Die Reformen für die Wirtschaft kommen tröpfchenweise. Sie adressieren jedoch nicht zielgenau Deutschlands tiefere Probleme: die Produktivität und den raschen Ausbau erneuerbarer Energie.
Reformen für die Wirtschaft: Händeringend sucht Deutschland nach politischen Signalen, die den Wachstumsmotor wieder ankurbeln. Friedrich Merz und die CDU/CSU-SPD-Koalition sollten liefern. Die Bilanz bisher: durchwachsen, vor allem in der notwendigen Geschwindigkeit, fragt man die Arbeitgeber; vor allem gehe sie zulasten der sozial Schwächeren, sagen Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften.
Flexibilisierung und Entbürokratisierung
Für Arbeitgeber und Unternehmen stehen vor allem Flexibilisierung und der Abbau bürokratischer Hürden im Vordergrund: Hier hat die Koalition die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen von 24 auf bis zu 48 Monate verlängert. Dies soll insbesondere Start-ups und expandierenden Betrieben die Neueinstellung von Personal erleichtern. Ein umgestelltes Arbeitszeitgesetz, von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit, soll flexiblere Schichteinteilungen und Projektarbeiten ermöglichen. Rasch umgesetzt werden soll die Neuregelung der Krankschreibungen: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) müssen grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden, telefonisch krankschreiben lassen ist nicht mehr erlaubt – die Hausärzte sind entsetzt, vor allem, weil der Anteil der telefonischen Krankschreibungen nur einen Anteil von circa einem Prozent aller Krankschreibungen ausmache, so das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Unternehmen und Tarifpartner können jedoch per Betriebsvereinbarung Abweichungen davon festlegen. Wann genau diese Regelung in Kraft treten soll, ist noch nicht klar. Beim Thema Bürokratieabbau gibt es erste, wenn auch zaghafte Lichtblicke: So fallen Berichtspflichten weg, Verwaltungsverfahren werden vereinfacht. Selbstständige und Freiberufler profitieren dabei von einfacheren Nachweispflichten bei Dienstleistungs- und Werkverträgen durch flexiblere Arbeitszeitrahmen. Und in Sachen Steuersenkungen warten deutsche Unternehmen vor allem auf die abgesenkte Körperschaftssteuer ab 2028 und eine höhere Bemessungsgrenze für Investitionen in Forschung und Entwicklung von 2026 bis 2030. Schon jetzt können sie 30 Prozent der Kosten für Maschinen und Geräte im Jahr des Kaufes von der Steuer abschreiben.
Mehr Netto vom Brutto für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer und Beschäftigte lautet das Motto „mehr Netto vom Brutto“: Das Steuerentlastungspaket mit einem Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro jährlich soll vor allem Familien sowie kleine und mittlere Einkommen entlasten. Ein Haushalt mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro profitiert dabei mit bis zu 600 Euro pro Jahr. Der Grundfreibetrag wurde angehoben, ebenso der Kinderfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschalbetrag. Ergänzend wird die Steuerkurve abgeflacht und der Spitzensteuersatz etwas nach oben verschoben, um die kalte Progression abzufedern. Wer sonn- und feiertags oder nachts mit Zuschlägen arbeitet, kommt in den Genuss einer höheren Obergrenze für Steuervergünstigungen. Rentner können nun 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
Minijobber müssen dagegen künftig etwas mehr Steuern zahlen, deren Pauschalsteuersatz wird von zwei auf fünf Prozent angehoben. Ziel sei es, Fehlanreize zur dauerhaften Verharrung in Kleinstbeschäftigungen zu reduzieren und den Übergang in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fördern. Ob das durch Besteuerung geschehen kann, ist jedoch fraglich, vor allem wenn persönliche Umstände wie Kinder oder Pflege dazu zwingen; oder das von der CDU verteidigte Ehegattensplitting eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Ehefrau – die meisten Minijobber sind Frauen – unrentabel macht. Die neue Grundsicherung, das Ex-Bürgergeld, soll außerdem wieder mehr fordern und fördern, zurück zu mehr Sanktionen für Grundsicherungsempfänger.
