Es ist der bislang jüngste Versuch des Bundeswirtschaftsministeriums, die deutsche Energiepolitik industriefreundlicher zu gestalten: die Gebäudemodernisierung. Auch dieser Gesetzentwurf Reiches findet nur wenig Beifall, selbst bei Industrieverbänden.
Es sind starke Worte, die der deutsche Normenkontrollrat in diesen Tagen findet. Die stärkste Aussage: Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei „nicht praxistauglich“. Dies zeigten schon die Stellungnahmen, die verschiedene Verbände zu dem Entwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgelegt haben. Darin werden vor allem unzureichende Umsetzungsfristen für das Sanieren von Nichtwohngebäuden, also beispielsweise Industriebauten, und das Bereitstellen von Ladeinfrastruktur kritisiert. Zudem erschwerten unklare Rechtsbegriffe die Auslegung der Regelungen, während starre Anforderungen für Einzelgebäude zu ineffizienten Investitions- und Nachweispflichten führten. Bemängelt werden außerdem die unklare Ausgestaltung der sogenannten „Bio-Treppe“ – verbunden mit der Sorge, ob überhaupt genügend Biomethan zur Verfügung steht – sowie die Pflicht, den Endenergieverbrauch monatlich im Energieausweis zu erfassen. Zu viel Bürokratie und Unsicherheit: So lässt sich der Eindruck des Normenkontrollrates griffig zusammenfassen.
Mehr Bürokratie und Unsicherheiten
Mit dem Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) läutet Reiche das Ende des „Habeckschen Heizungsgesetzes“ ein, wie sie selbst es plakativ nennt. Dieses sei viel zu kompliziert und werde daher nun abgewickelt. Die „freie Heizungswahl“ feiert ihre politische Wiederauf-
erstehung. Doch blickt man hinter die Kulissen der politischen Rhetorik und analysiert die Stellungnahmen der Praxis – beispielsweise die des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) –, offenbart sich ein zwiespältiger Drahtseilakt: Statt der von der CDU versprochenen radikalen Deregulierung droht eine massive Verschiebung bürokratischer Lasten und ein unkalkulierbares Kostenrisiko für Millionen Eigentümer.
Das bislang nur vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz markiert deutliche neue Akzente in der deutschen Gebäude- und Klimapolitik. Die starre, als wenig praktikabel kritisierte 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch fällt. Dieser Passus hätte vor allem Wärmepumpen bevorzugt. Ebenso entfällt das absolute Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045. Katherina Reiche setzt stattdessen auf „Pragmatismus und Alltagstauglichkeit“: Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin neu installiert werden. Aber: Künftig müssen CO2-neutrale Brennstoffe beigemischt werden können, und zwar schrittweise –
über jene „Bio-Treppe“. Eigentümer sollen ihre Entscheidungen wieder primär nach individueller Wirtschaftlichkeit und lokaler Machbarkeit treffen können, abgesichert durch eine Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
In der Praxis, dort wo die Wärmewende konkret verbaut werden muss, löst der Entwurf jedoch gemischte Gefühle aus. In seiner Stellungnahme bilanziert der ZVSHK den Vorstoß mit einer „Mischung aus Erleichterung und erheblicher Skepsis“. Zwar lobt das SHK-Handwerk ausdrücklich, dass die Bundesregierung die politischen Fehlentwicklungen des alten Gesetzes korrigiert und den Betrieben sowie Eigentümern wieder mehr technologische Flexibilität einräumt – insbesondere durch die stärkere Berücksichtigung pragmatischer Hybridlösungen im Gebäudebestand. Aber die Euphorie verfliegt beim Blick auf das Kleingedruckte. Der ZVSHK warnt eindringlich davor, dass der Gesetzentwurf keineswegs eine einfache Abschaffung des Heizungsgesetzes darstellt, sondern eine tiefgreifende und hochkomplexe Neuordnung des gesamten Gebäudeenergierechts ist. An die Stelle alter Vorgaben treten neue Anforderungen, neue Nachweise: neue Unsicherheiten.
Skepsis auch beim Heizungsverband
Das Kernproblem des Entwurfs liegt in einer schleichenden Gewichtsverlagerung. Während an der sichtbaren Front – dem Heizungskeller im Wohnungsbestand – politische Entlastung signalisiert wird, wächst der administrative Druck im Hintergrund. Ursache hierfür ist unter anderem die 1:1-Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht. Laut ZVSHK verlagert sich der Regulierungsschwerpunkt weg von der reinen Heizungstechnologie hin zu einem breiteren Regelungsansatz. Mit anderen Worten: Berücksichtigt werden nun Gesamtenergieeffizienz, technische Nachweisführung, Gebäudeautomation, Lebenszyklusbetrachtungen und Ladeinfrastruktur für E-Autos. Insbesondere bei Nichtwohngebäuden und Neubauten kommen erhebliche Pflichten auf die Betroffenen zu. So sieht die EU-Richtlinie vor, dass bis 2030 die ineffizientesten 16 Prozent und bis 2033 sogar die ineffizientesten 26 Prozent der bestehenden Nichtwohngebäude renoviert werden müssen, um festgelegte Schwellenwerte zu erreichen. Der Sanierungsbedarf ist erheblich: Für Deutschland werden allein letztere auf rund 479.000 Nichtwohngebäude mit zusammen etwa 496 Millionen Quadratmetern beziffert.
