Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – das waren die Anklagepunkte in den sogenannten Nürnberger Prozessen. Mit diesen sollten die Gräueltaten des Nazi-Regimes aufgearbeitet werden – mit den Mitteln der Rechtsstaatlichkeit.
Siegerjustiz oder ordentliche Aufarbeitung – die Geister scheiden sich bis heute ein wenig, wie die Nürnberger Prozesse zu beurteilen sind. Auf der einen Seite stehen die, die kritisieren, dass viele Verantwortliche nicht angeklagt wurden. Doch wen sollte man überhaupt anklagen? Hitler und Goebbels hatten sich bereits vor Kriegsende selbst umgebracht, Himmler kurz nachdem er bei einer Kontrolle im Mai 1945 von den Briten verhaftet worden war. Auch schienen einigen die verhängten Strafen nicht hoch genug. Von den 21 letztlich angeklagten Hauptkriegsverbrechern wurden zwölf gehängt. Drei wurden zu lebenslanger Haft verurteilt (darunter Rudolf Heß), vier weitere erhielten abgestufte Haftstrafen, drei weitere wurden freigesprochen (darunter Franz von Papen). Hermann Göring entzog sich seiner Strafe durch Suizid. Auf der anderen Seite ist es unbestritten, dass mit den Verhandlungen zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 im Justizpalast in Nürnberg zum ersten Mal in der Geschichte von Siegermächten versucht wurde, Kriegsverbrecher gerichtlich zu belangen. Zudem waren die Prozesse öffentlichkeitswirksam und trugen so wesentlich zur Aufklärung und Ahndung der verübten Verbrechen bei. Die im Zuge der Aufarbeitung verfassten „Nürnberger Prinzipien“ gelten als bedeutende Weiterentwicklung des Völkerrechts.
Vollstreckungen durch den Strang
Zu den sieben Prinzipien gehört es, dass es für einen Kernbestand von Verbrechen keine Immunität geben dürfe. Sprich: Nationale Gesetze oder ein Staatsamt bieten seitdem keinen absoluten Schutz mehr vor Verfolgung durch das Völkerstrafrecht.
Die Monstrosität des Nazi-Regimes, diese „Vergewaltigung der Moral“, wie es im Hollywood-Klassiker „Das Urteil von Nürnberg“ heißt, hatte sich schon einige Jahre zuvor abgezeichnet. Bereits ab Anfang der 1940er-Jahre hatten die späteren Siegermächte darüber verhandelt, wie die Verbrechen nach Kriegsende zu sühnen seien, schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung auf ihrer Internetseite. Dort heißt es: „1942 wurde die ‚Interalliierte Kommission zur Bestrafung von Kriegsverbrechen‘ gegründet. Im Oktober 1943 gründeten 17 alliierte Staaten die ‚United Nations War Crimes Commission‘, um die juristische Verfolgung von Kriegsverbrechen vorzubereiten. Die Sowjetunion trat dieser Organisation nicht bei.“ Besagte Kommission vereinigte als Gründungsmitglieder neben einigen westlichen Ländern auch Staaten wie Südafrika, Indien und China.
Die Vorbereitungen für die Nürnberger Prozesse gipfelten im Statut für den Internationalen Militärgerichtshof, der am 8. August 1945 eingerichtet wurde. Mit der auch „Londoner Statut“ oder „Nürnberger Charta“ genannten Schrift sollte die Strafverfolgung vereinheitlicht werden, und es wurden Rechtsgrundlagen für das Vorgehen gegen die nationalsozialistischen Verbrechen festgelegt. Das von der Sowjetunion, Großbritannien, den USA und Frankreich ausgearbeitete Statut sah diverse Tatbestände vor: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zudem schufen die Alliierten einen neuen, bislang im internationalen Recht nicht vorgesehenen Straftatbestand: die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskriegs.
