Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz setzt auf „Technologieoffenheit“, ermöglicht eine riskante Rückkehr zu Öl und Gas. Da die kommunale Wärmeplanung noch nicht überall abgeschlossen sei, rät „Haus & Grund“, mit dem Heizungstausch noch zu warten.
Im „Morgenmagazin“ verkündete CDU-Fraktionschef Jens Spahn stolz, man habe den Bürgerinnen und Bürgern ihre „Freiheit“ wiedergegeben – die Freiheit, mit allem zu heizen, was auf dem Markt sei. Es war ein langwieriges Projekt der Koalition in Berlin, das zuletzt von den beiden Fraktionsführern Matthias Miersch (SPD) und Spahn unter vier Augen verhandelt worden war: das erste Eckpunktepapier zu einem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Landläufig auch Heizungsgesetz genannt, geradezu ein Hassobjekt von CDU/CSU. Dieses emotionale Trauma soll nun ein Ende haben, und doch scheint es, als sei das Ergebnis für keinen der Beteiligten wirklich ein Fortschritt – außer für die Union und deutsche Gaskonzerne.
Abarbeiten an Robert Habeck
In der vergangenen Legislatur hatten die Ampel und der Grünen-Wirtschaftsminister Robert Habeck das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erneuert – es stammte noch aus der Zeit von CDU-Wirtschaftsminister Peter Altmaier, galt als restriktiv und sollte der aktuellen Lage angepasst werden. In dem neugefassten Gesetz spielten nun Wärmepumpen eine gewichtige Rolle. Öl- und Gasheizungen sollten, wenn sie irreparabel sind, durch Heizungen ersetzt werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – ein Pfad weg von fossilen Brennstoffen hin zu strombetriebener Wärme, denn in der Regel sprach dies vor allem für eine Wärmepumpe, weil der Löwenanteil erneuerbarer Energien derzeit aus Wind- und Solarkraft ins deutsche Stromnetz fließt. Folgend fuhr die Ampel auch eine Strategie staatlicher Subventionen für den Einbau jener Pumpen, um den technologischen Übergang finanziell abzumildern. Zugleich wären die Klimaziele Deutschlands erreichbar, gilt doch der Gebäudesektor als Sorgenkind, weil er schwer zu dekarbonisieren ist.
Der CDU/CSU aber war dies ein Dorn im Auge. Es sei Bevormundung, Gängelei durch den „Kinderbuchautor“, wie Habeck herabwürdigend genannt worden war, das Gespenst eines „Zwangsausbaus“ von Öl- und Gasthermen in deutschen Kellern ging um. Der inzwischen gut angelaufene Markt für Wärmepumpen brach zeitweise ein, Heizungsbauer wie Hausbesitzer waren unsicher, ob man besser jetzt oder später eine neue Heizung einbauen sollte, und wenn ja, welche. Trotzdem waren Wärmepumpen zuletzt 2025 sehr erfolgreich am Markt. Das könnte sich jetzt wieder ändern.
Denn das nun ausgehandelte Papier kippt vor allem die 65-Prozent-Klausel der vorherigen Gesetzesnovelle – herkömmliche Öl- und Gasheizsysteme sind also wieder erlaubt – unter dem Schlagwort der „Technologieoffenheit“. Was sich anhört wie eine tolerante Strategie, meint jedoch die Rückkehr zu fossiler Energie. Mit einer Einschränkung: Es solle ein mit der Zeit immer weiter ansteigender Anteil von „Grüngas“ verfeuert werden. Darunter fallen Stoffe wie Biomethan, aber künftig auch Wasserstoff.
Zwei Probleme dabei gibt es zu bedenken. Erstens: Gas wie auch Öl werden in den kommenden Jahren durch die CO2-Bepreisung und den Emissionshandel immer teurer. Zweitens: Biogase und Wasserstoff sind, im Gegensatz zu grünem Strom, derzeit kaum vorhanden – Biogas macht derzeit etwa ein Prozent des Gasanteils aus – und um ein Vielfaches teurer als Erdgas. Im Falle von Wasserstoff kommt hinzu, dass es kaum logisch erscheint, mithilfe von Strom in Elektrolyseuren zuerst ein Gas zu erzeugen, das in Heizungen verbrannt wird. Man könnte sich den Zwischenschritt sowie Leitungsnetze sparen und gleich mit Strom heizen.
