Die Bundesregierung verspricht eine planbare, effiziente, sichere Energiewende. Doch ihre Kabinettsbeschlüsse verschieben Risiken von Netzen und Staat auf Erzeuger, Bürgerinnen und Investoren. Verbände fordern Nachbesserungen.
Es gibt politische Formeln, die so glatt klingen, dass erst die Diskussion um ihre Deutung zeigt, was sie bedeuten. „Planbar, effizient und sicher“ nennt die Bundesregierung ihre neue Energiepolitik. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche spricht nach dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli zur EEG-Novelle 2027 und dem zum Netzanschlusspaket von einem „Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren“ und einem „großen Schritt hin zu einem effizienteren Energiesystem“. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht dasselbe Paket und erkennt eine „Lex Netzbetreiber“. Bei diesem Konflikt zwischen Regierung und Lobby beziehungsweise Interessenvertreterinnen geht es um Brisantes. Vordergründig um die Verteilung von Kosten, Risiken und Verantwortung in einem Stromsystem, das zugleich wachsen und billiger sowie stabiler werden soll. Im Gesamtkontext geht es jedoch um eine drohende Demontage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das bis Ende des Jahres durch den Bundestag erneuert werden muss, damit es nicht schon formal am Ende ist. Denn die alte beihilferechtliche Genehmigung der EU läuft Ende 2026 aus.
Regierung hält an Klimazielen fest
Doch folgt die Funktion der Form, wenn nach 26 Jahren EEG bei dessen erneuerten Inhalten – nach derzeitigem Stand – in Kombination mit dem Netzanschlusspaket die Energie aus Wind und Sonne und Bioenergie ausgebremst werden? Obwohl deren schnellerer statt erschwerter Ausbau für das Erfüllen der Klimaziele auch mit Blick auf Hitzewellen und Extremwetter unverzichtbar ist?
Die Regierung hält offiziell am Ziel fest, bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent der Erneuerbaren am deutschen Strommix zu erreichen. Sie verspricht zusätzliche zwölf Gigawatt Windenergie an Land, bessere Bedingungen im Süden, mehr Marktintegration bei Solarstrom und eine regionale Steuerung neuer Anlagen nach der Aufnahmefähigkeit der Netze. Im Netzanschlusspaket sollen knappe Kapazitäten nicht länger nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden. Großspeicher, Rechenzentren, Industrie und Erzeuger konkurrieren um Anschlüsse. Neue Wind- und Solarparks sollen deshalb stärker dorthin gelenkt werden, wo das Netz sie, nach Lesart des Wirtschaftsministeriums, verkraftet: Redispatch, also drosselndes Eingreifen in den Strommarkt, um eine Überlastung von Stromleitungen und Stromausfälle zu verhindern, kostete 2025 laut Bundesregierung mehr als drei Milliarden Euro.
Statt Netze auszubauen und die Betreiber streng in die Pflicht zu nehmen, läuft der Kabinettsbeschluss auf eine Schonung der Netzbetreiber beim Netzpaket hinaus. Auf der BEE-Pressekonferenz nach dem Kabinettsbeschluss sagte Präsidentin Ursula Heinen-Esser, das Netzanschlusspaket schaffe einen „Schutzraum“ für Netzbetreiber. „Ich habe das gestern Lex Netzbetreiber genannt, denn ich muss ehrlich sagen, es ärgert mich maßlos.“ Erzeuger sollen bei Abregelung Erlöse verlieren. Sanktionen, wenn Netzbetreiber ihrer Ausbaupflicht nicht nachkommen, fehlen hingegen. „Die Erneuerbaren-Branche soll bezahlen im Redispatch“, fasste Heinen-Esser zusammen, „die Netzbetreiber sollen aber nichts zahlen.“
„Ehrlich gesagt, es ärgert mich maßlos“
Schon zum überarbeiteten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der am 17. Juli mit neuen Übergangsregeln in die Anhörung ging, hatte der DIW-Ökonom Karsten Neuhoff den Kern des Problems beschrieben: Die Höhe künftiger Erlösausfälle sei kaum prognostizierbar, weil sie von späteren Entscheidungen über Strommarktdesign, Netze, Speicher und Erzeugung abhänge. Banken und Investoren preisten solche Unsicherheit über höhere Zinsen und Renditeforderungen ein. Und reichten die Kosten letztlich an die Stromkunden weiter. Große Konzerne könnten Risiken über viele Standorte streuen oder mit konventionellen Kraftwerken ausgleichen, kleinere Projektierer nicht. Der Redispatch-Vorbehalt drohe daher gerade jene Unternehmen aus dem Markt zu drängen, die Wettbewerb in die Ausschreibungen bringen. Mit Redispatch-Vorbehalt würden in bestimmten Gebieten neu gebaute Solar- und Windkraftanlagen bei Abregelung wegen Netzüberlastung keine Entschädigung erhalten.
