Mit der Kanzlermehrheit im Rücken verschiebt Schwarz-Rot die Rentendiskussion in eine Kommission. Vorschläge für Veränderungen liegen auf dem Tisch – Eile ist geboten.
Die deutsche Rente muss reformiert werden – unstrittig. Wie genau, ist offen. Nun sollen Experten in einer Rentenkommission Vorschläge erarbeiten. Die Eile ist berechtigt: Neue Zahlen der Rentenversicherung zeigen den beschleunigten Rentenübertritt der Babyboomer. Bis Oktober 2025 gingen über 642.000 Rentenanträge ein, deutlich mehr als im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2025. Gegenüber 2023 stiegen die Antragszahlen 2024 um 0,5 Prozent, wie Rentenversicherungs-Direktorin Brigitte Gross erläuterte.
Dahinter steckt eine demografische Zange, die sich immer enger schließt. Während die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen, sinkt die Geburtenrate. Das bedeutet: Nachfolgende Generationen stellen weitaus weniger Arbeitskräfte zur Verfügung, um die kräftig anwachsende Zahl an Rentnern mit ihren Beitragszahlungen zu versorgen. Das Verhältnis kippt dramatisch. Kommen heute noch zwei Beitragszahler auf einen Rentner, werden es in zehn Jahren nur noch knapp 1,5 sein. Schon jetzt schießt der Bundeshaushalt jährlich rund 112 Milliarden Euro zu, weil die Beiträge die Kosten längst nicht mehr decken.
Mindestzahl an Beitragsjahren
Nach überraschend komfortabler Mehrheit für eine Rentenreform im Bundestag setzt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nun auf die Rentenkommission, um Wege aus der Rentensackgasse zu finden. Ein großer Wurf ist in den vergangenen Jahren nicht gelungen.
Reformen kreisen immer wieder um drei zentrale Stellschrauben: Rentenhöhe, Zahl der Beitragszahlenden und Renteneintrittsalter. Weil die Lebenserwartung in Deutschland statistisch steigt, steht derzeit vor allem eine Kopplung des Renteneintritts an eine Mindestzahl an Beitragsjahren im Mittelpunkt der Debatte. Bas sowie Kanzler Merz könnten sich dafür erwärmen. Im Gespräch sind 45 oder 47 Beitragsjahre.
Der Vorteil dieses Modells: Wer früh anfängt, zu arbeiten, könnte früher in Rente gehen. Hierzu zwei Beispiele. Ein Handwerks-Azubi, der mit 17 Jahren startet, könnte nach 47 Beitragsjahren mit 64 in Rente gehen. Eine Studentin hingegen, die ihren ersten sozialversicherungspflichtigen Job im Alter von 25 Jahren antritt, könnte erst mit 72 Jahren in den Ruhestand gehen. Jens Südekum, wissenschaftlicher Berater von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Initiator dieses Vorschlags, argumentiert, mit Blick auf die tatsächliche Lebensarbeitszeit seien die Beitragsjahre entscheidender als ein starres Eintrittsalter. Akademiker könnten sich zudem ihre Studienzeit anrechnen lassen, so wie es bereits heute der Fall sei.
Doch die Tücke steckt im Detail: Da Akademiker wegen ihres Studiums später auf den Arbeitsmarkt kommen, sammeln sie bereits jetzt weniger Beitragsjahre als andere Berufstätige. Ihre Zahl steigt – und damit auch die Zahl fehlender Beitragsjahre im System. Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung warnt zudem vor Benachteiligung von Menschen, die im Ehrenamt tätig sind. Auch Frauen in der Familien- und Care-Arbeit könnten benachteiligt werden, so die Grünen und Fratzscher, weil sie dadurch weniger Beitragsjahre ansammeln und diese nacharbeiten müssten.
