Es ist die politisch größte Herausforderung für die Arbeitskoalition unter Kanzler Merz: die Reform der Pflegeversicherung. Die Beiträge sollen stabil bleiben, bei den Leistungen könnte gekürzt werden, um Geld zu sparen.
Die gute Nachricht vorweg: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) soll im nächsten Jahr nicht erhöht werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzte damit Ende Oktober in Berlin ein klares Zeichen für Beitragsstabilität – im Sinne der Versicherten, vor allem aber mit Blick auf die Arbeitgeber, die die Hälfte der Beiträge mitfinanzieren müssen. Warken folgt damit der Vorgabe des Kanzlers, wonach sich die Lohnkosten durch eine weitere Anhebung der Pflichtbeiträge für GKV und SPV nicht zusätzlich verteuern dürfen. Doch wie so oft im politischen Alltag könnte dies für die Versicherten nur die halbe Wahrheit sein, denn es gibt ja noch die Zusatzbeiträge.
Diese sollen laut Warken bei derzeit durchschnittlich 2,9 Prozent ebenfalls stabil bleiben. Einen wirklichen Einfluss darauf hat sie allerdings nicht, denn die Zusatzbeiträge können von den 94 gesetzlichen Krankenkassen individuell angepasst werden. Hier gilt also für die CDU-Ministerin das Prinzip Hoffnung – die Hoffnung, dass die Kassen im kommenden Jahr ihre Zusatzbeiträge tatsächlich nicht erhöhen.
Angesichts der erheblichen Defizite bei Kranken- und Pflegekassen von rund sieben Milliarden Euro allein in diesem Jahr erscheint das jedoch wenig realistisch. Irgendwo muss das Geld herkommen, und die naheliegendste Lösung, weil am einfachsten umzusetzen, wäre eine erneute Erhöhung der Zusatzbeiträge. Doch selbst das wird kaum reichen, um die Defizite im kommenden Jahr spürbar auszugleichen. In der Pflegeversicherung klafft derzeit eine Finanzlücke von 1,7 Milliarden Euro, die geschlossen werden muss.
Eine mögliche Lösung ist die Reform der Pflegegrade. Nicht nur erfahrene Versicherte wissen sofort, worum es geht: Auf politischer Ebene wird derzeit intensiv nach Leistungen gesucht, die sich zusammenfassen oder kürzen lassen, ohne dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dies sofort merken. Die Idee, den Pflegegrad 1 komplett zu streichen, ist allerdings vom Tisch – der Protest von Patienten- und Pflegeverbänden war zu groß. Nun sollen grundsätzlich alle fünf Pflegegrade erhalten bleiben, das bestehende System steht jedoch umfassend auf dem Prüfstand. Eine Expertenkommission von Bund und Ländern soll sämtliche Leistungen innerhalb der Pflegegrade prüfen und nach Möglichkeit bündeln und vereinfachen.
Gesundheitsministerin Nina Warken hat der Kommission einen klaren Auftrag mitgegeben: „Eine umfassende Reform ist überfällig.“ Geht es nach ihr, sollen Bund und Ländern innerhalb weniger Monate eine Kraftanstrengung gelingen, an der seit Jahren gearbeitet wird – bisher ohne nennenswerte Ergebnisse. Es geht dabei ausdrücklich nicht um Leistungsverbesserungen für die Pflegebedürftigen, sondern um eine Effizienzprüfung der bestehenden Leistungen, um diese gegebenenfalls anzupassen.
Ein erster Ansatz ist die Vereinfachung der Strukturen im Leistungsrecht. Bund und Länder wollen die Regelungen fokussieren und klären, in welchem Umfang sie die Pflege künftig finanziell unterstützen. Dabei geht es auch darum, wie das 1,7 Milliarden Euro große Defizit der Pflegeversicherung im kommenden Jahr gedeckt werden kann – und etwa darum, wie der Neubau von Pflegeheimen gefördert werden soll. Unter dem Strich geht es also weniger ums Sparen, sondern um eine Neuordnung der Zahlungsströme zwischen Bund und Ländern. Das erinnert an das Prinzip „rechte Tasche, linke Tasche“, wie es die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, gegenüber FORUM mehrfach kritisiert hat.
Bis 2030 droht in der Pflege ein Finanzierungs-loch von mehr als zwei Milliarden Euro jährlich
Tatsächliches Sparpotenzial hätte nur die Abschaffung des Pflegegrads 1 geboten, da Leistungen dann schlicht ersatzlos weggefallen wären. Doch kein Politiker wagt diesen Schritt. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betont: „2017 hatten wir bei der letzten großen Pflegereform die Pflegegrade eingeführt. Das war damals richtig. Doch inzwischen haben wir ein hochkomplexes Leistungsrecht, in dem sich Pflegebedürftige und Angehörige häufig nicht mehr zurechtfinden.“ Dieses System soll laut Laumann zumindest vereinfacht werden, die Reform müsse jedoch tiefer greifen.
„Zudem haben wir in der Pflegeversicherung noch keine guten Lösungen für pflegerische Akutfälle. Wenn zum Beispiel kurzfristig die Pflegeperson ausfällt und rasch Ersatz gefunden werden muss“, so Laumann weiter. Eine Verbesserung könne nur bedeuten, dass Pflegebedürftige bei Ausfall ihrer Pflegeperson länger in der Kurzzeitpflege bleiben oder die Verhinderungspflege verlängert wird. Der Effekt wäre allerdings, dass dies mehr statt weniger Geld kosten würde – und gerade darum geht es bei der Reform im Kern.
Bundesgesundheitsministerin Warken zeigt Verständnis für die Argumente ihres Parteifreundes, mahnt jedoch: „Wir müssen das System der sozialen Pflegeversicherung nachhaltig aufstellen.“ Stetige Beitragssteigerungen und Mehrbelastungen könnten keine Lösung sein, so Warken weiter. „Die Einnahmen im System müssen ausreichen, um das Leistungsversprechen zu finanzieren.“ Willkommen bei der Quadratur des Kreises. Dabei zeigt sich seit zehn Jahren ein klarer Trend in der Pflege: mehr ambulante statt stationäre Versorgung, was Kosten spart. Für Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) ist die Stärkung der häuslichen Pflege das wirksamste Mittel, um die Pflegekosten langfristig zumindest stabil zu halten.
Doch selbst diese Stabilität wird kaum ausreichen, um die anstehende Kostenlawine abzufangen, die der Bundesrechnungshof bis 2029 auf mindestens zwölf Milliarden Euro beziffert. Hintergrund ist die demografische Entwicklung, die nicht nur die Krankenversicherungen, sondern nun auch die Pflegeversicherung stark belastet. Die Zahl der Einzahler wird nicht steigen, die Zahl der Pflegebedürftigen dagegen ganz sicher. In der Bundesregierung zeichnet sich derzeit nicht ab, dass sich Gesundheitsministerin Warken mit einem Sparpaket durchsetzen kann – in welcher Form auch immer.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Schmidt und der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme: „Mit uns wird es kein Spargesetz auf dem Rücken der Schwächsten geben.“ In der SPD-Bundestagsfraktion hofft man offenbar auf ein Sondervermögen zur finanziellen Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung. Doch das dürfte schon aus haushaltsrechtlichen Gründen schwierig werden. Eine Finanzierung der ungedeckten Pflegekosten über Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt dürfte am Widerstand von SPD-Bundesfinanzminister Lars Klingbeil scheitern.