Der langsame Netzausbau bleibt der Flaschenhals der deutschen Energietransformation. Damit der Druck auf das System geringer wird, könnte das Bundeswirtschaftsministerium den Zubau erneuerbarer Energien begrenzen.
Vier große und 866 kleine Netzbetreiber sollen Deutschlands Stromnetz ausbauen – und dies geht nur sehr langsam voran. Um den Betreibern mehr Zeit zu verschaffen, will das Bundeswirtschaftsministerium diesen nun in einem „Netzpaket“ den Rücken stärken. Verbände und Unternehmen für erneuerbare Energien sowie Speicherbetreiber sind erwartungsgemäß dagegen: Besonders kritisch sieht das Bündnis von elf Verbänden, darunter der Bundesverband Solarwirtschaft und der Naturschutzbund, mögliche Einschränkungen beim Netzanschluss für neue Erzeugungsanlagen. „Werden Anschlüsse wie geplant an unrealistische Auflagen und fragmentierte Verfahren gekoppelt, kommen unkalkulierbare Risiken auf die Projektierenden zu, sodass der Ausbau zum Erliegen kommen könnte. EEG-Novelle und Netzpaket dürften nicht zum Instrument werden, Ausbauziele durch regulatorische Hintertüren abzusenken“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Zugleich stellen die Organisationen klar, dass der derzeit schleppende Netzausbau nicht als Begründung dafür diene solle, den Zubau erneuerbarer Energien zu bremsen. „Stattdessen brauche es Anreize, um das Netz dort auszubauen, wo nötig, und mehr Tempo bei Digitalisierung, Standardisierung und Flexibilisierung, etwa durch Batteriespeicher, dynamische Stromtarife und Netzentgelte“, heißt es weiter.
„Netzpaket“ in der Kritik
Auch der Koalitionspartner SPD ist gegen den Entwurf aus dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium. Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte, der beschleunigte Umstieg auf erneuerbare Energien sei längst eine Frage der Energiesicherheit geworden. „Beschränkungen in Tempo und Menge können wir uns nicht leisten.“ Ausbaubegrenzungen, ökonomische Überforderungen oder sogenannte Redispatch-Vorbehalte schwächten Investitionsanreize. Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, Ursula Heinen-Esser, sagte, das „Netzpaket“ berge die Gefahr einer Zubaublockade. „Werden diese Pläne wahr, gefährdet das Wirtschaftsministerium die Stabilität unseres Energiesystems.“
Doch was bedeutet dieses Netzpaket genau? Dass der Ausbau der Netze mit dem Ausbau der Erneuerbaren Schritt halten müsse, ist bislang nur ein frommer Wunsch. Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums beschleunigt diesen Ausbau nicht, sondern gibt den Netzbetreibern vielmehr eine Handhabe gegen zu viele neue Erzeugeranlagen oder Batteriespeicher – dann, wenn ihre Netze diese neuen Anlagen nicht verkraften. Bislang müssen vor allem bei guten Windverhältnissen manche Windkraftanlagen abgeschaltet werden, weil die dahinterliegenden Netzkapazitäten zu gering sind, um die Strommenge weiter zu transportieren. Er müsste vor Ort zwischengespeichert werden, dafür fehlen jedoch noch genügend Speicher.
Wer zudem ein Windrad betreibt und es wegen Netzengpässen abschalten muss, erhält derzeit vom Verteilnetzbetreiber eine finanzielle Entschädigung. Diese Eingriffe werden Redispatch genannt. Die vorgeschlagene Änderung: Jene Ausfallgelder sollen für Neuanlagen in bestimmten, vom Betreiber als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesenen, Netzbereichen künftig wegfallen. Da die Anlagenbetreiber jedoch damit kalkulieren, damit sich eine Windkraftanlage rasch amortisiert, könnte diese Maßnahme des Gesetzgebers die Bereitschaft zum Neubau von Erneuerbaren in bestimmten Netzbereichen tatsächlich senken.
Dritter Punkt: Wer Anlagen für erneuerbare Energien errichtet, soll künftig finanziell am Netzausbau und -anschluss beteiligt werden. Dies könne „für einen sparsameren Umgang mit knappen Anschlusskapazitäten sorgen“, heißt es in dem Entwurf des Ministeriums, und regionalisierte Zuschusskosten könnten darüber hinaus für eine kapazitäts- und netzverträglichere Standortwahl sorgen.