Noch vor dem Start der Verhandlungen am 20. November begann der Internationale Gerichtshof mit seiner Arbeit. Die Ankläger und Richter setzten sich aus Amerikanern, Franzosen, Briten und Sowjets zusammen. Sie sichteten in den Folgemonaten unzählige Beweisdokumente und hörten zahllose Zeugen an. Sicherlich ungewöhnlich in diesem Prozess war, dass auch die Angeklagten die Möglichkeit zur Stellungnahme erhielten – ganz im Sinne eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Zu den Hauptangeklagten zählten führende Nazis wie Hitlers Wirtschaftsminister und Luftwaffenchef Hermann Göring oder Julius Streicher, Gauleiter von Franken und Herausgeber des Propagandablatts „Stürmer“. Die Alliierten hatten auch hochrangige Militärs auf die Anklagebank gesetzt, etwa Großadmiral Karl Dönitz, das letzte Staatsoberhaupt des NS-Staates, und auch NS-Architekt und Rüstungsminister Albert Speer.
Nach fast einem Jahr Verhandlung wurde am 30. September und 1. Oktober 1946 das Urteil gesprochen – das nach Artikel 26 des Londoner Statuts endgültig und nicht anfechtbar war. Von den zwölf Angeklagten, die zum Tode durch den Strang verurteilt worden waren, wurden zehn am 16. Oktober 1946 nachts hingerichtet – in der heute nicht mehr bestehenden Sporthalle des Zellengefängnisses Nürnberg. Zudem wurden das Führerkorps der NSDAP, die Gestapo sowie die SS und der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) als verbrecherische Organisationen eingestuft.
Demokratische Umerziehung
Zu den Nürnberger Prozessen gehörten auch zwölf „Nachfolgeprozesse“ gegen Personen, die länderübergreifender Straftaten angeklagt wurden. Diese Prozesse fanden zwischen 1946 und 1949 statt, ebenfalls im Nürnberger Justizpalast, jedoch vor nationalen amerikanischen Militärtribunalen. Angeklagt waren dabei 185 Personen, darunter Ärzte und Juristen, Industrielle und Manager sowie Mitglieder von SS und Polizei. Davon wurden 35 freigesprochen, 24 zum Tode verurteilt, 20 zu lebenslanger Freiheitsstrafe und 98 zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und 25 Jahren. 1951 wurden zahlreiche Strafen jedoch herabgesetzt.
Die Nachfolgeprozesse waren auf zwölf Anklagen begrenzt worden, unter anderem, weil der amerikanische Kongress 1947 die Haushaltsmittel für die Prozesse um die Hälfte kürzte. Zudem gab es einen Mangel an Richtern, der zur Folge hatte, dass lediglich die „zweite Garnitur“ an Richtern zur Verfügung stand. Außerdem hatten kurz nach Kriegsende die Spannungen vor allem zwischen den USA und der Sowjetunion wieder zugenommen, sodass durch die Truman-Doktrin die Westalliierten Interesse am schnellen Wiederaufbau einer starken Wirtschaft in Westeuropa hatten, ebenso wie das Interesse an der Verfolgung der NS-Verbrechen nachließ.
Das Interesse der Medien an den Nürnberger Prozessen war weltweit nichtsdestotrotz gewaltig, gerade der heimische Rundfunk sowie neu gegründete Zeitungen berichteten umfassend. Damit wurde ein weiteres Ziel der Nürnberger Prozesse erreicht, wie es bei der Bundeszentrale für politische Bildung heißt: „Der Prozess sollte auch der demokratischen Umerziehung der deutschen Bevölkerung dienen und sie über die nationalsozialistischen Verbrechen informieren.“ Teil davon sind Filmaufnahmen aus den Konzentrationslagern, die die abscheulichen Verbrechen der Nationalsozialisten eindringlich dokumentierten. 1947 erschien eine 42 Bände umfassende Dokumentation sämtlicher Beweise.