Rente, Pflege, Bürgergeld – die Bundesregierung ist dabei, den Sozialstaat zu reformieren. Kritiker werfen der Regierung vor, dabei nur einer „Logik der Ausgabenbegrenzung“ zu folgen. Dabei gäbe es auch andere Möglichkeiten, um den Sozialstaat effizienter zu machen.
Eigentlich schien schon alles klar. Die Experten lieferten überpünktlich ihr Konzept – und der Kanzler sagte eine Umsetzung eins-zu-eins zu. „Das ist ein großer Schritt zu einem neuen System der Altersversorgung.“ Und der Koalitionspartner assistierte: „Es gibt jetzt kein Rosinenpicken, es ist ein Gesamtkunstwerk“, sagte Bundesarbeitsministerin und SPD-Co-Vorsitzende Bärbel Bas.
Das „Gesamtkunstwerk“ der großen Rentenreform soll die gesetzliche Rente dauerhaft stabilisieren, und das so, dass auch die Rentenbeiträge möglichst stabil bleiben. Das aber geht angesichts der demografischen Entwicklung nicht ohne Veränderungen, und zwar gravierende. Dafür stehen ein paar Reizworte, die erwartbar Widerspruch auslösten: Die „Rente mit 63“ – korrekter: die abschlagsfreie Frühverrentung – soll in der bisherigen Form abgeschafft werden, und das Renteneintrittsalter schrittweise an die Lebenserwartung gekoppelt werden, heißt: Bis 2041 ist dann nicht mehr „Rente mit 67“, sondern wohl „Rente mit 67,5“ – und später dann in Richtung „Rente mit 70“.
Sensibles Thema sichere Rente
Insgesamt hat die Kommission 33 Einzelpunkte ausgeführt. „Eine vernünftig ausbalancierte Lösung für alle Beteiligten“, meinte der Co-Vorsitzende der Kommission, Frank-Jürgen Weise, ehemals Chef der Bundesagentur für Arbeit. Damit war nach Ansicht des Kanzlers vor den Ferien die Grundlage gelegt, dass die große Rentenreform noch in diesem Jahr beschlossen werden kann.
Dagegen steht allerdings massive Kritik. Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hatte schon früh darauf hingewiesen, dass Probleme wie Altersarmut oder die Belastung Jüngerer und weitere Ungerechtigkeiten nicht wirklich gelöst würden.
Als besonders umstritten hat sich die Abschaffung der Rente mit 63 gezeigt. Derzeit gilt, dass man nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Fratzscher hält das für ein Kernelement der geplanten Reform, erstens, weil das ein „zentrales und finanziell das wichtigste Element der geplanten Rentenreform“ sei (Einsparungen ca. zehn Milliarden Euro), aber auch, weil von der bisherigen Rente mit 63 vor allem Besserverdienende und Männer profitiert hatten und „deutlich seltener Menschen, die von Altersarmut bedroht sind“. Fratzscher hatte auch Maßnahmen gegen die immer größer werdende Altersarmut angemahnt.
Dass die „Rente mit 63“ und das Thema „45 Beitragsjahre“ im Wahlkampf für heftige Auseinandersetzungen sorgen würden, hat vor allem in den ostdeutschen Bundesländern auch einen faktischen Hintergrund. Dort spielt die gesetzliche Rente nämlich eine viel größere Rolle.
Weshalb sich auch wahlkämpfende CDU-Ministerpräsidenten gegen die Linie des eigenen Bundeskanzlers stellen. „Das Ganze ist mittlerweile zu einer umfassenderen Bewegung geworden und wird die Handlungs-, Führungs- und Durchsetzungsfähigkeit der Union aufs Äußerste herausfordern“, analysiert der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder im Interview mit dem SWR. Das erklärt dann auch die ziemlich harsche Reaktion von Thorsten Frei. Der gerade frisch gewählte Unions-Fraktionschef hat als eine der ersten „Amtshandlungen“ erstmal klargestellt, dass er „keinen Spielraum“ für Verhandlungen sehe. Das richtete sich sicherlich zunächst an die eigenen Reihen, aber eben auch an den Koalitionspartner. Denn auch in der SPD wird immer deutlicher Gesprächsbedarf angemeldet. Nicht nur, weil die „Rente mit 63“ schließlich ein sozialdemokratisches Projekt aus früheren Zeiten ist.
Inzwischen hat die Rentenfachfrau der SPD, Annika Klose, die selbst Mitglied in der Expertenkommission war, eine Übergangsfrist von fünf Jahren für das Auslaufen der abschlagsfreien Frührente vorgeschlagen und darauf hingewiesen, dass auch im Papier der Kommission auf die Wahrung des Vertrauensschutzes eingegangen worden war. Auch über Härtefallregeln wird diskutiert.