Der BEE sieht kaum Verbesserungen: Beim Redispatch-Vorbehalt wurden sechs statt zehn Jahre vorgesehen und der Anknüpfungspunkt zur Netzanschlusszusage verschoben. Netzbetreiber können ihn laut BEE jedoch um bis zu 18 Monate verlängern. Aus Verbandssicht eine Verschlechterung.
Auch der BEE fordert „Nutzen statt Abregeln“: Strom aus einer an Netzgrenzen stoßenden Anlage müsste in anlagennahen Speichern landen oder an nahe Betriebe geliefert werden können. Heinen-Esser verweist auf eine Fraunhofer-Studie, wonach 20 Gigawatt Kurzzeitspeicher im vergangenen Jahr vier Milliarden Euro Systemkosten hätten vermeiden können. Ihre Bedingung ist Transparenz: „Wenn die Netzbetreiber nicht transparent arbeiten, wird niemals ein faires System entstehen können zwischen Netzbetreibern und Erzeugern.“ Windverbandspräsidentin Bärbel Heidebroek hält Sicherheitsargumente gegen mehr Netzdaten für wenig überzeugend: Ein dezentrales System mit vielen kleinen Anlagen sei weniger verwundbar als eines mit wenigen Großkraftwerken. Digitales Monitoring könne vorhandene Leitungen besser auslasten.
Seitens der Industrie begrüßt der BDI nach dem Kabinettsbeschluss die stärkere Markt- und Systemintegration ausdrücklich. Kostengünstige Freiflächenanlagen und Direktvermarktung setzen richtige Anreize. Auch Redispatch-Vorbehalt oder Wirkleistungsbegrenzung könnten Netze und Zubau besser koordinieren. Doch der Industrieverband verlangt eine entscheidende Begrenzung: Es solle nur eines der beiden Instrumente gewählt und unverhältnismäßige Projektbelastungen vermieden werden.
„Mogelpackung“ Balkonsolar
Die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen ab dem nächsten Jahr und ihre Ersetzung durch eine auf drei Jahre begrenzte Übergangszahlung bezeichnete Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, als „Mogelpackung“: Aus einer über 20 Jahre garantierten Vergütung von etwa 7,5 Cent je Kilowattstunde wird eine kurze Zahlung auf deutlich niedrigerem Niveau. „Das Dach eines Wohnhauses, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein Börsenparkett.“ Vermarkter, Messsysteme und Abwicklung seien für kleine Mengen zu teuer. Körnig verweist auf einen Nachfrageeinbruch von 40 Prozent im Heimsegment binnen zwei Jahren und warnt: „Wer Solar bremst, spart nicht, er verlagert und erhöht die Kosten für uns alle deutlich.“
Nach dem Kabinettsbeschluss erklärt die Bundesregierung kleine Anlagen unter 25 Kilowatt häufig auch ohne dauerhafte Förderung für wirtschaftlich. Sie sollen mit intelligenten Messsystemen auf Marktpreise reagieren. Die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Dächer soll auf 50 Prozent sinken, um Mittagsspitzen zu dämpfen und Speicher anzureizen.
