Die Bundesregierung hat sich eine umfassende Modernisierung der Verwaltung vorgenommen. Der Verwaltungs- und Politikwissenschaftler Stephan Bröchler warnt: Im „Turbogang“ passieren leicht Fehler. Und: Reformen brauchen Zeit, bis sie wirken.
Herr Prof. Bröchler, erstmalig gibt es in Deutschland einen Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung. Tut Karsten Wildberger Ihnen nicht jetzt schon leid?
Die Herausforderungen, vor denen Bundesminister Karsten Wildberger steht, sind nicht vergnügungssteuerpflichtig. Doch das Ziel der Modernisierung des Staates lohnt jede Anstrengung. In der Bundesrepublik Deutschland ist es schwierig, Reformen der öffentlichen Verwaltung erfolgreich umzusetzen. Dabei erleben wir täglich, dass wir dringend eine Modernisierung des Staatsapparates brauchen.
Der Minister ist wild entschlossen, das anzugehen, reichen da knapp vier Jahre Amtszeit?
Das wollte ich gerade ansprechen: Was die Aufgabe nicht leichter macht, ist, dass Reformen Zeit benötigen, bis sie wirken. Die Vorstellung, dass man einen Schalter umlegt, und schon hat man von einem Tag auf den anderen bessere Strukturen und Prozesse, verkennt die Komplexität der Aufgabe. Auf Bundesebene ist mit dem neuen Bundesministerium ein wichtiger Schritt getan. Und darum wünsche ich Karsten Wildberger Kraft und Erfolg bei seinen Aufgaben der Staatsmodernisierung im Allgemeinen und der Verwaltungsdigitalisierung im Besonderen.
Ich möchte mit Ihnen bei den Reformen von oben anfangen. Bund und Länder, die bei den Reformen zusammenspielen müssen, das ist doch schon sehr kompliziert?
Deutschland ist aus guten historischen Gründen ein föderaler Staat. Damit die Reformdebatte um die Staatsmodernisierung nicht in die falsche Richtung geht, sollten wir uns im Klaren sein, dass der Föderalismus nicht umgangen oder gar abgeschafft werden kann. Denn er ist durch die Ewigkeitsklausel des Artikel 79 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 unseres Grundgesetzes nachhaltig geschützt. Auch in Zukunft werden wir also mit den föderalen Strukturen und Prozessen arbeiten.
Das ist die staatsrechtliche Vorgabe, aber wie sollen da dann Reformen funktionieren?
Der Föderalismus hat viele Vorteile, beispielsweise Freiheitssicherung durch vertikale Gewaltenteilung, also Bund, Länder und Gemeinden, zusätzliche Wahlmöglichkeiten in den Länderparlamenten und dann Minderheitenschutz. Den Vorteilen stehen jedoch auch die von Ihnen angesprochenen Probleme entgegen. Dies betrifft augenscheinlich die Reformfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Reformwille von oben reicht für den Erfolg nicht aus. Es bedarf vielmehr zudem des Reformdrucks der Gesellschaft, die auf eine bessere Verwaltung dringt. Staatliche Reformanstrengungen und öffentlicher Druck sind der Königsweg. Anders wird Staatsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland nicht gelingen.
Bei Digitalisierung der Verwaltung kochen aber immer noch alle Bundesländer ihr eigenes Süppchen?
Digitale Insellösungen müssen überwunden werden. Ohne das Zusammenwirken von Bundestag und Bundesregierung einerseits und Landesregierungen und Bundesrat andererseits wird es nicht gehen. Denn die Länder müssen ins Boot geholt werden. Deutschland ist kein Einheitsstaat wie Frankreich. In unserem politischen System gibt es viele Vetospieler, die vom Nutzen und der Realisierung einer einheitlichen Digitalisierungsstrategie überzeugt werden müssen. Es müssen Kompromisse geschlossen werden. Das ist in einer funktionierenden föderalen Demokratie der Regelfall und nichts Schlechtes.
Viele Reformvorhaben landen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, also zwischen Bund und Ländern. Und dann gibt es häufig die Bobachtung, dass der Bund Geld bereitstellt, es aber nicht abgerufen wird. Wie kann man das lösen?
