Die gesetzlichen Krankenkassen leiden seit Jahren unter chronischem Geldmangel. Nun soll die GKV auch noch die angedachte Krankenhausreform zur Hälfte mitfinanzieren, entsprechende Klagen werden bereits vorbereitet, sollte das Klinikgesetz in seiner jetzigen Form wirklich kommen.
Bei der Vorstellung der geplanten Krankenhausreform sprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von nichts Geringerem als einer „Revolution des Gesundheitswesens“. Der Kern der „Revolution“: Das umstrittene System der Fallpauschalen soll durch ein Vorhaltesystem ersetzt und Leistungen sollen konzentriert und damit qualitativ besser werden.
Dieser Umbau der Kliniken soll in den kommenden zehn Jahren 50 Milliarden Euro kosten. Spätestens als Lauterbach eröffnete, die Hälfte davon, also 25 Milliarden Euro, sollen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, schrillten bei den Vorständen der 96 deutschen gesetzlichen Krankenversicherer die Alarmglocken.
Auch der ehemalige Präsident des Bundessozialgerichts, Professor Rainer Schlegel, staunte nicht schlecht. „Schon bei der Verkündung dieses Plans hatte ich erhebliche Zweifel, dass das funktionieren wird, da es sich um versicherungsfremde Aufgaben handelt.“
Die Pläne sind nun mittlerweile zu einem Gesetzentwurf geworden, dieser soll jetzt im Herbst im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Dabei ist für die gesetzlichen Krankenkassen weniger der Umstand, dass das System der Fallpauschalen abgeschafft werden soll, Stein des Anstoßes.
„Nicht die Aufgabe der GKV“
Dreh- und Angelpunkt für die GKV ist: Die Beitragszahler in den Gesetzlichen sollen zukünftig beim Bau, Sanierung und der Anschaffung von medizinischen Geräten in den Kliniken finanziell über ihre Beiträge beteiligt werden. „Das ist aber gar nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern das ist einzig und allein Sache der Länder, die sind für den Bau und Unterhalt der Krankenhäuser zuständig. Die Krankenkassen sind dafür zuständig, den laufenden Betrieb der Kliniken zu bezahlen. Das geschieht über die Behandlung der Patienten, die dann über die Kassen abgerechnet werden. Das ist die Aufgabe der GKV“, so Professor Rainer Schlegel.
Aufgrund der Erfahrungen mit diversen anderen Krankenhaus- und Gesundheitsreformen der vergangenen Jahrzehnte wird in den Vorstandsetagen aller 96 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland befürchtet, die Klinikreform könnte schnell ein Fass ohne Boden werden, die Kosten würden am Ende vermutlich weit höher liegen, und das zulasten der Versicherten, die das über ihre Beiträge aufbringen müssten. Für den früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, gibt es allerdings einen Lichtblick für die GKV und ihre Versicherten: „Dazu gibt es ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Beitragsmittel der Sozialkassen, und dazu gehört ja auch die GKV, dürfen das Binnensystem der Sozialversicherung nicht verlassen, wenn es um die Finanzierung von allgemeinen Staatsaufgaben geht. Wenn man die Krankenhauslandschaft umbauen möchte, ist es eine Staatsaufgabe, und dann muss man die veranschlagten 50 Milliarden über Steuermittel finanzieren.“ Darum haben bereits die Vorstände mehrerer gesetzlichen Krankenversicherungen signalisiert, sollte das Gesetz so kommen wie geplant, dass sie dann beim Bundesverfassungsgericht klagen werden. Laut Professor Rainer Schlegel dürften die Aussichten auf Erfolg recht gut stehen.