Im Gegenzug sollen Netzbetreiber Kapazitäten offenlegen und Auskünfte über mögliche Netzanschlüsse gewähren. Vergebene Netzanschlusskapazitäten sollen aber auch wieder freigegeben werden, wenn diese für drei Jahre nicht genutzt wurden. Dies gilt auch dann, wenn der Netzanschluss nicht voll genutzt wird; ungenutzte Kapazität kann der Netzbetreiber so wieder neu vergeben, Anlagenbetreiber müssten dies dulden, heißt es. Zusätzlich sollen Netzbetreiber „zeitgemäße“, heißt digitalisierte Netzanschlussverfahren für Kraftwerke, Großspeicher und Rechenzentren etablieren. Vor allem für Batteriespeicher, die Jahr für Jahr billiger werden, stauen sich mittlerweile die Anträge.
Ob diese Neuerungen positiv zu bewerten sind, darüber äußern sich Wissenschaftler teils skeptisch. „Beim Vorschlag zum Entschädigungsverzicht geht es im Kern um die regionale Steuerung von Investitionen, um das Stromsystem effizienter zu machen und Redispatch-Kosten zu senken“, sagt Prof. Dr. Andreas Löschel vom Lehrstuhl für Umwelt- und Ressourcenökonomik der Ruhr-Universität Bochum. „Ob dies durch den Vorschlag gelingen kann, ist aber unklar.“ Besser, so Löschel, seien räumlich differenzierte Preise. „Dann wären die Strompreise in unterschiedlichen Regionen verschieden und würden jeweils abbilden, ob in der Region gerade viel oder wenig Strom zur Verfügung steht.“ Netzanschlüsse seien jedoch tatsächlich ein knappes Gut, hier könnten laut Prof. Löschel Auktionen, flexible Netzanschlussvereinbarungen oder ein Markt für Anschlusskapazitäten helfen.
Kosten der Energiewende senken
Anke Weidlich, Professorin für Technologien der Energieverteilung am Institut für Nachhaltige Technische Systeme in Freiburg, prognostiziert sinkende Kosten für die pro Jahr milliardenschwere Redispatch-Finanzierung alleine schon aufgrund weiter ausgebauter Netze. Dennoch werde es weiterhin kapazitätslimitierte Gebiete geben. Dort würden sich die Investitionsbedingungen für neue Solar- und Windkraftanlagen verschlechtern. „Den möglichen Einsparungen durch wegfallende Entschädigungen an Anlagenbetreiber steht also das Risiko gegenüber, den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu verzögern. Insbesondere bei der Windenergie lag der Ausbau in den letzten Jahren bereits deutlich hinter den Zielen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.“ Lokal differenzierte Baukostenzuschüsse hält Weidlich für ein „transparentes und gut planbares Instrument“, um den Ausbau der Erneuerbaren zu lenken. „Wichtig ist jedoch, dass die Netzbetreiber weiterhin angehalten werden, das Netz in Regionen mit knappen Kapazitäten auszubauen, damit die am besten geeigneten Standorte für neue EE-Anlagen genutzt werden können.“ Eine Veränderung bei der Vergabe von Netzanschlüssen sei zu begrüßen. „Die Schaffung eines klaren Verfahrens zur Priorisierung der Anschlussbegehren ist überfällig. Für neue Batteriespeicher, Rechenzentren und andere Akteure, die ans Netz angeschlossen werden wollen, ist das eine gute Nachricht.“ Problem sei lediglich, dass sich die Netzbetreiber auf ein einheitliches gemeinsames Verfahren einigen müssten – hierbei sei die zuständige Bundesnetzagentur schon einmal gescheitert.
Das Bundeswirtschaftsministerium verbindet mit seinen Reformvorschlägen die Hoffnung, die Kosten der Energiewende zu senken. Und nicht nur diese. Würden die Redispatch-Kosten gesenkt, sollte dies zu einer Reduzierung der Netzentgelte und damit auch zu einer Reduzierung des Strompreises für Endkunden führen, wie es im Gesetzentwurf heißt. Dies wäre eine gute Nachricht. Doch noch ist der Entwurf nicht beschlossen. Die Diskussion um die Ausgestaltung der Energiewende geht damit in eine neue Runde.