Der Vermittlungsausschuss ist nicht das Problem, sondern dient gerade dazu, Politikblockaden zwischen Bundestag und Bundesrat aufzulösen. Die Ungeduld ist dennoch berechtigt. Problemlösen dauert in Deutschland zu lange. Doch zeigen die Erfahrungen, wenn im Turbogang regiert wird, dass leicht Fehler gemacht werden, die zu Folgekosten führen, wie Vertrauensverluste in Demokratie und Regierung.
Der von Kanzler Merz angekündigte Reformherbst ist jetzt auf den Frühling verlegt worden. Wie lange dauert es, bis wir Bürger die Auswirkungen zu spüren bekommen?
Mit nur einem Reformherbst ist es sicher nicht getan. Beispiel Digitalisierung: Alte Technik durch neue Technik zu ersetzen greift zu kurz. Verwaltungsdigitalisierung eröffnet die Chance, die Verwaltungskultur zu modernisieren. Zu einer leistungsfähigeren Technik muss die Modernisierung der Verwaltung hinzukommen. Das sind die eigentlichen Herausforderungen. Modernes Regieren erfordert ein kluges Erwartungsmanagement der Regierung. Die offensichtliche Diskrepanz aus Ankündigung und tatsächlichem Regierungshandeln ist derzeit ein Problem des Bundeskanzlers.
Dazu gehört auch der Einsatz von KI in den öffentlichen Verwaltungen, das ist doch eine ganz besondere Herausforderung?
KI hat das Potenzial, das Gesicht und die Leistungserbringung der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in der Lage sind, die Chancen auf eine effizientere und effektivere bürgernahe Verwaltung im Arbeitsalltag zu praktizieren. Dies muss schon im Studium beginnen. Eine Aufgabe, der wir uns an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, etwa im Bachelor-Studiengang „Verwaltungsinformatik“, mit großem Engagement widmen.
Für Regierungshandeln gilt der Grundsatz der Ressortautonomie, jeder Minister entscheidet selbst, was in seinem Haus geschieht. Ist das effektiv?
Das Ressortprinzip beschreibt im Grundgesetz Artikel 65 und in fast allen Verfassungen der Bundesländer neben dem Kanzler- beziehungsweise Ministerpräsidenten- und Kollegialprinzip die unterschiedlichen Handlungsspielräume von Regierungschef und Ministern. Im präsidentiellen Regierungssystem der USA sind die Mitglieder des Kabinetts weisungsabhängig vom Präsidenten, deshalb die Bezeichnung Secretary. Im Unterschied zu den USA verantworten die Minister – im Rahmen der Regierungspolitik – ihre Aufgabenbereiche weitgehend eigenverantwortlich. Daraus resultiert, dass jeder Ressortchef insbesondere für seine Organisations- und Personalstrukturen selbstständig handelt.
Aber das Beispiel Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung zeigt, dass das Ressortprinzip auch sehr hinderlich sein kann?
Der Grundsatz der Ressortautonomie schützt auf der einen Seite die Minister vor dem Durchregieren des Regierungschefs. Auf der anderen Seite kann sich das Ressortprinzip als Bremse für dringende ressortübergreifende Vorhaben der Gesamtregierung erweisen. Da hilft auch das Kollegialprinzip wenig. Im Blick auf die Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie aus einem Guss wäre es ein konsequenter Schritt, die regierungsweite Aufgabe der Digitalisierung aus dem Ressortprinzip herauszulösen und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung regierungsweit zu übertragen.
Für eine Änderung des Ressortprinzips müsste man aber doch das Grundgesetzt ändern, eine Zweidrittelmehrheit dafür kann ich mir aktuell im Bundestag nicht vorstellen.
Mir geht es nicht um Streichung des Ressortprinzips. Das ist weder aus Sicht der Regierungsforschung sinnvoll noch sehe ich parlamentarische Mehrheiten für eine Änderung des Grundgesetzes. Meine Frage lautet: Wie kann eine anspruchsvolle Verwaltungsdigitalisierung innerhalb der Ressorts der Regierung beschleunigt werden? Bei der Formulierung des Ressortprinzips haben die außerordentlich verdienstvollen Mütter und Väter des Grundgesetzes zu wenig erforderliche Reformprozesse im Blick gehabt, die ein einheitliches regierungsweites Vorgehen erfordern. Im Bereich der Digitalisierung von Regierung und Verwaltung ist das Ressortprinzip, so wie wir es im Augenblick handhaben, wohl eher Bremse als Gaspedal.