Für das mittelständische Handwerk und private Eigentümer bedeutet dies im Alltag keine Entlastung, sondern eine Ausweitung technischer und administrativer Pflichten. Statt verlässlicher und einfacher Regeln erwächst nun ein Dschungel aus Treibhausgas-Bilanzen im Lebenszyklus, verschärften Vorgaben für Energieausweise und zusätzlichen Unternehmererklärungen. Und bei genauerer Betrachtung offenbart sich noch mehr: eine riskante Wette auf eine ungewisse Zukunft. Wer nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, wird durch die gesetzlich erforderliche Bio-Treppe zu einer schrittweisen Beimischung von Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff gezwungen: beginnend mit zehn Prozent ab 2029, über 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 bis hin zu 60 Prozent im Jahr 2040.
Das wirtschaftliche Risiko dieses Pfades ist immens und das Wirtschaftsministerium räumt dies erstaunlich offen ein: Im eigenen Gesetzentwurf wird zugestanden, dass die künftige Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Bio-Brennstoffen mit extremen Unsicherheiten behaftet sind und eine verlässliche Abschätzung der Gesetzesfolgen oder zukünftiger Kosten aktuell schlicht unmöglich ist. Dies schafft Raum für mögliche künftige Subventionsdebatten, um unkalkulierbare Risiken abzufedern. Subventionen, die die Bundesregierung auf der anderen Seite zumindest bei der privaten Solaranlagenförderung auf dem heimischen Balkon abschaffen möchte.
Der ZVSHK wie auch der Normenkontrollrat kritisieren diese eklatante Leerstelle scharf. Wenn die Preise für Bio-Energieträger infolge steigender Nachfrage, die aus Industrie und Verkehr unweigerlich kommen wird, explodieren, droht die vermeintliche Freiheit der Heizungswahl für Eigentümer und Mieter zu einer extremen Kostenfalle zu werden.
Ein weiterer wunder Punkt im Entwurf ist die Beibehaltung des Paragrafen 109, der den kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich Fernwärmenetzen regelt. Der ZVSHK sieht hierin einen direkten Widerspruch zur proklamierten Technologieoffenheit. Solange Kommunen Bürger rechtlich dazu zwingen können, sich an ein öffentliches Fernwärme- oder Fernkälteversorgungssystem anzuschließen, bleibt die „freie Heizungswahl“ in vielen Regionen eine reine Illusion. Das Handwerk fordert daher vehement eine Änderung des Paragrafen, um solche Zwänge explizit auszuschließen oder sie zumindest auf den Zeitpunkt zu begrenzen, an dem ohnehin ein Heizungsaustausch ansteht. Damit sollen Fehlanreize zum Nachteil innovativer Systeme verhindert und Investitionen geschützt werden.
Auch der Deutsche Städtetag meldete sich kritisch zu Wort. Die deutschen Städte und Kommunen müssen schon in diesem Juni erste Planungen für eine Wärmeversorgung vorlegen. „Insgesamt hätten wir uns viel früher Klarheit gewünscht“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Christian Schuchhardt. „Schließlich hat der Bund den Großstädten aufgegeben, schon bis Ende Juni kommunale Wärmepläne aufzustellen. Viele Städte befinden sich also mit ihren Wärmeplanungen längst auf der Zielgeraden.“ Er begrüßt zwar die technologische Öffnung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, warnt aber, dass die verzögerte Umstellung den Fernwärmeausbau bremsen und die Klimaziele im Wärmesektor erschweren könnte.
Gegenwind aus den Bundesländern
Obwohl die Länder im Bundesrat das Gesetz wahrscheinlich erst im Herbst beraten, haben sich auch die deutschen Energieminister schon jetzt gegen den Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Beim Ministertreffen auf der Nordseeinsel Norderney widersprachen alle 16 Ressortverantwortlichen dem Entwurf aus Reiches Ministerium.
Die Gründe sind sicher unterschiedlich. Für das Saarland habe die Wettbewerbsfähigkeit des Energiestandorts höchste Priorität, sagt der saarländische Minister für Wirtschaft und Energie, Jürgen Barke (SPD). Hintergrund sind der steigende Strombedarf und die klimaneutrale Transformation der Industrie, insbesondere der Stahlproduktion im Land. „Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie Industriearbeitsplätze sichert und Energie bezahlbar hält. Gerade im Saarland wird sich der Strombedarf in den kommenden Jahren voraussichtlich verdoppeln. Deshalb brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen, schnellere Genehmigungen und einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien.“ Kritisch sieht Barke daher Maßnahmen, die Investitionen erschweren oder zusätzliche Unsicherheiten schaffen. „Entscheidend sind jetzt pragmatische Lösungen, vom zügigen Netzausbau bis zur Umsetzung der Sonderausschreibungen für Windenergie an Land. Denn wenn insbesondere im Süden Deutschlands zu wenig neue Erzeugungskapazitäten entstehen, führt das am Ende zu höheren Systemkosten für alle. Unser Ziel bleibt ein wettbewerbsfähiger Energiestandort mit sicheren Arbeitsplätzen, hoher Versorgungssicherheit und dauerhaft niedrigeren Strompreisen“, sagt Barke.
Die Bundesministerin bleibt von ihrem Entwurf überzeugt. „Wir ermöglichen maßgeschneiderte Lösungen und berücksichtigen dabei die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger – in der Stadt und auf dem Land, im Neubau wie im Altbau“, meldet das Ministerium. „Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote“, sagt Katherina Reiche selbst.
Doch was bleibt nun von dem Gesetzesentwurf nach den Beratungen im Bundestag, im Bundesrat? Das Gesetz soll im November an den Start gehen und müsste daher voraussichtlich direkt nach der Sommerpause den Bundestag passieren und im Oktober dem Bundesrat vorgelegt werden. Die Rechtsunsicherheit und enorme Risiken für Mieter, Vermieter, Eigentümer und Unternehmer bleiben also noch eine Weile bestehen. Die Welle der Kritik an dem „Reicheschen Heizungsgesetz“ auch.