Weil es von den Bezirksbehörden nicht umgesetzt wird, will der Senat das Gesetz, das für Transparenz bei der Überwachung von Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben sorgen sollte, einfach wieder abschaffen.
Felor Badenberg (CDU) - Foto: IMAGO/Berlinfoto
Ratten zwischen den Regalen in einer Bäckerei, verschimmelte Schneidebretter in einem Restaurant, Kakerlaken in einer Imbissbude, Dreck zwischen Lebensmitteln, Kühlungen, die nicht kühlen, sondern Keime zur Party einladen – es gibt Kundinnen und Kunden, die sagen, dass das Dinge sind, die eigentlich niemand wissen will. Was man nicht weiß, das verdirbt nicht den Appetit – naja, vielleicht im Nachhinein den Magen, aber woher das dann kommt, egal. Für diejenigen, die durchaus wissen wollen, wie sauber ihre Lieblingsbäckerei, ihre bevorzugten Restaurants, Döner- und Currywurstbuden arbeiten, hat das Abgeordnetenhaus im September 2021 das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz beschlossen. Unter der etwas griffigeren Bezeichnung „Saubere-Küchen-Gesetz“ trat es dann in Kraft. Jetzt soll es wieder abgeschafft werden. Mit einer kuriosen Begründung: Die Bezirksbehörden setzen es nicht um.
Transparenter Umgang mit Hygieneprotokollen
Es bleibt also bei der alten Regelung: Wenn die Kontrollen Mängel aufdecken, die nicht so gravierend sind, dass ein Restaurant oder ein Lebensmittel-Betrieb umgehend geschlossen werden muss, erfahren die Verbraucherinnen und Verbraucher nichts davon. Man hört oder liest dann zwar gelegentlich in den Medien, wie viele Beanstandungen es gab in einem Jahr, wo man es mit der Hygiene nicht so genau nimmt, bleibt aber hinter den Mauern der Statistik. Die neue Regelung sah dagegen vor, dass gastronomische Betriebe aller Art ihren Kunden die Ergebnisse von Hygienekontrollen mitteilen müssen – und zwar in übersichtlicher Form mittels eines Pfeils in einem Balkendiagramm, dessen Farbverlauf von Grün für „gut“ über Gelb bis Rot für „schlecht“ reicht.
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat das Gesetz zwar kritisiert, aber nicht, weil es mehr Transparenz schafft. Kritik am von der damaligen rot-rot-grünen Koalition beschlossenen Gesetz gab es, „weil Betriebe sich bei einem schlechten Ergebnis einfach eine Nachkontrolle und damit ein grünes Hygienebarometer ,kaufen‘ können“, erklärt Rauna Bindewald von Foodwatch. Generell wertet die Organisation das Gesetz aber als einen guten Anfang. Denn: „Es könnte ein Leuchtturmprojekt für den Rest des Landes sein.“ Das Berliner Gesetz ist bisher bundesweit einmalig.
Dass es das Berliner Transparenz-Gesetz überhaupt gibt, sei auch „ein Erfolg unserer Arbeit“, sagt Rauna Bindewald. Tausende Berlinerinnen und Berliner haben nämlich Anträge über die Online-plattform „Topf Secret“ (www.fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmittelkontrolle) gestellt, die Foodwatch gemeinsam mit der Organisation „Frag den Staat“ vor mehr als fünf Jahren eingerichtet hat. Auf der Seite kann man recht einfach eine Anfrage zu den Ergebnissen der Kontrollen in konkreten Betrieben stellen. „Wir mussten erst Gerichtsprozesse führen, bevor die Behörden antworteten“, sagt Rauna Bindewald, aber am Ende habe der Senat reagiert. Zum einen müsse das zuständige Bezirksamt auf konkrete Nachfrage per schriftlichem Antrag die Kontrollergebnisse mitteilen, zum anderen wurde das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz beschlossen.
