Die Finanzminister der Länder müssen mit weniger Einnahmen auskommen. Das trifft die Kommunen. „Die Trendwende muss gelingen“, fordert der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Björn Fecker (Bremen).
Schwitzen und Brüten war angesagt – und das nicht nur aufgrund der äußeren Bedingungen. Auf den Höhen von Schloss Berg über der Mosel im saarländischen Dreiländereck Perl lagen die Temperaturen nur knapp unter dem an diesem Tag gemessenen Hitzerekord. Der wurde rund 50 Kilometer weiter in Saarbrücken mit 41,3 Grad gemessen.
Erschwerte Umstände für die Jahreskonferenz der Finanzminister der Länder. Als hätten die nicht schon genug an erschwerten Bedingungen zu bewältigen.
„Die Finanzpolitik der Bundesrepublik läuft Gefahr, langfristig Risiken im Hinblick auf die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen aufzubauen“, heißt es in einer Erklärung zum Abschluss. Das ist im Grunde nichts anderes als eine ernste Warnung: Wenn wir so weitermachen, steuern wir auf ernsthafte finanzpolitische Probleme zu.
Entwicklung mit hohen Risiken
Nun gehört Klagen und Warnen zum Geschäft, es ist fester Teil des Grundprofils eines Finanzministers. Schließlich gehört zu ihrem Job, die Kassen so gut wie möglich in Ordnung zu halten und deshalb auch vieles Wünschenswerte und manches eigentlich Notwendige abzuwehren. Was in normalen Zeiten schon eine Herausforderung ist, ist in der jüngsten Vergangenheit zu einer fast unlösbaren Aufgabe geworden.
Das hat, so die Feststellung der Finanzministerkonferenz, wiederum mit äußeren Bedingungen zu tun, die die Minister noch mal als Gesamtschau in Erinnerung rufen: Energie- und Rohstoffpreise, die infolge des Konflikts zwischen Iran, den USA und Israel weiter hoch sind, der Krieg in der Ukraine, dazu „der weiterhin unbeständige Kurs von weltpolitisch bedeutsamen Akteuren“, dazu „Handelskonflikte und wiederkehrende Zollandrohungen“. Der Name Trump wurde nicht ausdrücklich genannt. Aber klar ist: All diese Entwicklungen „dämpfen die Investitionsneigung und belasten Wachstumsperspektiven“. Mit der Folge: „Die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft hält weiter an“.
Und das schlägt bekanntlich auf die (Steuer-)Einnahmen und (Sozial-)Ausgaben durch. „Bund, Länder und Kommunen müssen mit deutlich weniger Einnahmen als bisher angenommen auskommen“.
Was nicht explizit in der Bestandsaufnahme erwähnt ist: Gerade die Absicht, extrem sorgfältig mit Geld umzugehen, hat zu Folgen geführt, die jetzt zusätzliche Ausgaben erfordern. Konkret: Die Einhaltung der Schuldenbremse hat zwar zunächst stabile Staatsfinanzen gewährleistet, aber um den Preis eines massiven Investitionsstaus, der jetzt mit Hunderten Milliarden „Sondervermögen“ aufgelöst werden soll. Und bei der Analyse der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung (samt Prognosen) zeigt sich: Das Miniwachstum hat auch damit zu tun, dass Sondervermögen, also Schulden außerhalb des Kernhaushalts, Investitionen auslösen. Sonst sähe es in Sachen Wirtschaftswachstum noch trister aus.
Unter der Schuldenbremse besonders gelitten haben Kommunen und am meisten naturgemäß die ohnehin hochverschuldeten Städte und Gemeinden in einigen Teilen der Republik. Einige Länder haben trotz eigener angespannter Finanzlage zumindest teilweise bei den Altschulden geholfen. In Hessen etwa mit der „Hessenkasse“, im Saarland mit dem „Saarland-Pakt“. Dabei wurde im kleinsten Flächenland die Hälfte der Altschulden übernommen, im Gegenzug mussten sich Kommunen aber auch zu Maßnahmen verpflichten, damit der Schuldenberg nicht gleich wieder ansteigt. Inzwischen hat aber wieder ein Großteil der saarländischen Kommunen eine Finanzsituation, dass die der Kommunalaufsicht vorgelegten Haushalte eigentlich nicht genehmigungsfähig sind.
