Nach langer Vorbereitung gilt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Gleichzeitig weisen Gerichte Maßnahmen immer wieder zurück. Die Zahlen sinken – die Herkunftsländer verändern sich.
Für die EU ist es eine wichtige Wegmarke. Mit GEAS, dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, sollen in der Europäischen Union endlich einheitliche Regelungen greifen und damit Verbindlichkeit schaffen in einem Feld, das lange heftig umstritten war. Alle früheren Versuche waren mehr oder minder gescheitert, unter anderem auch deshalb, weil sich immer wieder einzelne Mitgliedstaaten sperrten, gemeinsame Vereinbarungen auch konsequent umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund war nach zähem Ringen vor zwei Jahren GEAS beschlossen worden. Damals eine Überraschung, weil nach den Erfahrungen der Vergangenheit kaum jemand damit gerechnet hatte, dass es gelingen würde, ein umfassendes gemeinsames System zu beschließen. Überraschend auch, dass es noch kurz vor den Europawahlen 2024 gelungen war. Im April 2024 stimmte das EU-Parlament zu.
„Nichts Gemeinsames außer Abschottung“
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen trat gemeinsam mit der damaligen Parlamentspräsidentin Roberta Metsola vor die Kameras und erklärte: „Heute ist ein wahrhaft historischer Tag. Nach Jahren intensiver Arbeit wird das Migrations- und Asylpaket nun Wirklichkeit. Dies ist ein gewaltiger Erfolg für Europa.“
Nach dem Beschluss hatten sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Umsetzung in allen Bereichen vorzubereiten. Es war eine umfangreiche Arbeit.
Hinter GEAS stehen nämlich nicht weniger als zehn Rechtsakte, in denen die unterschiedlichen Facetten einer Gemeinsamen Asylpolitik geregelt werden. Das reicht von einheitlichen Verfahren, Aufnahmerichtlinien und Rückführungsbestimmungen bis hin zu einer deutlich intensivierten Kontrolle an den Außengrenzen und einheitlichen Asylverfahren. Auch die Errichtung von Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU ist möglich.
Was für die einen deutliche Schritte zu einem gemeinsamen Verfahren mit mehr Rechtssicherheit und Ordnung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik sind, ist für die Kritiker eine massive Verschärfung und Aushöhlung humanitärer Grundrechte. Medico International befand: „Nichts Gemeinsames als Abschottung.“ Ein Satz, den die meisten Kritiker unterschreiben würden.
Die Kontroverse spiegelte sich auch im Bundestag in der Debatte um die Übernahme der GEAS-Reformen in nationales Recht im vergangenen Jahr. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht darin die Grundlage zur Durchsetzung einer „Migrationswende“ mit einem „Gleichgewicht aus Humanität, Solidarität und Ordnung“.
Zu den Maßnahmen gehören auch sogenannte „Sekundärmigrationszentren“, Einrichtungen, in denen Flüchtlinge, für die Deutschland rechtlich nicht zuständig ist, bis zur Rückführung in einem zuständigen EU-Land untergebracht werden sollen. Außerdem soll am Flughafen München bereits ein „Abschiebeterminal“ eingerichtet werden, Pläne für weitere an anderen großen Flughäfen gibt es bereits.
Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD), hatte bereits letztes Jahr darauf hingewiesen, solche Einrichtungen seien „eine Option, aber keine Pflicht“. Schwerer wiegt dagegen ihre grundsätzliche Bewertung in der damaligen Debatte, mit der sie auf die Kritik „aus der Zivilgesellschaft“, also Verbänden und Vereinigungen, einging: Es werde mit GEAS Regelungen geben, „die an die Grenze dessen gehen, was das Grundgesetz, die EU-Grundrechtecharta und die Genfer Flüchtlingskonvention zulassen“. Bereits jetzt gehen aber viele Maßnahmen im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik an die Grenzen – und darüber hinaus. Das zeigt eine Reihe aktueller Gerichtsurteile.
