Dass grundlegende Reformen im Gesundheitsbereich überfällig sind, wird nicht bestritten. Was Ministerin Warken (CDU) jetzt plant, stößt an einigen Punkten auf ziemlich einhellige Kritik.
Die Ausgangslage für die geplante große Reform ist klar: Wenn nichts passiert, steuert das Gesundheitssystem unweigerlich auf einen finanziellen Kollaps zu. Neu ist die Erkenntnis nicht. Seit vergangenem Jahr werden regelmäßig Prognosen darüber veröffentlicht, wie sich das Defizit der Krankenkassen entwickeln würde, wenn alles beim Status quo bleiben würde. Dabei stehen hohe zweistellige Milliardenbeträge im Raum. So würde ohne Korrekturen das Defizit der Gesetzlichen Krankenkassen bis 2030 auf 40 Milliarden steigen, hat die Finanzkommission Gesundheit errechnet. Es gab auch Berechnungen, die zu deutlich höheren Zahlen kamen.
Eine Reform im Gesundheitsbereich gehört somit von Anfang an zu den erklärten großen Vorhaben der Bundesregierung.
Nicht alle Vorschläge aufgenommen
Gesundheitsministerin Nina Warken hatte zur Vorbereitung erst einmal die „Finanzkommission Gesundheit“ eingerichtet, besetzt mit Experten aus Ökonomie, Medizin, Sozialrecht, Ethik und Prävention. Die lieferte vergleichsweise in Rekordzeit angesichts der komplexen Materie innerhalb eines halben Jahres, Ende März, Ergebnisse: 66 Vorschläge, die ein Einsparpotenzial von über 40 Milliarden bringen könnten.
Zentrale Punkte bei den Vorschlägen: Ausgaben dürfen nicht mehr stärker steigen als die Einnahmen (Begrenzung der Vergütungsanstiege), Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehern (Grundsicherungsbeziehern) durch den Bund (also über Steuern und nicht mehr über Beiträge), weitgehende Abschaffung der Mitversicherung von Ehegatten sowie höhere Zuzahlungen der Patienten. Außerdem sollten Steuern auf Alkohol und Tabak erhöht und zuckergesüßte Getränke besteuert werden (Effekte: zusätzliche Einnahme und Prävention). Von den 66 Vorschlägen hat sich die Gesundheitsministerin rund 50 zu eigen gemacht und Mitte April ihr Reformpaket vorgestellt. Bei der Umsetzung will sie nun aufs Tempo drücken. Die Reform soll jedenfalls vor den Sommerferien unter Dach und Fach sein.
Was im Reformpaket der Ministerin aus dem Vorschlagspaket der Kommission nicht berücksichtigt ist, ist beispielsweise die Empfehlung zur Besteuerung zuckerhaltiger Getränke. Vor allem aber ist der dickste Einzelbrocken offen: die Übernahme der Kosten für Bürgergeldempfänger. Finanzminister Lars Klingbeil sträubt sich, die aus dem Bundeshaushalt zu bezahlen. Es würde tatsächlich ein gewaltiges Loch in die Planungen reißen, geht es doch um die beträchtliche Summe von rund zwölf Milliarden Euro. Die Übernahme fordern die Kassen übrigens schon seit Jahren. Bislang erfolglos. Und dass sich im Zuge der Beratungen noch etwas bewegt, ist derzeit nicht wahrscheinlich.
Wie bei einem derartigen Reformvorhaben kaum anders zu erwarten, stießen eine ganze Reihe von vorgesehenen Maßnahmen auf teils massive Kritik. Schließlich sind die unterschiedlichsten Akteure davon betroffen, von Krankenhäusern über Ärzte und Apotheker bis hin zu Patienten und Beitragszahlern (Beschäftigte und Arbeitgeber).
Die Arbeitskammer im Saarland hat vor allem die „soziale Schieflage“ des geplanten Reformpakets massiv kritisiert und dabei eine Reihe von Punkten herausgegriffen, die letztlich zu Lasten von Beitragszahlern und Versicherten gingen. Die Kammer weist darauf hin, dass die geplante weitgehende Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten („eine historische Errungenschaft“) zu erheblichen Belastungen vor allem kleinerer Einkommen führen würde. Wenn für die Mitversicherung ein Beitrag von 3,5 Prozent erhoben würde, würde das bei einem Durchschnittseinkommen im Monat etwa 170 Euro ausmachen, rechnet die Kammer vor und sagt: „Das ist das Gegenteil von sozialer Ausgewogenheit“. Staat dessen sollte es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze geben, was dazu führen würde, dass Menschen mit höheren Einkommen auch mehr Beiträge zahlen.