Fast wortgleich haben sich die Verbände der Gastronomie und der Lebensmittelbetriebe für die Aufhebung des Gesetzes ausgesprochen. „Der hygienische Umgang mit Lebensmitteln ist ein grundlegender Bestandteil der täglichen Arbeit“, heißt es in den Stellungnahmen des Hotel- und Gastronomieverbands, der Handwerkskammer, des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, der Bäcker- und der Konditoren-Innungen. Alle Verbände sind der Meinung: „Das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz trägt allerdings weder zur Verbesserung der Hygiene noch zu mehr Transparenz bei. Stattdessen erzeugt es zusätzliche Bürokratie und eine unverhältnismäßige Belastung sowohl für Betriebe als auch für zuständige Behörden.“
Seit Anfang Oktober liegt dem Abgeordnetenhaus nun ein vom CDU/SPD-Senat formulierter Entwurf für ein „Gesetz zur Aufhebung des Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetzes“ vor. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz formuliert darin das „Problem“ so: „Im Bereich des Verbraucherschutzes sind die Vollzugsbehörden im Hinblick auf die vorgegebenen Aufgaben überlastet. Hierbei ist zu bedenken, dass ein erheblicher Teil der in diesem Bereich zu vollziehenden Aufgaben durch Recht des Bundes und der Europäischen Union vorgegeben ist.“
Der Überlastung der Berliner Behörden lasse sich „entgegenwirken, indem man zusätzliche landesrechtlich geschaffene Aufgaben, die über Vorgaben der Rechtsetzung des Bundes und der Europäischen Union hinausgehen, einem kritischen Blick unterwirft und in der Folge sogar aufhebt“. Um solche Aufgaben handele es sich beim „Saubere-Küchen-Gesetz“. „Diese landesrechtlich geschaffenen Regelungen gehen über das hinaus, was für die Lebensmittelsicherheit zwingend notwendig ist.“ Die Lösung für das zuvor formulierte Problem sei also, das Gesetz zu streichen – und zwar ersatzlos.
Einzelne Anfragen seien „viel mehr Arbeit“
Foodwatch wirft Justiz- und Verbraucherschutz-Senatorin Felor Badenberg (CDU) vor, den Verbraucherschutz bewusst zu schwächen. Mit der Abschaffung des Gesetzes mache die CDU „der Gastro-Lobby ein weiteres Geschenk – nach der milliardenteuren Mehrwertsteuersenkung für Fast-Food-Ketten“. Foodwatch spricht von einem „Geschenk für Drecksbuden“. Dass die Behörden nicht in der Lage seien, das Gesetz umzusetzen, ist für die Verbraucherschutzorganisation ein vorgeschobenes Argument, denn es mache „viel mehr Arbeit, einzelne Anfragen zu beantworten, als alles routinemäßig zu veröffentlichen“. Foodwatch geht von Tausenden neuer Anträge pro Jahr aus, wenn das Gesetz aufgehoben wird – und ruft die Berlinerinnen und Berliner jetzt schon dazu auf, Anträge auf Einsicht in die Kontrollberichte zu stellen.
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat derweil vor einigen Tagen ihren „Lebensmittelsicherheitsbericht“ für das Jahr 2024 vorgestellt. Bei den insgesamt 62.105 registrierten Betrieben, die in der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind, erfolgten demnach 27.029 amtliche Kontrollen, bei denen in 15.591 Betrieben 13.179 Verstöße festgestellt wurden. Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, unterliegen einer sogenannten Zulassungspflicht, erklärt die Senatsverwaltung. Bei den 94 in Berlin zugelassenen Betrieben dieser Art erfolgten 170 amtliche Kontrollen, bei denen in 66 Betrieben 130 Verstöße festgestellt wurden. „Worin die jeweiligen Verstöße genau liegen (ob zum Beispiel Hygiene, Eigenkontrollen, Kennzeichnung beanstandet wurden) wird in den EU-Jahresberichten nicht erfasst“, teilt die Senatsverwaltung mit.
Betriebe, zu denen Hinweise auf auffällige Sachverhalte bestehen, werden nach Angaben der Behörde „intensiver, das heißt häufiger, kontrolliert; zudem werden Betriebe, wenn sie von Schnellwarnungen oder Verbraucherbeschwerden betroffen sind, anlassbezogen kontrolliert“. Daher könne „aus der Statistik über die Daten der Betriebskontrollen nicht auf die Gesamtsituation auf dem Markt geschlossen werden“.
Susanne Hoffmann, die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Staatssekretärin für Verbraucherschutz, zeigt sich dennoch zuversichtlich: „Lebensmittelunternehmer sind gehalten, eigenverantwortlich ihrer Verpflichtung nachzukommen, die lebensmittelhygienerechtlichen Anforderungen an das Inverkehrbringen von sicheren Lebensmitteln umzusetzen. Die im Lebensmittelsicherheitsbericht 2024 aufgeführten Kontrolldaten zeigen, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz im Land Berlin kontinuierlich mit gleichbleibend hohem Niveau gewährleistet wird.“
Wann die CDU/SPD-Mehrheit im Abgeordnetenhaus das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz abschafft, ist noch offen. In der Plenarsitzung am 6. November wurde der Vorgang an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung und Verbraucherschutz überwiesen. Dort wird demnächst beraten.