Es geht um nicht weniger als eine grundlegende Strukturreform des Sozialstaates. Eine Kommission hat 26 Vorschläge vorgelegt und neben Kritik überraschend viel Zustimmung bekommen.
Bundeskanzler Friedrich Merz zeigte sich äußert zugetan. Das Ergebnis habe seine „Erwartungen übertroffen“. Die Anerkennung gilt der Arbeit einer Kommission, die von Bärbel Bas, Bundessozialministerin und zugleich SPD-Co-Parteivorsitzende, eingesetzt wurde. Inhaltlich geht es dabei um Vorschläge zu einer Reform des Sozialstaates.
Während aus der CDU immer wieder neue Vorschläge in die öffentliche Diskussion eingebracht werden, angefangen von der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung bis zur Frage der Finanzierung von Zahnbehandlungen – hat die Kommission der SPD-Ministerin einen Bericht vorgelegt, der mit seinen 26 Handlungsempfehlungen selbst bei Teilen der CDU Anerkennung findet. So stimmt auch der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger, dem Kanzler zu, dass „Erwartungen übertroffen“ worden seien. Er nehme beim Koalitionspartner SPD eine große Bereitschaft wahr, tatsächlich Reformen umzusetzen, ergänzt Bilger.
Strukturen transparenter
Im Kern geht es bei den Vorschlägen der Kommission darum, den Sozialstaat „einfacher, digitaler, transparenter“ zu machen, erläutert Ministerin Bas und stellt zugleich klar, dass es dabei nicht darum gehe, Leistungen zu kürzen.
Die Vorschläge zielen vor allem darauf, das Gestrüpp an Leistungen und Zuständigkeiten zu lichten, das gesamte System besser aufeinander abzustimmen und schließlich durch Digitalisierung effizienter zu machen. In den Vorschlägen finden sich einige, die dieses Anliegen symbolhaft deutlich machen.
Aus den bislang vier Behörden, in denen steuerfinanzierte Leistungen bearbeitet und abgewickelt wurden, sollen zwei werden. Gleichzeitig sollen bestimmte Leistungen ohne besondere Antragstellungen erfolgen. So sollte etwa Kindergeld ab der Geburt automatisch ausgezahlt werden. Für bestimmte andere Leistungen soll es künftig Pauschalen geben statt aufwändiger Einzelfallprüfung. Leistungen der Grundsicherungen (früher: Bürgergeld) sollen zusammengeführt werden und nicht mehr an unterschiedlichen Stellen beantragt und bearbeitet werden.
Im Sozialrecht sollen Begriffe vereinheitlich werden. Dahinter verbirgt sich nicht nur eine juristische Feinheit. Wenn nämlich etwa Begriffe wie „Haushalt“ oder „Einkommen“ im gesamten Sozialrecht einheitlich verwendet werden (was bislang offensichtlich nicht der Fall ist), dann bringt das vor allem für Verwaltung, aber auch Bürgerinnen und Bürgern mehr Klarheit und damit in vielen Fällen auch Erleichterungen. Und schließlich soll es über ein einheitliches Portal möglich sein, sämtliche notwendige Anträge und Abwicklungen digital zu erledigen.
Die Vorschläge der Kommission setzen also an den Punkten an, die in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik standen und nach allgemeiner Erkenntnis auch dazu geführt haben, dass vielfach Unterstützungen und Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden, weil sie teilweise gar nicht bekannt oder ihre Beantragung mit zu hohen Hürden verbunden waren.
Gleichzeitig sollen aber auch die Regeln für Anrechnungen bei zusätzlichem Verdienst so geändert werden, dass es einen deutlich höheren Anreiz gibt, Arbeit aufzunehmen oder Arbeit auszuweiten (etwa über Minijobs hinaus).
Das ehrgeizige Ziel ist eine Umsetzung bis Ende nächsten Jahres. Strittig ist noch, ob eine Grundgesetzänderung dafür notwendig wäre. Nach erster Einschätzung wäre es mit Grundgesetzänderung einfacher umzusetzen, aber sie wäre nicht zwingend erforderlich.