Nur kleine Entlastung
Längst sieht es aber nicht mehr nur bei den Kommunen so aus, deren Haushalte aufgrund massiver Strukturveränderungen in den jeweiligen Regionen schon seit Langem über dem Limit liegen. Es trifft immer mehr. Das liegt einerseits an der wirtschaftlichen Entwicklung. Andererseits hat es strukturelle Gründe, weil der Bund den Kommunen immer mehr Aufgaben überträgt (etwa die Ganztagsbetreuung in Kitas und Grundschulen oder die Sozialkosten), selbst aber nur einen geringen Teil der Kosten übernimmt. Die Finanzkonferenz ist sich nun einig. Der derzeitige Vorsitzende, Bremens Finanzchef Björn Fecker (Grüne) stellt fest: Die Kommunen stecken in einer „Verschuldungsspirale“. Er fordert: „Die Trendwende muss gelingen“.
Zeitgleich zu den Beratungen der Finanzminister hatten sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit dem Kanzler getroffen und auf eine Neuregelung in den Finanzbeziehungen verständigt. Demnach soll bei künftig verabschiedeten Leistungsgesetzen der Bund 80 Prozent der anfallenden Kosten übernehmen. Aber nur, wenn die zusätzlichen Kosten insgesamt über 200 Millionen Euro („Bagatellgrenze“) liegen.
Immerhin eine Einigung nach langem Drängen von Kommunen und Ländern. „Endlich gilt das Besteller-Prinzip“, sagt die Saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD).
Den Kommunen hilft die Maßnahme. Doch auch der saarländische Finanzminister Jakob von Weizsäcker gibt sich in der Bewertung eher zurückhaltend: Man solle die beschlossene Maßnahme nicht als Entlastung betrachten, sondern als eine Reduzierung der Belastungen.
Auch auf kommunaler Seite wird das nicht als „Trendwende“ gewertet. Erstens, weil das nur für neue Beschlüsse gilt – an den laufenden Verhältnissen ändert sich nichts. Und zweitens: Nach ersten Berechnungen würden die Entlastungen für die Kommunen etwa drei Milliarden Euro betragen können. Dem gegenüber stehen aber in diesem Jahr Defizite bei den Kommunen in Höhe von etwa 30 Milliarden Euro. Und entsprechend der letzten Steuerschätzung ist mit Mindereinnahmen auch in den nächsten Jahren zu rechnen.
Der Bund sei sich der Lage durchaus bewusst, betont der Vertreter des Bundesfinanzministeriums, Michael Schnodi. Er verweist aber auch darauf, dass die derzeit größten Defizite beim Bund anfallen, ein demgegenüber kleinerer Teil bei Ländern und Kommunen. Es brauche folglich „eine gemeinsame Anstrengung“. Womit er indirekt zum Ausdruck bringt, dass die ständigen Forderungen an den Bund zu laufenden Entlastungen, aber auch zu einer Teilentschuldung der Kommunen (Altlasten-Regelung) so nicht erfüllt werden dürften.
Im Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität stehen für die Länder immerhin 100 Milliarden bereit. Investitionen, die geeignet sind, wirtschaftliche Dynamik zu erzeugen. Michael Schnodi betont allerdings im Blick auf die Umsetzung: Wir müssen schneller werden.
Auch dazu gibt es Beschlüsse, etwa dass entsprechende Investitionen zur öffentlichen Priorität erklärt wurden. Konkret heißt das: In der Abwägung unterschiedlicher Interessen und Belange (etwa Denkmalschutz, Naturschutz) wird künftig eben die Priorität klar feststehen. Das kann Verfahren beschleunigen, ist aber naturgemäß nicht unumstritten.
Zwei Punkte waren den Finanzministern unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit, wie sie betonen, wichtig: Sie wollen schärfer gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgehen. Schließlich gehen dadurch dem Fiskus jährlich hohe Milliardenbeträge durch die Lappen. Ein Konzept gegen diese kriminellen Machenschaften soll in den nächsten Monaten vorgelegt werden.