Das sind nur einige der vielen Stellschrauben, an denen gedreht wird, um wieder mehr Leistung abzurufen. Ein wichtiger Knackpunkt aber liegt woanders – in der Produktivität. Schon 2025 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, kurz die „Wirtschaftsweisen“, diese als ein zentrales Problem für Deutschlands wirtschaftliche Zukunft herausgestellt. Produktivität war lange ein wichtiger Erfolgsfaktor des Landes neben Kapitalausstattung, Innovationen, Spezialisierungen, der Infrastruktur sowie der Qualifikation von Fachkräften. Deutschland verzeichnete eine hohe Wertschöpfung pro Arbeitsstunde für global gefragte hochtechnisierte und hochmoderne Produkte – die Grundlage für Deutschlands exportorientierte Wirtschaftsstruktur, für Wohlstand, hohe Löhne und einen starken Sozialstaat. Zur Erfolgsgeschichte zählten unter anderem Autos, Maschinenteile und vieles mehr.
Zu wenig Forschung und Innovation
Das Produktivitätswachstum aber verlangsamt sich, und dies liegt nicht nur an hohen Energiepreisen oder schwacher Konjunktur, sondern auch an strukturellen Faktoren. Dazu zählen eine im internationalen Vergleich schwache Verbreitung und Nutzung digitaler Technologien, geringere Innovations- und Investitionsdynamik in bestimmten Bereichen sowie der Strukturwandel hin zu Sektoren mit teilweise niedrigerem Produktivitätswachstum. Die Gründe dafür sind vielfältig, die Wirtschaftsweisen zeigten die deutlichen Nachteile des Landes auf: Zum einen verzeichnen deutsche Betriebe weniger Fortschritt bei ihrer Produktivität als die Konkurrenz –
weniger Forschung, Innovation oder Digitalisierung beispielsweise. Zugleich verschärft der demografische Wandel den Anpassungsdruck. Mit dem Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand scheiden viele erfahrene Beschäftigte aus dem Arbeitsmarkt aus, während geburtenschwächere Jahrgänge nachrücken. Dadurch steigt der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften, insbesondere in digitalen, technischen und wissensintensiven Tätigkeiten sowie in wachsenden Dienstleistungsbereichen. Der Sachverständigenrat betont deshalb die Bedeutung von Investitionen in Forschung, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Weiterbildung.
Dies hat auch Konsequenzen für den Sozialstaat: weniger Geld. Infrastruktur wird schwerer instand zu halten, der Spielraum für Lohnsteigerungen wird kleiner. Daher forderten die Ökonominnen und Ökonomen klar einen Stopp von Subventionen in schwächelnde Industrien; stattdessen sollte Bürokratie konsequent abgebaut werden, Weiterbildung und Umschulung sollten unkomplizierter werden, um den Branchenwechsel zu erleichtern, sowie die deutsche Infrastruktur, Straßen und Schienen und digitale Netze auf Vordermann gebracht werden.
Die deutsche Wirtschaft ist sich keiner Schuld bewusst. Hemmnis aus ihrer Sicht bleiben unter anderem Bürokratie – und hohe Strompreise. Auch hier steuert die Bundesregierung nach, wiederum nicht zielgenau. Ein Beispiel: Konsequenter Netzausbau und eine stärkere Regionalisierung des Strommarktes könnten die Strompreise deutlich senken, der eingeführte Redispatch-Vorbehalt aber adressiert das Problem nicht spezifisch genug.
Gerade wurde das letzte Rad im größten Windpark der Nordsee „He Dreiht“ vor der Insel Borkum gesetzt. Damit produzieren dort nun 64 Windanlagen insgesamt 960 Megawatt an Strom, rechnerisch genug für 1,1 Millionen Haushalte, zum Preis von 2,4 Milliarden Euro Investitionskosten. Dort, wo viel Strom erzeugt wird, sitzen jedoch nicht notwendigerweise die meisten Verbraucher, eben die deutschen Unternehmen. Daher bleibt der Netzausbau das Nadelöhr des Ausbaus der Erneuerbaren im Sinne des Klimaschutzes von Nord nach Süd, von West nach Ost.