Das Vertrauen, gerade bei der Rente eine zentrale Grundlage, hat durch die Debatten erkennbar gelitten. Dazu tragen wohl auch Aussagen bei wie von Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Union, die mit den Worten zitiert wird: „Das Rentenpaket ist kein Buffet. Man kann sich nicht nur nehmen, was einem schmeckt.“
Jedenfalls zeigen aktuelle Umfragen (Insa, August 2026), dass gut 70 Prozent der Befragten die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ablehnen. Und ganz ähnlich sieht es bei einem weiteren Projekt aus, nämlich dass künftig auch bei Minijobs Sozialbeiträge erhoben werden sollen. Gerade in der Rentendebatte wird deutlich: Es geht einerseits darum, Sozialsysteme zukunftsfest und finanzierbar zu organisieren – aber eben auch um Gerechtigkeitsfragen. So wird in der Rentendebatte regelmäßig auch auf andere Länder, etwa Österreich, verwiesen, wo die Renten deutlich höher liegen. Das ist eine Systemfrage, denn dort zahlen alle in die Rentenversicherung ein.
Die aktuelle Debatte in Deutschland dreht sich um die gesetzliche Rentenversicherung. Der Bereich beispielsweise der Beamtenpensionen ist von den aktuellen Reformdebatten nicht betroffen. Dass Beamtenpensionen deutlich höher liegen als Renten, sorgt regelmäßig für Gerechtigkeitsdebatten.
Zwar wird immer wieder auch aus der SPD vorgeschlagen, alle Beschäftigten, also auch Beamte, Freiberufler oder politisch tätige Mandatsträger, einzubeziehen („Erwerbstätigenrente“). Bislang scheiterten aber genau solche Vorschläge, die zu einem echten Systemwechsel führen würden.
Immerhin hat sich nach Angaben der SPD die Alterssicherungskommission darauf verständigt, dass eine solche umfassende Erwerbstätigen-Rente ein Idealbild sei. Und zumindest sollen nach dem Vorschlagspapier auch Selbstständige (die nicht ohnehin obligatorisch versichert sind) in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, also auch Beiträge zahlen.
Ob im Oktober – also nach dem Landtagswahl-Monat September – das 33-Punkte-Papier der Kommission doch nochmal aufgeschnürt wird oder als „Gesamtkunstwerk“ in die parlamentarischen Beratungen geht, ist noch nicht sicher abzusehen. Sicher absehbar aber ist: Reformen sind angesichts der bekannten demografischen Entwicklung unvermeidbar.
Der Bericht der Rentenversicherung zeigt: Die Zahl der aktiv Versicherten, hat 2023 die 40-Millionen-Grenze überschritten. Es gab ein Plus von rund 200.000. Der Anstieg ist aktiv Versicherten mit ausländischer Staatsbürgerschaft zu verdanken, deren Zahl um 4.535.000 gestiegen ist.
Die Debatten um die Rentenreform haben die letzten Monate geprägt. Das hat die Diskussionen um andere Reformen im Sozialbereich etwas in den Hintergrund gerückt.
Die Umwandlung des „Bürgergelds“ in eine „Grundsicherung“ war bereits im Frühjahr beschlossen und ist seit 1. Juli in Kraft.
„Reform verkennt Lebensrealität“
Prien (CDU) sorgt mit Kürzungsplänen für Ärger - Foto: picture alliance/dpa
Das geht einher mit Verschärfungen und Einschränkungen. So können Sanktionen schneller greifen. Bereits beim zweiten grundlos verpassten Termin bei der Arbeitsagentur kann der Bezug um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Es gibt keine Karenzzeit für Schonvermögen, die Freibeträge, die nicht direkt für die Bestreitung des Lebensunterhalts aufgebraucht werden müssen, sind in der Höhe altersmäßig gestaffelt, für unter 30-Jährige liegt der Vermögensfreibetrag bei 5.000 Euro, für über 50-Jährige bei 20.000 Euro. Bei den Kosten der Unterkunft gibt es eine Obergrenze.
