Am 9. Juni wählen die EU-Staaten ein neues Parlament – in diesem Jahr die zweitgrößte Wahl der Welt, gemessen an den Wahlberechtigten, direkt nach der Parlamentswahl in Indien.
In diesem Jahr werden neue Regierungen für fast die Hälfte der Weltbevölkerung gewählt. In Staaten mit insgesamt 3,6 Milliarden Menschen (darunter rund 447 Millionen in der Europäischen Union) sind Wahlen angesetzt. Ein Novum bei der Europawahl: Zum ersten Mal dürfen in vielen Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, 16-Jährige mitwählen. Zur Wahl stehen die Europa-Parlamentskandidaten der jeweiligen Parteien. In Deutschland werden 96 Mandate gewählt, jedes EU-Mitgliedsland hat eine feste Anzahl von Sitzen je nach Größe des Landes. Eine Sperrklausel gibt es nicht, das heißt auch mit nur relativ wenigen Stimmen besteht schon eine Chance, ein Mandat zu erringen. Insgesamt hat das Parlament 720 Sitze, nach Austritt Großbritanniens aus der EU 29 Sitze weniger.
Rund 447 Millionen Wahlberechtigte
Ausgezählt wird nach einem komplexen Verfahren, in dem die Benachteiligung kleinerer Mitgliedsländer vermieden werden soll. Die 96 Sitze werden dann entsprechend ihres Verhältnisses – daher ist die Europawahl in Deutschland eine Verhältniswahl – zu den erreichten Stimmen verteilt, und zwar von Listenplatz eins an abwärts. Gibt es noch leere Stühle, aber keine Kandidaten auf den Listen mehr, bleiben diese Sitze leer. Das Wahlsystem ist nicht in jedem Land gleich, aber vier Grundsätze gelten überall: Sie müssen allgemein, frei, direkt und geheim sein: Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das gleiche Stimmrecht, sie dürfen nicht unter Druck gesetzt worden sein, die Stimmen gelten direkt und werden geheim abgegeben. Das Gleichheitsprinzip gilt, anders als bei innerdeutschen Wahlen, in diesem Falle explizit nicht, weil jeder Staat gemäß seiner Bevölkerungszahl Abgeordnete entsendet – die größeren also mehr als die kleineren, weshalb die Wählerstimmen unterschiedlich starkes Gewicht im späteren Parlament besitzen.