Seit Jahren fordern Ärzte, Krankenversicherer und Ernährungswissenschaftler eine Zuckersteuer, um vielen Krankheiten vorzubeugen. Nun soll sie ab 2028 kommen.
Die Verführung lauert in jedem Supermarkt, Imbiss, Tankstellenshop oder Späti: Softdrinks mit viel Geschmack, im Sommer herrlich kalt und prickelnd. Der Hauptgeschmacksträger ist dabei vor allem Industrie- oder Raffinadezucker, angereichert mit Aromaextrakten. In einem Liter Cola, egal welchen Herstellers, stecken über 100 Gramm Zucker. Damit wird der tägliche Richtwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 50 Gramm Zucker pro Tag mehr als verdoppelt – wohlgemerkt mit nur einem Liter.
Gerade in den Industrieländern wird zu viel davon konsumiert. In Deutschland sind es jährlich rund 125 Liter pro Kopf – Platz eins unter den zehn größten Ländern Westeuropas. Gleichzeitig bewegen sich viele Menschen zu wenig; die aufgenommene Energie schlägt sich im Körpergewicht nieder. Die Folge: Diabetes Typ II breitet sich aus, zunehmend auch bei jüngeren Menschen.
Nun soll die von der Bundesregierung beschlossene Zuckersteuer Abhilfe schaffen und ab 2028 auf zuckerhaltige Getränke erhoben werden. Geplant ist: Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter bleiben steuerfrei. Zwischen 5 und unter 8 Gramm könnten 26 Cent an Steuern pro Liter fällig werden, ab 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter 32 Cent je Liter. So lautet der Vorschlag der Expertenkommission, der nun in einen Gesetzestext überführt werden soll. Die daraus erwarteten Mehreinnahmen von geschätzt rund 450 Millionen Euro jährlich sollen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Gesundheitsförderung zugutekommen. Zusätzlich könnten mittel- und langfristig Einsparungen im GKV-System von bis zu 170 Millionen Euro erzielt werden, da Krankheiten vorgebeugt würde, so zumindest die Einschätzung von Experten.
Der stellvertretende Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft, Prof. Baptist Gallwitz, hält sich mit Prognosen jedoch zurück: „Dafür ist das Krankheitsbild durch den überhöhten Zuckerkonsum viel zu komplex, um bereits jetzt mögliche Einsparungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen zu berechnen“, sagte er im FORUM-Gespräch.
Mit rund 125 Litern Softdrinks pro Kopf liegen die Deutschen europaweit vorn
Aus seiner Sicht greift die geplante Zuckersteuer zudem zu kurz. Sie müsse eigentlich auch für verarbeitete Lebensmittel gelten: „In vielen Produkten steckt ebenfalls viel Zucker als Geschmacksträger.“ Dennoch begrüßt Gallwitz, dass zumindest die „Zuckerbomben“ im Getränkeregal nun gesetzlich ins Visier genommen werden, um insbesondere Kinder und Jugendliche besser zu schützen.
Das Kalkül hinter dem Gesetz: Die Hersteller sollen den Zuckergehalt ihrer Produkte automatisch reduzieren, um die Steuer zu vermeiden oder abzumildern. Als Vorbild gilt Großbritannien, wo eine Zuckersteuer seit mehreren Jahren existiert. Tatsächlich ist dort der Zuckergehalt in Softdrinks deutlich gesunken.
Für belastbare Aussagen über mögliche Auswirkungen auf Adipositas, insbesondere bei Kindern, sei es jedoch noch zu früh, betont Gallwitz: „Das wäre derzeit nicht seriös.“
Ob die Hersteller tatsächlich einfach weniger Zucker einsetzen, ist jedoch fraglich. Gerade bei Cola-Getränken oder Energy-Drinks ist Zucker ein zentraler Geschmacksträger. Damit diese trotz des hohen Zuckergehalts genießbar sind, wird häufig Phosphorsäure zugesetzt, die den Geschmack ebenfalls prägt. Diese Kombination vollständig zu ersetzen, stellt die Lebensmitteltechnologie vor große Herausforderungen.
Selbst moderne Ansätze, etwa mithilfe künstlicher Intelligenz, stoßen hier an Grenzen. Der weltweit größte und älteste Brausehersteller experimentiert bereits seit Jahrzehnten mit alternativen Rezepturen, bislang ohne durchschlagenden Erfolg. Neue Varianten konnten sich beim Publikum nicht dauerhaft durchsetzen. Die klassische Rezeptur bleibt das beliebteste Produkt, mit rund 36 Zuckerwürfeln pro Liter. Auch in Großbritannien hat die Zuckersteuer daran bislang wenig geändert.