Die schwarz-rote Berliner Landesregierung hat eine Verwaltungsreform mit Linken und Grünen gemeinsam beschlossen, also ein Novum?
Ja und Nein. Nein, weil es nicht die erste Verwaltungsreform Berlins ist. Ja, es ist ein Novum, weil die jüngste Berliner Verwaltungsreform, am 1. Januar 2026 in Kraft getreten, innovativen Charakter besitzt. Ich sehe besonders drei Gründe, die ein Novum begründen. Die Änderung der Berliner Verfassung und die Novelle des Landesorganisationsgesetzes schaffen Strukturen, um dem Berliner Verantwortungspingpong zwischen Landes- und Bezirksebene Einhalt zu gebieten. Im Kern geht es um eine bessere konzertierte Steuerung der Aufgabenerfüllung im gesamtstädtischen Interesse. Innovativ ist zweitens die angestrebte Win-Win-Situation zwischen Land und Bezirken durch die Stärkung der Mitsprache Letzterer. Und innovativ ist drittens der Weg, wie Mehrheiten im Abgeordnetenhaus für die Änderung der Gesetze organisiert wurden. Denn für die Änderung der Verfassung war eine Zweidrittelmehrheit notwendig, über die CDU und SPD im Parlament nicht verfügen. Dem Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner gelang es, eine für Berlin ungewöhnliche Große Koalition aus Regierungsfraktionen und den Oppositionsparteien Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke für die Verwaltungsreform im Parlament zu schmieden. Es wird zukünftig spannend, ob diese Konstellation ein Einzelfall bleibt oder Vorbildcharakter für die künftige Mehrheitsbeschaffung im Abgeordnetenhaus zukommt.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner von der CDU sieht ja Berlin schon als Vorbild für ganz Deutschland …
Ob der Berliner Verwaltungsreform Vorbildcharakter für Deutschland zukommt, das muss sich erst noch erweisen. In gewisser Weise wird es jetzt richtig spannend. Mit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2026 wird sich die Berliner Verwaltungsreform jeden Tag aufs Neue bewähren müssen. Die Schiffstaufe des Tankers Verwaltungsreform ist geglückt. Nun muss sich zeigen, ob das Schiff auch seetauglich ist und bundesweit als Vorbild taugt.
Sie haben es angesprochen: Ein Faktor für Reformen ist die Zeit, die eine Regierung zum Angehen und Umsetzen hat, würde eine Verlängerung der Legislaturperiode helfen?
Eine Verlängerung der Legislaturperiode will gut überlegt und abgewogen sein. Für eine Verlängerung der Legislaturperiode spricht, dass der Regierung mehr Zeit verbleibt, Reformen sorgfältig vorzubereiten. In der Praxis wird das erste Regierungsjahr – gerade bei neu ins Amt gekommenen Regierungen – dafür benötigt, um sich in die Regierungsarbeit einzufinden. Das letzte Regierungsjahr steht in der Regel schon im Zeichen des bevorstehenden Wahlkampfs …
… aber warum sehen Sie eine längere Legislaturperiode dann kritisch? Reformen brauchen eben Zeit …
Aus demokratiepolitischer Sicht ist eine Verlängerung der Wahlperiode in Berlin und auf Bundesebene kritisch einzuschätzen. Jede weitere Verlängerung der Legislaturperiode nimmt den Bürgern Möglichkeiten, durch ihre Stimmabgabe Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament zu nehmen. Die Schrumpfung der politischen Partizipationschancen würde im Land Berlin ein Stück weit durch die Mitgesetzgebung des Wahlvolkes durch Volksentscheide im Rahmen der direkten Demokratie gemildert. Über diese Instrumente verfügt der Bund nicht. Aus den Vor- und Nachteilen wird deutlich, dass die Frage der Verlängerung der Wahlperiode eine sorgfältige Abwägung und breite politische Debatte erfordert.