Die Reaktionen nach der Vorstellung des Kommissionsberichts mit seinen 26 Vorschlägen waren in der Tendenz weitgehend von grundsätzlicher Zustimmung geprägt. Das liegt möglicherweise auch daran, dass die Kommission mit Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen besetzt war, was sie von Kommissionen mit (wissenschaftlichen) Experten unterscheidet.
Debatte über Leistungen folgt
Sozial- und Wohlfahrtverbände begrüßen die Absicht zu den geplanten Vereinfachungen, nennen die Pläne aber auch ambitioniert. Zudem warnen sie aber auch davor, dass es durch die geplanten Pauschalisierungen oder Änderungen und Anrechnungsregeln nicht zu Schlechterstellungen kommen dürfe.
Die Präsidentin des Deutschen Caritas-Verbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, meint: „Tatsächlich ist unser Sozialstaat durch viele Reformen so kompliziert geworden, dass es dringend wünschenswert ist, hier mal etwas zu vereinfachen.“ Sie sieht den größten Fortschritt (für Bürger und Verwaltung) in der Vereinfachung und besseren Zugänglichkeit. Für Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch zeigen die Vorschläge, dass man „die Bedeutung eines gut funktionierenden Sozialstaats für das Vertrauen in Staat und Demokratie ernst nimmt“. Wichtig sei nun, dass es bei der Umsetzung „tatsächlich nicht zu Leistungskürzungen kommt, vor allem für Menschen mit geringem Einkommen.“
Und der Hauptgeschäftsführer des Sozialdachverbands Der Paritätische, Joachim Rock, betont, dass der Sozialstaat zugänglicher und digitaler werden muss, und begrüßt diese Zielsetzung. „Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend. Die Bundesregierung muss jetzt klarstellen, dass die Reform nicht auf Kosten von Menschen mit geringen Einkommen umgesetzt wird.” Insbesondere die geplante Zusammenführung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag in eine neue Leistung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen schlechter gestellt werden.
Die vorgeschlagenen Reformen zielen vor allem auf die Konstruktion des Sozialstaates. Und genau das ruft Kritiker auf den Plan. Dabei melden sich unter anderem auch wieder die Jungen in der CDU zu Wort. „Diese Kommission beschränkt nicht den Umfang des Sozialstaats, deswegen ist es in dieser Hinsicht noch keine Reform“, kritisierte Johannes Winkel, der Vorsitzende der Jungen Union (JU). Die „richtigen Sozialstaatsreformen“ müssten erst noch kommen, sowohl bei der Rente wie auch der Kranken- und der Pflegeversicherung. Was im Klartext darauf abzielt, bei den Leistungen anzusetzen, sprich zu kürzen.
Was an Debatten bevorsteht, haben Johannes Winkel und Pascal Reddig mit der „Jungen Gruppe“ von Unionsabgeordneten bereits in der Debatte um die Rente im vergangenen Jahr gezeigt. An ihrem Widerstand drohte nicht nur die Rentenverabredung in der Koalition, sondern damit auch die Koalition selbst zu scheitern. Dabei erhält die Forderung vielfältige Unterstützung aus unterschiedlichen Motiven.
Der Deutsche Städtetag lobt zwar einerseits die Empfehlungen der Kommission in hohen Tönen. Es sei „ein starkes Signal, dass die Kommission Empfehlungen gibt, die den Bezug von Sozialleistungen für die Bürgerinnen und Bürger deutlich unkomplizierter machen werden“, sagt Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt. Damit werde auch eine Chance auf die dringend notwendige Digitalisierung des Sozialstaates endlich eröffnet. „In puncto Entbürokratisierung und Digitalisierung ist das schon ein Durchbruch“. Gleichzeitig wird kritisiert, dass es für die Kommunen kurzfristig keine Entlastung geben werde. Folglich müssten die Leistungen „auf die Agenda“, fordert Schuchardt.