Seit Januar tagt eine Expertenkommission, um Vorschläge zur Sicherung der Rente zu machen. Im Juni soll ein Bericht vorliegen. Im Vorfeld wird viel spekuliert, auch über eine mögliche „Rente mit 70“.
Es ist eines der sensibelsten Themen: die Rente. Nicht nur in Deutschland. Als der französische Präsident Emmanuel Macron das Rentensystem in Frankreich reformieren wollte, lösten die Pläne eine landesweit massive und teilweise auch gewaltsame Protestwelle aus. Der Zorn der Menschen richtete sich vor allem gegen eine geplante Erhöhung des Renteneintrittsalters. Schon in Macrons erster Amtszeit führten seine Rentenpläne zur so genannten Gelbwesten-Protestbewegung. 2023 schließlich wurde die Reform mit knapper Mehrheit verabschiedet. Zwei Jahre und einige Regierungskrisen später, Ende 2025, setzte das französische Parlament die Erhöhung des Renteneintrittsalters wieder aus.
Frankreich steht vor einem vergleichbaren Problem wie Deutschland. Angesichts demographischer Entwicklungen wird die Finanzierung der Rente, die hauptsächlich von Beitragszahlern geleistet wird, immer schwieriger.
Auslöser für Massenproteste und Regierungskrise in Frankreich war die geplante Erhöhung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre. In Deutschland haben jetzt Schlagzeilen für heftige Diskussionen gesorgt, die von einer möglichen Rente mit 70 künden.
Dass es solche Empfehlungen geben würde, wurde umgehend dementiert, und zwar aus Kreisen der Kommission, die Vorschläge für eine Reform der Rente machen soll. Diese von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Kommission soll bis Mitte des Jahres, also wohl noch im Juni, ihre Empfehlungen aussprechen.
Die Spekulationen, was dann in den Empfehlungen drinstehen könnte, greifen aber schon länger um sich und dürften erfahrungsgemäß zunehmen, je näher der Tag der Veröffentlichung rückt.
Über die Zukunft der Rente wird bekanntermaßen schon länger gestritten, die äußeren Rahmenbedingungen zur Entwicklung sind hinreichend bekannt: eine älter werdende Bevölkerung, der Renteneintritt der „Boomer“-Generation, ein zahlenmäßiger Rückgang der Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Während die Franzosen über Rente mit 64 streiten, ist in Deutschland der schrittweise Weg zur Rente mit 67 längst beschlossen und am Laufen. Beschlossen ist auch eine „Haltelinie“. Gemeint ist damit, dass das Rentenniveau von derzeit 48 Prozent des Durchschnittslohns bis 2031 nicht sinken soll.
Einbeziehung von Beamten gefordert
Vorausberechnungen zeigen, dass ohne eine Haltelinie das Rentenniveau bis 2039 auf knapp über 46, und bis 2050 auf 45 Prozent sinken würde. Die Zahlen machen den Handlungsbedarf deutlich. Und der wird noch deutlicher bei einem Blick in den Bundeshaushalt. Bereits jetzt ist der Bundeszuschuss zur Rente mit einer dreistelligen Milliardensumme der höchste Einzelposten. Dieser Betrag wird von Steuerzahlern aufgebracht, einerseits, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor noch weiter steigenden Abgaben zu schonen. Zudem hat die Steuerfinanzierung einen solidarischen Aspekt, weil Steuern von allen gezahlt werden.
Die Absicherung durch die Haltelinie wird in den nächsten Jahren zweistellige Milliardenbeträge erfordern. Bei der bekannten Lage des Bundeshaushalts und den ebenfalls bekannten Steuerschätzungen, die mit der schwierigen Wirtschaftsentwicklung zusammenhängen, sind die Herausforderungen klar. Wobei zwar bereits seit Jahren der Bundeszuschuss zur Rente in Euro-Beträgen steigt, aber der prozentuale Anteil angesichts noch weiter steigender Ausgaben der Rentenversicherungen zurückgeht.