Bei Sozialverbänden ist diese Reform auf erhebliche Kritik gestoßen. „Die Reform verkennt die Lebensrealität vieler Menschen, die sich in Not befinden“, betont die Präsidentin des VdK, Verena Bentele, und ergänzt: „Sozialpolitik darf nicht durch Abschreckung Wirkung entfalten, sie muss Stabilität und echte Perspektive schaffen.“ Und die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, hebt hervor: „Die neue Grundsicherung ist kein großer Wurf, denn sie packt nicht die wesentlichen Probleme an wie zu niedrige Löhne, explodierende Mieten und vor allem die soziale Ungleichheit.“
Für ebenso heftige Kritik haben Pläne zu Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss gesorgt. Wenn nach einer Trennung der Ex-Partner seinen Unterhaltspflichten für das gemeinsame Kind (oder die gemeinsamen Kinder) nicht nachkommt, gibt es einen staatlichen Unterhaltsvorschuss (über die Kommunen), bislang bis zum 18. Lebensjahr der Kinder. Das soll nun nach Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien auf das 15. Lebensjahr gesenkt werden. Zugleich erklärte sie, dass die eigentlich von den Koalitionspartnern beschlossene Änderung der Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss nicht umgesetzt werde. Das sei nicht finanzierbar. Eigentlich hatte sich die Koalition darauf verständigt, dass das Kindergeld nur zur Hälfte angerechnet werden soll. So bleibt es nun bei der vollen Anrechnung. Auch die Pläne von Ministerin Prien sind auf erheblichen Protest gestoßen. Besonders drastisch formulierte es die Co-Chefin der Linken, Ines Schwedtner: „Ich glaube, ihr (gemeint ist Ministerin Prien, Anm. d. Red.) ist dabei nicht klar, dass fast jede zweite Alleinerziehende in diesem Land von Armut bedroht ist. Und die sollen jetzt dafür sorgen, dass die Haushaltslöcher gestopft werden, statt dass Milliardäre ihren fairen Beitrag zahlen.“
Schon im Frühjahr hatte ein Arbeitspapier von Bund, Ländern und Kommunen, das dem Paritätischen Gesamtverband vorlag, für erhebliche Kritik gesorgt. Darin sollen über 70 Vorschläge zur Einschränkung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche aufgelistet worden sein mit einem angeblichen Einsparvolumen von fast neun Milliarden Euro. Da waren – neben den Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss – auch die Abschaffung des individuellen Rechtsanspruches auf Schulbegleitung, die Abschaffung der Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe sowie Einschränkungen beim Wahlrecht von Menschen mit Behinderung aufgelistet. „Die im Papier enthaltenen Vorschläge folgen durchgängig einer Logik der Ausgabenbegrenzung: Leistungen werden danach bewertet, ob und wie sie reduziert werden können. Eine erkennbare Abwägung der Folgen für betroffene Menschen und für die Familien, in die Aufgaben zurückverlagert würden, fehlt ebenso wie eine Abschätzung der entstehenden Folgekosten“, kommentierte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, GEW, und ergänzte: „Ein solcher Sozialabbau wäre ein Dammbruch.“
Nach heftiger Kritik an den Plänen wurden zwar einige Punkte nicht mehr weiterverfolgt. „Doch Entwarnung gibt es nicht“, schreibt der Paritätische Wohlfahrtsverband. Der Verband räumt durchaus ein, dass es Reformbedarf gibt, weil eben auch viele Kommunen, die die Soziallasten tragen müssen, in einer finanziellen Notlage stecken.
„Entwarnung gibt es nicht“
Deshalb hat der Verband seinerseits Vorschläge gemacht, wie „der Sozialstaat effizienter und gerechter werden kann, ohne Benachteiligte zu belasten“. Dabei setzt der Verband beim Staatsapparat selbst an. Durch ein „Geflecht von Projektträgern, Agenturen und Kompetenzzentren“, die teilweise identische Aufgaben wahrnehmen, würden etwa 15 Prozent der (Förder-)Programme „aufgefressen“ werden. Das Potenzial für Entbürokratisierung werde besonders deutlich beim sogenannten Bildungs- und Teilhabe-Paket. Damit sollte Kindern in Armut Teilhabe ermöglicht werden, etwa Schulausflüge, Vereinsmitgliedschaften und Ähnliches. Aber weniger als zwanzig Prozent würde Berechtigte erreichen und „der Verwaltungsaufwand frisst, was an Wirkung entstehen könnte“.
Außerdem hält der Paritätische die Situation bei der Pflege für das derzeit drängendste Problem angesichts von zwanzig Milliarden Euro Defizit. Nach Plänen, die Ex-Gesundheitsministerin Nina Warken ihrem Nachfolger Carsten Linnemann (beide CDU) hinterlassen hat, würde es Kürzungen bei der Unterstützung für Pflegebedürftige in Heimen sowie bei pflegenden Angehörigen geben. Entlastungsbeiträge für Heimkosten sollen demnach erst später gezahlt werden, und die Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige sollen um die Hälfte gekürzt werden. Auch diese Maßnahmen sind selbst innerhalb der Koalition heftig umstritten.
Das Milliarden-Defizit in der Pflegekasse könnte nach Vorstellung nicht nur des Paritätischen auch anders als durch Kürzungen gelöst werden: Der Bund müsste versicherungsfremde Leistungen (Beiträge für Menschen in Grundsicherung) übernehmen. Außerdem schuldet der Bund aus der Coronazeit den Pflegekassen über fünf Milliarden Euro.
„Niemand bestreitet, dass der Sozialstaat effizienter und wirksamer werden muss“, sagte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Aber Effizienz bedeutet, Ressourcen dorthin zu lenken, wo sie wirken.“