Derzeit wird im saarländischen Landtag über Änderungen der Landesverfassung beraten. Offen ist, ob es einen Gottesbezug in der Präambel geben wird. Dafür haben sich in einer einzigartigen gemeinsamen Initiative Christen, Juden und Muslime im Saarland starkgemacht.
Das Saarland will seine Verfassung widerstandsfähiger machen gegen mögliche Aushöhlungen und Angriffe. Insbesondere soll das Verfassungsgericht gestärkt werden. Zudem soll die Landesverfassung erstmals seit dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik (1957) wieder eine eigene Präambel bekommen. In dieser Präambel, dem Vorwort zur Verfassung, werden grundlegende Werte, Überzeugungen und Ziele festgeschrieben, eine Grundorientierung für das Land.
In die Diskussion über Formulierungen dieser Präambel ist nach einer Anhörung im Landtag Bewegung gekommen. Grund ist eine ziemlich einzigartige gemeinsame Initiative der Katholischen und der Evangelischen Kirche, der Synagogengemeinde Saar, des Landesverbands der Islamischen Kulturzentren und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK).
Gemeinsame Verantwortung
Hintergrund ist, dass im ersten Entwurf zur Präambel kein sogenannter Gottesbezug vorgesehen war.
Die CDU (Opposition) hätte diesen zwar gerne gehabt, konnte sich aber gegen die SPD (Mehrheitsfraktion) für einen gemeinsamen Antrag nicht durchsetzen. Die AfD-Fraktion hatte den Gottesbezug in einem eigenen Antrag vorgesehen. Der aber war in der ersten Lesung abgelehnt worden und spielt folglich im weiteren Verfahren keine Rolle.
Dass die Kirchen (Katholische und Evangelische) den fehlenden Gottesbezug kritisieren würden, war erwartbar. „Es war gleich klar, dass da etwas fehlt“, sagt Katja Göbel, Leiterin des Katholischen Büros im Saarland. Nicht erwartbar war dagegen, dass sich auch Juden und Muslime für einen Gottesbezug aussprechen würden. Und noch außergewöhnlicher war, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter der drei großen Weltreligionen im Saarland zusammensetzen und schließlich dem Landtag eine eigene Formulierung für die Präambel vorschlagen würden.
„Ich glaube tatsächlich, dass das eine Sache ist, die relativ einmalig ist, bundesweit, wenn nicht sogar weltweit einmalig. Dass sich die drei Weltreligionen, die an vielen Punkten sehr unterschiedlich unterwegs sind, hier im Saarland zusammengefunden haben und sich gemeinsam auf einen Wortlaut, eine Erklärung geeinigt haben, zeigt auch: Wir können Brücken bauen. Es gibt Punkte, in denen wir trotz sonst großer Unterschiedlichkeit zusammen sind“, betont Katja Göbel, die zu dem gemeinsamen Treffen eingeladen hatte. Es sei auch ein klares Zeichen gemeinsamer gesellschaftlicher Verantwortung, das „heute wichtiger denn je ist, wenn man sich die Tendenzen in der gesamtgesellschaftliche Entwicklung anschaut“.
Diese Gemeinsamkeit und vor allem eine gemeinsame Formulierung war allerdings keine Selbstverständlichkeit. „Wir haben sehr, sehr lange um jedes Wort gerungen“, unterstreicht Göbel. Zumal ein zusätzliches Anliegen war, die humanistische Perspektive mit aufzunehmen. „Auch das humanistische Erbe gründet auf einer Verantwortung vor etwas, sei es zum Beispiel das eigene Gewissen, demgegenüber man sich verantworten muss.“
Der Beauftragte der evangelischen Kirchen im Saarland, Frank-Matthias Hofmann, sagte, ein Gottesbezug sei Ausdruck historischer und kultureller Kontinuität, Verfassungswerte wie Menschenwürde, Menschenrechte und Gerechtigkeit gründeten auf religiös-historischen Wurzeln.
Die Formulierung, auf die sich die drei Weltreligionen als Vorschlag an den Landtag geeinigt haben, lautet: „Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, gibt sich das Volk des Saarlandes die folgende Verfassung.“
„Damit wird deutlich, dass nicht ein katholischer Gott, ein evangelischer Gott, ein jüdischer oder muslimischer Gott gemeint ist“, sagt Katja Göbel, vielmehr solle deutlich gemacht werden: „Der Staat ist begrenzt, er darf sich nicht absolut setzen, und es gibt eine Kraft, eine Macht über uns – für mich ist es natürlich mein Gott –, vor der man sich verantworten muss.“ Staatliche Macht ist begrenzt und der Staat darf sich nicht über alles stellen. Das ausdrücklich in eine Präambel aufzunehmen, sei aktueller denn je. Es gehe also nicht um ein „exklusives Glaubensbekenntnis“, sondern um einen „gemeinsamen ethischen Horizont“.
„Sehr, sehr lange um jedes Wort gerungen“
In diesem Anliegen hat die Initiative der drei Weltreligionen in der Anhörung des Landtags Unterstützung von höchstem juristischem Sachverstand erhalten. Der Staatsrechtler Christoph Gröpl hält einen Bezug auf ein transzendentales Wesen (Gottesbezug) für sinnvoll, weil damit die Fehlbarkeit des Menschen und Demut zum Ausdruck gebracht werden könnte. Und der Präsident des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes, Roland Rixecker, unterstreicht, dass „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ kein religiöses Bekenntnis sei, sondern ausdrücke, „dass man sich vor jemandem verantworten muss“.
In einer ersten Reaktion bezeichnete die CDU-Abgeordnete Dagmar Heib den gemeinsamen interreligiösen Vorstoß als ein „historisches Ereignis“. Seitens der SPD wurde signalisiert, die Initiativen und Stellungnahmen der Anhörung sorgfältig prüfen zu wollen. Ob es dann zu einer Ergänzung der Präambel kommt, war bei Redaktionsschluss noch nicht auszumachen.
Das dürfte bei einem anderen Anliegen eher der Fall sein. Dabei geht es um die Formulierung in Artikel 12: „Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus entgegen.“ Das trifft zwar grundsätzlich auf Zustimmung, allerdings verwies Katja Göbel darauf, dass der ausdrückliche Bezug auf zwei Gruppen die Gefahr berge, dass jemand es böswillig so interpretieren könnte, dass andere Gruppen weniger schützenswert wären.
Um dieser Gefahr vorzubeugen, soll – wiederum ein gemeinsamer Vorschlag der Weltreligionen – ergänzt werden: „tritt Antisemitismus und Antiziganismus und jeglicher Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen“.
Die außerdem geplanten Änderungen in der Verfassung bezogen auf den Verfassungsgerichtshof betreffen vor allem Wahl und Amtszeit der Richterinnen und Richter und konkretisieren bislang allgemein gehaltene Formulierungen. Mit den Änderungen soll die Verfassung „widerstandsfähiger“ gemacht werden gegen Feinde der Demokratie, hatte SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon bei der ersten Lesung betont. Auch CDU-Oppositionsführer Stephan Toscani sprach davon, die Demokratie „wehrhafter“ zu machen.
Für die Änderung der Verfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. SPD und CDU hatten sich deshalb schon im Vorfeld abgestimmt. Endgültig verabschiedet werden sollen die Verfassungsänderungen im März.