Nun soll also die Kommission, die betont unabhängig arbeitet, Vorschläge machen, wie man diese Situation in den Griff bekommen kann, und zwar so, dass das System finanzierbar bleibt und gleichzeitig Menschen in Deutschland von ihrer künftigen Rente auskömmlich ihren Lebensabend gestalten können.
Das ist aber schon heute für hunderttausende Menschen im Rentenalter nicht der Fall. Schon heute müssen knapp 770.000 Menschen Hilfen beziehen, weil die Rente nicht reicht. Vor fünf Jahren waren es noch 200.000 weniger (Quelle: Statistisches Bundesamt). Alle diese Rahmenbedingungen sind bekannt, weshalb schon lange die Diskussion über mögliche Lösungen im Gange ist.
Die mögliche Aussicht auf eine Rente mit 70 ist nicht aus der Luft gegriffen. Wirtschaftsverbände, Ökonomen und Wirtschaftspolitiker (insbesondere aus Union und FDP) bringen diese Forderung immer wieder in die Diskussion, halten sie gar für unvermeidlich. Dagegen warnen Gewerkschafter und Sozialpolitiker selbst aus der Union davor.
Neben einer Erhöhung des Regel-Renteneintrittsalters ist eine weitere Stärkung privater oder betrieblicher Altersvorsorge eine der Stellschrauben. Bundeskanzler Friedrich Merz hat immer wieder mal deutlich gemacht, dass er wesentlich mehr private Vorsorge befürwortet.
Eine Erhöhung der Beiträge ist wegen der wirtschaftlichen Lage und der damit verbundenen zusätzlichen Belastung von Arbeitgebern kaum vorstellbar, und eine einseitige Erhöhung der Beiträge nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist politisch kaum vorstellbar.
Ebenso kaum vorstellbar, dass sich diese Koalition zu einem ganz großen Schritt durchringen wird, nämlich der Einbeziehung von Beamten in die Rentenversicherung. Die Forderung ist nicht neu. SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hatte sie bereits im vergangenen Jahr prominent vorgetragen. Die Forderung ist politisch ebenso umstritten wie unter Ökonomen. So sagt der Wirtschaftsweise Martin Werding zur Forderung von Bärbel Bas, es habe dem System noch nie geholfen, mehr Menschen einzubeziehen (weil es damit auch mehr Ansprüche gäbe). Dagegen sagt ein anderer Wirtschaftsweiser, nämlich Achim Truger, die Einbeziehung von Staatsbediensteten würde die Solidargemeinschaft stärken.
Die bekannte beträchtliche Lücke zwischen Renten und Pensionen ist zwar auch immer wieder Thema, spielt aber in der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Rente keine Rolle. Dafür bleibt eine andere Entscheidung, die die Bundesregierung schon vergangenes Jahr gefällt hat, weiter umstritten: die Ausweitung der Mütterrente, die vor allem die CSU in der Koalition durchgesetzt hat. Für die einen ist die Ausweitung ein Stück mehr Gerechtigkeit, für die anderen aber keine gute Entscheidung, weil das dafür notwendige Geld für andere dringende Aufgaben fehle. Schließlich geht es auch dabei um Milliardenbeträge. Was sich von all diesen Themen schließlich in den Empfehlungen der Kommission, die offiziell „Alterssicherungskommission“ heißt, wiederfindet, wird in Kürze bekannt. Bislang hat sich die Kommission unter Leitung von Constanze Janda (Universität Speyer) und Frank-Jürgen Weise, ehemals Präsident der Bundesagentur für Arbeit, strikt an ihre selbstauferlegte Vertraulichkeit der Beratungen gehalten.
Reformen bei der Rente sind schließlich eines der heikelsten innenpolitischen Themen, selbst wenn allen klar ist, dass etwas passieren muss, um dauerhafte Verlässlichkeit zu schaffen.