Eine alternative Stellschraube wäre die direkte Anhebung des Renteneintrittsalters – doch das ist mit der SPD nicht machbar. Dennoch fordert Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) genau das. Und sie ist in bester Gesellschaft. Klar, dass auch die Arbeitgeber dieser Meinung sind. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger stellte sich in der Debatte um das Rentenpaket auf die Seite der 18 rebellierenden Jungabgeordneten. Wenn die Menschen älter werden, müsse auch ihre Regelaltersgrenze ansteigen, so Dulger. Doch auch die deutschen Bischöfe fordern laut katholischer Nachrichtenagentur KNA die Deutschen auf, sich auf eine längere Lebensarbeitszeit einzustellen. Gleichzeitig verlangen sie jedoch einen fairen Lastenausgleich zugunsten ärmerer Senioren. Die nun von Bas eingesetzte Rentenkommission könnte diese umstrittene Option durchaus in ihren Abschlussbericht aufnehmen.
Bei der Rentenhöhe selbst ist die Lage vorerst geklärt: Die sogenannte Haltelinie garantiert bis 1. Juli 2031 ein Rentenniveau von 48 Prozent des Durchschnittslohnes. Sie soll verhindern, dass die Renten langsamer ansteigen als die Löhne, wodurch Rentner einen Anteil des Wohlstandsgewinns erhalten. Ohne diese Linie könnte das Niveau bis 2040 auf 45 Prozent sinken, so Prognosen.
Für die Zeit danach sind verschiedene Anpassungsmechanismen denkbar. Eine Kopplung an die Inflation wie in Spanien oder Luxemburg wäre möglich. Der Nachteil dabei: In Zeiten hoher Lohnsteigerungen, die im Idealfall über der Inflation liegen und somit die Kaufkraft erhöhen, würden Rentner nicht von diesem System profitieren. Andere europäische Länder wie Finnland nutzen dagegen Mischberechnungen aus Lohn- und Preissteigerungen, um die Rentenhöhe zu bestimmen. „Nullrunden“ wären mit einem solchen System nicht mehr möglich, denn die Preise steigen in jedem Jahr, mal mehr, mal weniger stark.
Mindestrente und Aktienvorsorge
Neben diesen großen Stellschrauben könnte die Kommission auch über weitere Reformoptionen beraten. Eine Mindestrente zur Absicherung schwacher Einkommen gehört möglicherweise dazu. Gleiches gilt für ein Rentenprodukt, das am Kapitalmarkt platziert werden könnte, im Gegensatz zur Riester-Rente wenig kostet und einen guten Ertrag verspricht – die von der Ampel angedachte, aber nicht mehr realisierte Aktienrente lässt grüßen.
Schließlich steht die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die gesetzliche Rente im Raum. Bereits zum Koalitionsstart hatte Arbeitsministerin Bas laut darüber nachgedacht, auch Beamte und Selbstständige miteinzubeziehen. Während sie vor allem bei vielen Freiberuflern damit offene Türen einrannte, verwahrte sich der Beamtenbund entschieden gegen einen solchen Schritt. Die Rentenkommission wird zeigen müssen, welche dieser Optionen politisch durchsetzbar sind – und welche Kombination die Rente tatsächlich zukunftsfest macht. Und das schnell. Seit Jahrzehnten werden vor allem kosmetische Änderungen an der deutschen Rente vorgenommen, obwohl sie absehbar durch den demografischen Wandel – mehr Rentner, weniger Beitragszahler und eine höhere Gefahr von Altersarmut – nicht mehr nachhaltig alleine durch das jetzige Umlagesystem finanziert werden kann. Schon der Zuschuss aus Steuermitteln wird durch das jetzt beschlossene Rentenpaket weiter steigen: um 4,9 Milliarden Euro 2029, um 9,4 Milliarden 2030. Hinzu kommt die Mütterrente, jeweils fünf Milliarden Euro.
Ausdrücklich soll die Kommission auch private und betriebliche Altersvorsorgekonzepte prüfen. Denn ohne eine breitere finanzielle Basis, sozial ausgeglichen, sieht die deutsche Rente alt aus.