Auch jene Gasverteilnetze werden in den kommenden Jahren teurer – wenn mehr Wärmepumpen eingebaut werden: Je weniger Gasnutzer in Deutschland, desto geringer der Nutzen dieser Netze. Aufgefangen wurde diese erwartbare Verteuerung zuvor durch schnellere Abschreibungen der Netzbetreiber, sodass nicht die Gaskunden auf höheren Netzentgelten sitzen bleiben, und eine Umwidmung zu Wasserstoffleitungen.
Die günstige Gasheizung könnte also in Zukunft zur Kostenfalle im Betrieb werden – für Gaslieferanten ist dies eine gute Nachricht, für Mieter, die sich nicht gegen den Einbau wehren können, eine schlechte: Ihre Gasrechnung könnte absehbar weiter steigen. Dass nun, wie im GMG-Konzept festgelegt, die Beratungspflicht von Installationsbetrieben beim Heizungstausch wegfällt, könnte ebenfalls zum Problem werden, nicht immer ist das entsprechende Expertenwissen bei den Hausbesitzern im notwendigen Umfang vorhanden.
Gesetz könnte Kostenfalle bedeuten
Hausbesitzern und Vermieterinnen ist trotz des nun vorliegenden Papiers immer noch nicht klar, welche Heizform sie künftig wählen sollen – weil die kommunale Wärmeplanung vielerorts noch nicht vorliegt. „Das entscheidet letztlich erstmal die jeweilige Stadt oder Gemeinde, in der sich das Gebäude befindet“, so Kai Wernecke vom Eigentümerverband „Haus & Grund“. Dies sei auch die wichtigste Empfehlung des Verbandes: „Bitte abwarten und prüfen, mit welcher Energie sollen die Gebäude in den kommenden Jahren und Jahrzehnten versorgt werden und dann dazu passend unbedingt die Heizung anschaffen und nicht vorher“, so Wernecke gegenüber FORUM. Vor allem im städtischen Raum sei die Energiewende derzeit ausgesetzt, der Anschluss an Fernwärmenetze teuer und langwierig. „Entweder die Gebäude müssen an Fernwärme angeschlossen werden, das geht allerdings nur extrem schleppend voran, oder alternativ brauchen wir Technologien, um zum Beispiel Gasetagenheizungen austauschen zu können.“ Dafür gebe es derzeit in Deutschland noch keine Genehmigungen, „obwohl es zum Beispiel kleine Wärmepumpen gäbe, die man in anderen Ländern betreiben darf“. Hier steckt die Energiewende „noch nicht mal in den Kinderschuhen“, so Wernecke. Ein Grund, warum das bisherige Gesetz ersetzt werden müsse. Es mache „technologische Vorgaben, die gar nicht mit entsprechenden Energien unterlegt werden können, weil die Kommune die Energie gar nicht anbietet, weil es in Mehrfamilienhäusern noch gar keinen technischen Ersatz für Gaseinzelheizungen gibt. Deswegen brauchen wir die völlige Offenheit und keinen Zwang.“
Die Heizungsbranche scheint mit dem Papier zunächst zufrieden zu sein. Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Heizung Klima Sanitär, erklärte: „Gut, dass endlich Eckpunkte vorliegen. Darin stecken einige kluge Ansätze: weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Förderkulisse stabil bleibt und Betriebe wie Eigentümer sich darauf verlassen können. Die Evaluierung 2030 ist sinnvoll, um nachzusteuern, falls Ziele verfehlt werden.“
Trotz aller Kritik: Die Wärmepumpe, das betont auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), bleibe „zentrales Angebot“. Die noch in der Ampelzeit geschnürten Förderpakete sollen bis 2029 sichergestellt werden. Daran ändere sich nichts. Ob das Kippen der kritischen 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien dem Erreichen der Klimaziele dient, ist jedoch fraglich. Zu verlockend erscheint die vergleichsweise günstige neue Gastherme im Vergleich zur Wärmepumpe, doch genau hier müssen kostenbewusste Hausbesitzer künftig mit spitzem Stift selbst berechnen, wie schnell sich die eine oder andere Technologie rechnet.
Entscheidend bleibt: Gas wird in Zukunft deutlich teurer, ein Biogasanteil bis 2029 von zehn Prozent, wie im Eckpunktepapier festgelegt, ist heute noch nicht absehbar. Die öffentlich verkündete „Freiheit“ im Keller entpuppt sich bei näherem Hinsehen schnell als Kostenfalle – eine, die vor dem GMG so nicht drohte.