Stationäre, dauerhafte Grenzkontrollen, wie sie bereits von der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) angeordnet und von Alexander Dobrindt verlängert worden sind, sind nach einem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Geklagt hatte ein Saarbrücker Wissenschaftler, weil er – ausgerechnet noch auf einer Rückfahrt von einer Veranstaltung zum 40-jährigen Bestehen des Schengen-Abkommens (offene Grenzen) – kontrolliert worden war. Kontrollen an Binnengrenzen seien nur in außergewöhnlichen Situationen erlaubt, urteilte das Gericht. Und eine außergewöhnliche Situation hatte das Gericht nicht erkennen können. Das Innenministerium will dieses Urteil aber überprüfen lassen.
Außerdem urteilte vor wenigen Tagen der Europäische Gerichtshof, dass Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland teilweise unzulässig waren. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte Leistungskürzungen (von Asylbewerbern in Sammelunterkünften) abgelehnt. Oberste Gerichte korrigieren mithin immer wieder eine Politik, die auf Sparen, Kürzen und Verschärfen abzielt.
Gericht gegen Grenzkontrolle
Und ob Binnen-Grenzkontrollen wirklich etwas gebracht haben im Vergleich zu dem massiven Aufwand an Personal und Material sowie den massiven Verärgerungen, die bei den Nachbarn ausgelöst wurden, ist zumindest strittig. Innenminister Dobrindt behauptet zwar, dass der Rückgang der Zahlen ein Erfolg solcher Maßnahmen seiner „Migrationswende“ sei. So gut wie alle Migrationsexperten sehen das jedoch differenzierter. Richtig ist, dass die Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern seit vergangenem Jahr signifikant zurückgegangen ist. Das gilt allerdings insgesamt für die Einreise in die EU. Gründe dafür sind aus Expertensicht einmal die veränderte Lage in Hauptherkunftsländern, hier insbesondere Syrien nach dem Sturz von Machthaber Assad. Zum anderen greifen die im Zuge der GEAS-Reformen schrittweise umgesetzten intensiveren Kontrollen an den EU-Außengrenzen.
Die Entwicklung in offiziellen Zahlen von Eurostat (EU-Statistik) und Statistischem Bundesamt: 2023 wurden noch etwas über eine Million Asyl-Erstanträge in der EU gestellt, 2024 waren es noch etwas über 900.000 und im vergangenen Jahr schließlich rund 670.000 –
Tendenz weiter sinkend. Parallel zu dieser Entwicklung sank die Zahl der Erstanträge in Deutschland von etwas über 300.000 im Jahr 2023 auf etwa 120.000 im vergangenen Jahr.
Spannend sind auch die einzelnen Veränderungen hinter diesen Zahlen, die hierzulande weniger aufmerksam registriert wurden. So war im vergangenen Jahr das Hauptherkunftsland für Menschen, die in der EU Zuflucht gesucht haben, nicht mehr Syrien, sondern: Venezuela. Und das mit weitem Abstand: Rund 90.000 Menschen waren in Richtung EU geflohen. Und dann wiederum ist wenig überraschend, dass das Haupt-Zielland Spanien war, schließlich ist Spanisch die Hauptsprache in Venezuela.
Das wiederum kann auch ein Hinweis auf die deutsche Diskussion um „Zuwanderung in Sozialsysteme“ sein. Die Wahl des Ziellandes hat offensichtlich auch andere Gründe als die Frage, wie hoch Sozialleistungen sind. Nach Venezuela war übrigens im vergangenen Jahr Afghanistan das zweite Hauptherkunftsland.
Die größte Flüchtlingsbewegung in Europa seit 75 Jahren hat allerdings der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöst. An die 4,5 Millionen Menschen sind vor dem Krieg geflohen, in Deutschland leben derzeit etwas über eine Million von ihnen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung haben Polen und Tschechien mehr Menschen aufgenommen.