Was wirklich hinter der Idee der Rheinland-Pfälzer stecken könnte
Wenn ich tot bin, möchte ich als Diamantring weiterleben“, verkündete neulich mein Kumpel, der Backes Herrmann. Sein Wunsch mag verrückt klingen, aber legal ist das inzwischen – zumindest in Rheinland-Pfalz. Der Herrmann darf, wenn er das vor seinem Ableben so verfügt, seine Einäscherungs-Asche zu einem „unechten Diamanten“ pressen lassen.
Überhaupt stehen dem Herrmann sowie allen in Rheinland-Pfalz lebenden Menschen bis vor Kurzem noch verbotene Bestattungsarten zu, wie etwa die biologisch abbaubare Urne in Rhein, Mosel, Lahn, Saar zu versenken, die Asche im eigenen Garten zu verstreuen, im Haus aufzubewahren – auf dem Kühlschrank, dem Bücherregal oder auf der Staubsaugerroboterstation –, oder eben die Asche zum künstlichen Diamanten pressen zu lassen.
Ich stelle mir – offensichtlich im Gegensatz zu Herrmann – die Frage: „Und wer soll den Ring dann tragen?“ Das wisse er noch nicht, aber es bliebe ihm ja hoffentlich noch viel Zeit, jemanden zu finden, dem diese Ehre zuteilwerden soll. Falls ich den Herrmann überlebe, sollte ich also achtgeben, dass ich am Ende nicht sein einzig übriggebliebener Kumpel bin und ihn mir irgendwo als Schmuckstück hinstecken muss.
Überhaupt: Was, wenn jemand zu Lebzeiten verfügt, als Urnen-Asche im heimischen Wohnzimmer bleiben zu wollen, die Nachfahren das aber nicht so richtig kuschelig finden? Als Gegenargument zu diesen freizügigen Beerdigungsgesetzen betonen die Kirchen, die Totenruhe müsse gewährleistet bleiben.
Dem kann ich nur beipflichten. Aber bedeutet das nicht auch, dass man das Recht auf die Ruhe vor den Toten hat? Wie zum Beispiel damit umgehen, wenn ein Ehepartner schriftlich verfügt, die eigene Urne solle direkt neben den Familienbildern stehen oder auf dem Regal mit den Thekenfußballturnierpokalen, dort aber kein Platz mehr ist?
Da lobe ich mir diejenigen, die sich für eine Flussbestattung entscheiden. Da hat man weder Asche im Haus rumstehen, noch muss man sich um die Grabpflege kümmern und kann über Allerheiligen, wenn der 1. November günstig als Brückentag liegt, beruhigt in Kurzurlaub fahren, ohne sich Gedanken über Grabschmuck machen zu müssen.
Bei der Option Flussbestattung würde ich übrigens die Saar wählen, da kommt man als frisch kremierte Asche noch mal ordentlich rum im malerischen Rheinland-Pfalz – über die Mosel zum Rhein, vorbei an verschiedenen Weinanbaugebieten. Das fände ich persönlich tröstlicher, als als unechter Diamantring zu enden.
Überhaupt kann ich mich nicht dafür erwärmen, meine eigene Beerdigung vorab zu inszenieren. Früher waren Bestattungen ein festgelegter, irgendwie tröstlicher Ritus, jetzt werden sie zur Stilfrage.
Apropos Stil: Auch wer sich klassisch auf dem Friedhof bestatten lässt, hat immerhin die Möglichkeit, die Grabinschrift vorab selbst festzulegen. Dabei kommen bisweilen lustige Grabsteinsprüche zustande, wie „Bin gleich wieder da“ oder „Wer an meinem Grab weint, mit dem rede ich kein Wort mehr“. Angeblich soll ein Marketingmanager die Inschrift gewählt haben: „Hier könnte Ihre Werbung stehen“, und ein Social-Media-Freak: „Er hat die Gruppe verlassen“.
Und wieso kommt gerade jetzt diese Bestattungsgesetz-Reform? Geht es dabei tatsächlich um individuelle Selbstverwirklichung über den Tod hinaus oder hat jemand mal nachgerechnet und festgestellt: Oha, die nächsten zwei Jahrzehnte wird die Generation der Babyboomer einen stark erhöhten Grabstellenbedarf verursachen? Wenn die Boomer alle traditionell beerdigt werden, wird’s eng in manchen Ruheforsten und auf Friedhöfen, und die Kommunalverwaltungen sind froh über jeden, der sich vorab für die Saar oder Mosel entscheidet oder verfügt, im eigenen Garten unterm Apfelbaum verstreut zu werden.
Ich will keinesfalls Anstoß daran nehmen, wenn Menschen zu Lebzeiten bestimmen möchten, was mit ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Ich selbst finde unseren Dorffriedhof jedenfalls ganz hübsch, und auf den Grabstein mögt ihr schreiben, was immer ihr wollt. Schön wär’s aber, es stünde eine hohe Jahreszahl hinter dem †.