Doch das Wirtschaftsministerium bremst nun – aus Kostengründen und um die 866 deutschen Netzbetreiber nicht zusätzlich zu belasten. Stromtrassen werden zwar gebaut, Erdkabel verlegt, dennoch müssen Investoren in Windkraft und Solar nun zurückstecken, weil der Staat die Redispatchkosten sparen will. Der Mechanismus: Verteilnetzbetreiber können Teile ihres Netzes als „kapazitätslimitert“ ausweisen. Wer neue Windräder ans Netz anschließen will, muss dann akzeptieren, keine Ausgleichszahlungen vom Staat mehr zu erhalten, wenn der produzierte Strom nicht transportiert werden kann und das Windrad daher abgeschaltet wird.
Erzeuger und Verbraucher verzahnen
Ja, der Ausbau erneuerbarer Energien müsse stärker mit der realen Netzkapazität verzahnt werden – „nicht um gute Standorte zu verhindern, sondern um Erzeugung, Speicher, flexible Verbraucher und Netzausbau systemisch zusammenzuführen“, sagt beispielsweise Prof. Dr. Martin Braun vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) in Kassel. Aber: „Entscheidend ist nicht nur, wo eine Anlage steht, sondern wie sie betrieben wird und ob sie lokal mit Speichern, Elektrolyseuren, Ladeinfrastruktur oder anderen Flexibilitäten kombiniert werden kann.“ Netzengpässe entstehen da, wo produzierter Strom nicht verbraucht wird – oder Verbraucher extrem viel Strom aus dem Netz benötigen: Datenzentren, Ladeparks, Batteriespeicher, Elektrolyseure. Denn: „Systemisch relevant ist die Kombination aus Standort, Anschlussleistung, Betriebsweise, Steuerbarkeit und Netzsituation“, so Martin, und eben nicht nur der Erzeuger. Der Redispatch-Vorbehalt adressiere ein reales Netzproblem, „kann aber bei falscher Ausgestaltung Investitionsrisiken erhöhen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien verlangsamen“. Eine fixe Prozent-Schwelle auf Basis des vorangegangenen Kalenderjahres sei als alleiniges Kriterium zu grob, weil sie Wetterjahre, temporäre Netzsituationen und konkrete Engpasswirkungen einzelner Projekte nicht ausreichend abbilde.
Die Folge: Das Risiko verschiebt sich vom Netzbetreiber hin zum Erzeuger. Erlöse werden schwerer kalkulierbar, die Entscheidung für eine neue Windkraftanlage aufgeschoben. Werden weniger Anlagen gebaut, sinkt zudem der Druck auf Netzbetreiber, ihre Netze rasch auszubauen, so Prof. Dr. Anke Weidlich vom Institut für Nachhaltige Technische Systeme in Freiburg. Sie plädiert dafür, dass die Schwelle für kapazitätslimitierte Gebiete deutlich angehoben werde. „Die aktuell diskutierte Drei-Prozent-Grenze entspricht exakt der Abregelungsschwelle, die Netzbetreiber bereits heute anwenden sollen – womit implizit unterstellt wird, dass eine Abregelung in dieser Größenordnung gesamtwirtschaftlich effizient sei“, so Weidlich. „Durch eine Heraufsetzung der Schwelle, vor allem in Kombination mit einer deutlichen Verkürzung der maximalen Geltungsdauer – beispielsweise auf drei bis vier statt der vorgesehenen zehn Jahre –
ließe sich eine gezielte Entlastung einzelner stark überlasteter Netzgebiete erreichen, ohne den inhärenten Anreiz für den zügigen Netzausbau zu reduzieren.“ Zusätzlich sollten Netzbetreiber ausweisen, wann und an welchen Orten jeweils Wind- und Solaranlagen abgeregelt werden mussten. Das könnte künftigen Projekten verdeutlichen, wo weniger Abschaltungen zu befürchten seien.
Das Beispiel zeigt, dass es zumindest im Energiebereich an deutlich zielgerichteten Reformen hapert, der Netzausbau überbetont, der Ausbau von Speichertechnologien geradezu vernachlässigt wird. Die Herausforderung bleibt also bestehen, wieder schneller, global aktiv, kapitalstark, digital innovativ, produktiv, resilient mithilfe der Erneuerbaren Energien zu werden, um die bundesdeutsche soziale Marktwirtschaft wieder neu zu stärken.