Manfred Fischedick vom Wuppertal Institut hält die dreijährige Übergangslösung zwar für eine Atempause, erwartet aber bei kleinen Anlagen wegen der Verwaltungskosten häufig keinen dauerhaft wirtschaftlichen Einspeisebetrieb. Andreas Löschel von der Ruhr-Universität Bochum las Positives aus dem Referentenentwurf: Größere Anlagen produzierten billiger, viele private Dächer lohnten sich weiterhin, und Direktvermarktung sowie Energy Sharing sollten schneller wachsen.
Bei der Bioenergie trifft die Reform aus Branchensicht ausgerechnet jene Technik, die das volatile System stabilisieren kann. Biogas lässt sich speichern und seine Verstromung zeitlich verschieben: Anlagen fahren hoch, wenn Wind und Sonne schwächeln, und herunter, wenn viel erneuerbarer Strom im Netz ist. Biogas-Verband-Vizepräsident Horst Seide erinnerte auf der BEE-Pressekonferenz daran, dass sie damit genau jene gesicherte Leistung liefern, die die Regierung mit neuen Gaskraftwerken beschaffen will. „Auf der einen Seite legen wir bestehende erneuerbare und flexible Leistungen still, auf der anderen Seite bauen wir mit erheblichen staatlichen Mitteln neue fossile Kapazitäten auf.“ Das sei „weder volkswirtschaftlich sinnvoll noch klimapolitisch überzeugend“.
Fermenter, Speicher und Blockheizkraftwerke sind bereits gebaut und dezentral eingebunden. Neue Gaskraftwerke müssten erst geplant, genehmigt und mit viel Steuergeld errichtet werden. In der BEE-Pressekonferenz war von rund 30 Milliarden Euro Förderung die Rede. Würden Bestandsanlagen stillgelegt, gingen Infrastruktur und Know-how verloren. „Damit würden wir funktionierende Infrastruktur entwerten und vielerorts Industrieruinen schaffen“, warnte Seide. Die Branche fordert deshalb größere Ausschreibungsmengen und Regeln für eine Fahrweise nach dem tatsächlichen Strombedarf.
Grundkonflikt ist nicht gelöst
Und dann sind da die Verbraucher des neuen Stromsystems. Und der Automobilverband. VDA-Präsidentin Hildegard Müller begrüßt nach dem Kabinettsbeschluss ausdrücklich, dass Elektrifizierung des Verkehrs und Ladeinfrastruktur bei der Priorisierung von Anschlüssen berücksichtigt werden und die Standortgebundenheit bestehender Industrie zählt. Beides seien Verbesserungen „auf den letzten Metern“. Doch klare Anschlussfristen fehlten weiter. Die angekündigte Anschlussgarantie für die Industrie sei nicht hinreichend umgesetzt.
„Wo Netzanschlusskapazitäten knapp sind, sollten Anschlüsse prioritär dort ermöglicht werden, wo sie industrielle Transformation, Dekarbonisierung und Wertschöpfung voranbringen“, kommentiert der BDI die Kabinettsbeschlüsse zu EEG-Novelle und Netzpaket. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Digitalverband Bitkom monieren, dass belastbare Daten, digitale Verfahren und praxistaugliche Steuerbarkeit fehlen.
Nach der Sommerpause liegt die Korrektur-Pflicht beim Bundestag. Zum 1. Januar 2027 soll das neue EEG gelten. Heinen-Esser setzt auf die alte Erfahrung, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineingekommen ist. Der Kabinettsbeschluss hat die monatelange Zitterpartie, ob eine Novelle des EEG rechtzeitig zur Debatte ins Parlament kommt, beendet, aber den Grundkonflikt nicht gelöst: Ein effizientes Stromsystem entsteht nicht, indem man Risiken nur neu verteilt. Es entsteht, wenn Netze, Markt, Speicher und Erzeugung gemeinsam organisiert werden. Und bei der man das größte aller Risiken, die Klimakatastrophe, deren Kosten jetzt schon brandaktuell sichtbar werden, als Antrieb für politisches Tempo zugunsten von Ökologie und Ökonomie nicht von der To-do-Liste streicht. Andernfalls wird aus dem angekündigten Paradigmenwechsel eine Reform, die das Netz schont. Und ihr energiepolitisches Thema mit großer Tragweite verfehlt.