Wie inzwischen bekannt wurde, soll aber dieser Punkt in einem Referentenentwurf des Ministeriums drinstehen. Demnach soll die Beitragsbemessungsgrenze, ab der dann keine Beiträge mehr erhoben werden, um 300 Euro angehoben werden. Derzeit liegt die Grenze bei einem Einkommen von 5800 Euro brutto/Monat. Eine solche Anhebung würde Mehreinnahmen für die Kassen von gut einer Milliarde Euro bedeuten. Der Punkt war offensichtlich nicht im 66-Punkte-Vorschlag der Kommission enthalten. Und genau das führt wiederum zur Kritik der Vereinigung Saarländischer Unternehmensverbände (VSU). „Wer die Beitragsbemessungsgrenze anhebt, verteuert Arbeit – und schwächt damit die Wirtschaft und die Kaufkraft der Beschäftigten“, moniert VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter. Die Erhöhung würde zu Milliardenbelastungen führen, die Unternehmen für Investitionen und Innovationen fehlten. Ansonsten begrüßen die saarländischen Arbeitgeber aber die Reformpläne: „Nina Warken trifft mutig und gegen Widerstand gute Entscheidungen, dafür gebührt ihr Respekt“, sagt Schlechter.
Kritik an sozialer Schieflage
Die Vertretung der Arbeitnehmer, die Arbeitskammer, sieht das, wie beschrieben, anders und hat zusätzliche Kritikpunkte, etwa die geplanten Anhebungen für Zuzahlungen bei Medikamenten. „Auf Unverständnis“ stößt auch, dass es keine Übernahme der Kosten für Bürgergeldempfänger (Grundsicherungsbezieher) geben soll. Außerdem kritisiert die Kammer die Pläne für den Krankenhausbereich.
Auch die saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) hält die Pläne für bedenklich. Geplante Sparmaßnahmen würden dazu führen, dass den saarländischen Kliniken rund 120 Millionen (im nächsten Jahr) fehlen würden, und das, „wo schon heute nahezu alle Krankenhäuser rote Zahlen schreiben“, heißt es in einer Erklärung der Dachgesellschaft saarländischer Krankenhäuser. Die Kliniken sollen Tariflöhne zahlen, Personalvorgaben einhalten. Wenn das aber ab dem nächsten Jahr nicht mehr vollständig finanziert werde, könne das nicht aufgehen.
Kritik kommt auch von der Apothekerkammer des Saarlandes. „Warken gibt – Warken nimmt“, heißt es in einer Stellungnahme. Auf der einen Seite würden die Honorare für Apotheker erhöht, was längst überfällig sei, weil die letzte Erhöhung schon über zehn Jahre (2013) zurückliege. Gleichzeitig soll jetzt der Apothekenabschlag, den Apotheken an die GKV (Gesetzliche Krankenversicherungen) abführen müssen, erhöht werden. „Hier überholt die Realität die Satire“, kommentiert Kammerpräsident Manfred Saar. In der Saar-CDU finden die Vorstellungen von Ministerin Warken grundsätzlich Zustimmung. Allerdings sieht der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alwin Theobald, zwei Punkte kritisch: „Bei einzelnen Maßnahmen muss genau hingeschaut werden. Es ist völlig ungerecht und daher aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, wenn Familien durch Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung zusätzlich belastet werden, während die Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger weiterhin ungelöst bleibt. Hier muss sich die Union gegenüber dem Koalitionspartner durchsetzen. Wer von sozialer Gerechtigkeit spricht, darf nicht zuerst bei den Familien sparen, sondern muss endlich die wirklich versicherungsfremden Leistungen konsequent aus Steuermitteln finanzieren.“ Für die Saar-Liberalen ist die Reform „reine Flickschusterei und keine echte Reform“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher Helmut Isringhaus. „Sie verlagern die finanziellen Lasten auf Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer, ohne die Ursachen der Kostenexplosion zu beseitigen.“ Auch er kritisiert den Wegfall der Mitversicherung von Ehegatten und dass „keine ausreichende steuerfinanzierte Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger“ vorgesehen sei.