu repräsentieren, und beanspruchen eine Deutungshoheit über den Islam.“ Aktivitäten dieser Gruppierungen zielen nach Beobachtungen der Behörden „vor allem darauf ab, islamistische Positionen als vorgeblich traditionell islamische Positionen in öffentlichen Diskursen zu verankern“. Zu ihren Vertretern gehört die arabisch geprägte „Muslimbruderschaft“, aus der die Hamas als terroristischer Zweig in Palästina hervorgegangen sei, sowie verschiedene Gruppen der türkischen „Millî-Görüş-Bewegung“.
Für die Polizei fallen Straftaten in diesem Bereich unter „Politisch Motivierte Kriminalität“ und „Religiöse Ideologie“. Gemäß dieser Kategorisierung wurden 477 Fälle für 2024 erfasst. Damit habe sich das Fallaufkommen gegenüber 2023 mehr als verdoppelt, hier waren es noch 210 Fälle. Für 2025 wurden 532 Fälle erfasst, was einem weiteren Anstieg von 11,5 Prozent entspricht. Die Gewaltdelikte sanken von 24 im Jahr 2023 auf 19 im Jahr 2024. Im Jahr 2025 sanken sie weiter auf 16. Gleichzeitig stiegen die Terrorismusdelikte von neun Fällen im Jahr 2024 auf 21 Fälle im Jahr 2025.
Als Beispiel für die „Gefährdung, andererseits aber auch den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen“ nennt der Bericht den versuchten Mord am Denkmal für die ermordeten Juden Europas durch einen 19-jährigen Syrer am 21. Februar 2025. Er griff dort im Namen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ einen damals 30-jährigen spanischen Touristen an. Ein weiteres Beispiel ist ein damals 18-jähriger Russe, der „spätestens im Februar 2025 den festen Entschluss gefasst haben soll, einen Anschlag in der Bundesrepublik Deutschland zu verüben, nachdem er sich intensiv mit dem Islam auseinandergesetzt und in der Folge im Internet radikalisiert hatte“. Hierfür habe er sich im Internet unter anderem Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen beschafft. Eine Umsetzung des Vorhabens scheiterte daran, dass die zur Herstellung von Sprengstoff erforderlichen Komponenten nicht frei verkäuflich waren. Bei seiner versuchten Ausreise am 20. Februar 2025 wurde er am Flughafen Berlin Brandenburg festgenommen.