Keine Grüne Landesliste im Saarland bei der Bundestagswahl.
Der Einspruch der Saar-Grünen ist gescheitert. Der Bundeswahlausschuss hat die Entscheidung des Landeswahlausschusses bestätigt, die Landesliste nicht zuzulassen. Damit können die Grünen als Partei bei der Bundestagswahl im Saarland nicht gewählt werden. Den Verlust von womöglich einigen zehntausend Stimmen können die Grünen wohl verschmerzen, der Imageschaden ist allerdings beträchtlich, zumal eine Entscheidung des Bundesschiedsgerichts dazu geführt hat,dass die Landesliste jetzt abschließend zurückgewiesen wurde. Das Bundesschiedsgericht hatte entschieden, dass 49 Delegierte aus Saarlouis nicht bei der Versammlung, auf der eine neue Liste zur Bundestagswahl gewählt wurde, mitstimmen durften. Das war schon vor dem Landeswahlausschuss als „schwerer Fehler“ und Verstoß gegen demokratische Grundregeln bewertet worden. Vorausgegangen waren wochenlange heftige Auseinandersetzungen bei den Saar-Grünen. Zuerst wurde Ex-Parteichef Hubert Ulrich als Spitzenkandidat für die Bundestagswahl gewählt, dann wurde diese Wahl von einem Parteischiedsgericht für ungültig erklärt, weil auch Nicht-Stimmberechtigte teilgenommen hatten. Dann schloss das Bundesschiedsgericht die Saarlouiser Delegierten, die etwa ein Drittel aller Delegierten ausmachen, aus, wegen Verstößen gegen das Parteienstatut bei deren Aufstellung. Und dann war noch bis zuletzt strittig, ob ein weiterer Parteitag eine neue Liste aufstellen konnte. Schließlich wurde die Versammlung durchgeführt, die Sprecherin der Grünen Jugend, Jeanne Dillschneider, als Spitzenkandidatin gewählt. Diese Liste ist nun wegen Ausschluss von eigentlich stimmberechtigten Delegierten abgelehnt worden.
FORUM Plus
Foto: