Ein Sexkaufverbot nach den Vorstellungen der Union könnte die Sexarbeit in Deutschland grundlegend verändern. Kritiker sehen darin jedoch einen Angriff auf die Selbstbestimmung. Johanna Weber vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) ist selbst Sexarbeiterin und hält die Pläne für einen Irrweg.
Frau Weber, macht es beim Sexkaufverbots-Gesetz eigentlich einen Unterschied, ob ich als Cam-Girl, Escort-Lady oder klassische Sexarbeiterin auf der Straße beziehungsweise im Club tätig bin?
Es geht beim sogenannten Sexkaufverbot um Regelungen betreffend Prostitution. Ich und auch mein Berufsverband sprechen ja von Sexarbeit. Prostitution ist jedoch der juristisch korrekte Begriff, der auch in den Gesetzen verwendet wird. Bei den besagten Regelungen werden Belange rund um körperliche Kontakte im Bereich der Sexarbeit festgelegt. Cam-Sessions gehören also nicht dazu.
Die aktuell immer mehr in Schieflage geratene Diskussion dreht sich um ein imaginäres Opferbild von Sexarbeitenden in Bordellen und sonstigen Prostitutionsstätten. Natürlich gibt es Probleme in Form von Ausbeutung und Abhängigkeiten, aber es ist ein Zerrbild, wenn dies auf die gesamte Branche übertragen wird. Und es hilft niemandem.
Das heißt, gerade Sexarbeitende in Bordellen, Saunen oder ihren gemieteten Apartments wären betroffen?
Ja und nein. Das von der CDU/CSU favorisierte Sexkaufverbot beinhaltet nicht nur die sogenannte Freierbestrafung, also dass sich unsere Kundschaft strafbar macht, sondern auch ein Verbot aller Prostitutionsstätten. Laut Auffassung der Union soll niemand von der Sexarbeit profitieren außer der Sexarbeiterin beziehungsweise dem Sexarbeiter selbst.
Das klingt zunächst gut. Dass Bordelle aber auch sichere Arbeitsorte sein können, an denen wir uns geschützt fühlen, und viele Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr Umsatz erzielen, als wenn sie allein Hausbesuche organisieren müssten, ist gerade für die Damen aus der CDU offenbar nicht nachvollziehbar. Wir brauchen gute Bordelle mit verantwortungsvollen Betreibenden. Dass diese davon leben müssen und „Profiteure“ sind, ist im Kapitalismus völlig üblich.
Es bedarf vielmehr klarer Regelungen für faire Mietpreise und gute Arbeitsbedingungen. Genau dort sollten wir ansetzen. Verbote sind der falsche Weg.
Das ist ja auch steuerlich eine spannende Angelegenheit?
(lacht) Sehr gut beobachtet. Tatsächlich stellt sich die Frage, ob wir künftig überhaupt noch Steuern zahlen müssten. Denn dann wäre ja auch der Staat ein Profiteur der Prostitution, die es nach dieser Logik gar nicht mehr geben dürfte.
Sie sehen also: Das gesamte Gesetz ist überhaupt nicht zu Ende gedacht. Ich wünsche mir mehr Normalität für die gesamte Sexarbeitsbranche. Dazu gehört selbstverständlich auch, Steuern zu zahlen. Unser Beruf ist nach wie vor hoch stigmatisiert. Und das hat sich in den vergangenen Jahren nicht verbessert, sondern eher verschlechtert.
Ich dachte, das Sexkaufverbot nach nordischem Vorbild hätte sich still und leise erledigt, weil ich in den letzten Monaten gar nichts mehr davon gehört habe?
Ganz offiziell steht im Koalitionsvertrag eine Reform des Prostituiertenschutzgesetzes. Dazu soll eine Expertenkommission auf Grundlage der Evaluation Vorschläge erarbeiten. Leider ist die CDU/CSU an wissenschaftlichen Ergebnissen offenbar nicht besonders interessiert, denn sie hat ihre eigenen, meist eher gefühlten Wahrheiten.
Ich nenne diesbezüglich keine Parteinamen, aber ich weiß von vielen Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreibern nur zu gut: Ist ein Parteitag in der Nähe, steigen die Umsätze. Es kann natürlich auch sein, dass in der Nähe gleichzeitig eine große Messe stattfindet.
(lacht) Gerade konservative Strömungen bereiten mir Sorge. Ich befürchte, dass wir in diesem Bereich in naher Zukunft wieder auf den gesellschaftlichen Stand der 1950er-Jahre zurückfallen könnten.
Was genau macht Ihnen solche Sorgen?
Die Evaluation, also die wissenschaftliche Überprüfung des Prostituiertenschutzes, ist abgeschlossen. Das hat Millionen gekostet. Die Ergebnisse sind sehr fundiert und aussagekräftig geworden. Natürlich finden sich darin auch Punkte, die mir persönlich nicht gefallen. Das muss ich akzeptieren, weil die Evaluation insgesamt sehr seriös durchgeführt wurde.
Ich würde mir wünschen, dass sich die Politik ebenso professionell verhält und solide Wissenschaft anerkennt. Stattdessen dominieren oft persönliche Meinungen oder die Anpassung an Mehrheitsströmungen, weil dort am wenigsten Widerstand zu erwarten ist.
Auf diese Weise lassen sich keine sinnvollen Lösungen für Sexarbeitende finden. Das gesamte Konzept des Sexkaufverbots ist in nahezu allen Punkten widersprüchlich.
Nordisches Modell oder Sexkaufverbot, das auch Frankreich übernommen hat, bedeutet, dass derjenige, der für sexuelle Dienstleistungen bezahlt, sich strafbar macht?
Genau das bedeutet es. Wie gesagt: ein Rollback in die 1950er- und 1960er-Jahre der Bundesrepublik. Früher waren wir Huren die Kriminellen, künftig sollen es unsere Kunden sein.
Nicht nur für unsere Kundschaft wäre das eine Katastrophe. Welche Kundschaft bliebe uns dann überhaupt noch? Zunächst diejenigen, die es mit Recht und Ordnung ohnehin nicht so genau nehmen. Genau diese Kunden sortieren wir Sexarbeitenden normalerweise aus.
Wenn die Nachfrage jedoch zurückgeht, müssen wir möglicherweise auch Kundschaft annehmen, die wir sonst ablehnen würden. Corona hat sehr deutlich gezeigt, welche Auswirkungen Verbote auf die Sexarbeit haben. Die Preise fielen drastisch, die Nachfrage nach Sex ohne Kondom stieg erheblich, und die Zahl der Übergriffe nahm zu. Genau das droht uns erneut.
Es gibt in Pflegeheimen ein Recht auf sexuelle Begleitung. Kolleginnen und Kollegen kommen dort zur Dienstleistung vorbei. Wie soll das künftig geregelt werden?
Ach, Herr Bargel, Sie können Fragen stellen. Das kann ich Ihnen beim besten Willen nicht beantworten. Dann müsste dieses Recht auf sexuelle Begleitung schlicht abgeschafft werden.
Dann haben wir aber noch Seniorenresidenzen. Dort gibt es meist eine Concierge oder eine Rezeption. Diese müssten dann den Zutritt verwehren, um die Begehung einer Straftat zu verhindern.
Womit sollen Sexarbeitende künftig ihr Geld verdienen? Gibt es Ausstiegs- oder Umschulungsprogramme, bis ein neuer Job gefunden wurde?
Die viel beschworenen „Ausstiegsprogramme“, die es angeblich für jede sexarbeitende Person geben soll, damit wir uns endlich aus den Klauen des vermeintlichen Prostitutionssumpfes befreien können, sind reine Lippenbekenntnisse.
Die CDU hat weder ein Konzept noch die finanziellen Mittel dafür. Auf meine Nachfrage in einer Talkshow bei einer führenden Politikerin der Regierungskoalition wurde mir gesagt: „Ach, Frau Weber, wir machen erst einmal das Sexkaufverbot. Der Rest wird sich dann schon finden.“
Wenn es wirklich darum ginge, Betroffenen zu helfen, müsste es flächendeckende Umstiegsprojekte geben. Dafür bräuchte es jedoch kein Sexkaufverbot. Aber es geht ja gar nicht wirklich darum, Prostituierten zu helfen, sondern um die Abschaffung der Prostitution. Wir Sexarbeitenden sind dabei eigentlich nebensächlich und müssen sogar noch als Vorwand dafür herhalten, dass die neuen Gesetze angeblich zu unserer Rettung beitragen.
Diesem Umstand entnehme ich: Wenn für die Zukunft der Sexarbeitenden keine Vorbereitungen getroffen wurden, dann gilt das vermutlich auch für die Betriebe?
Doch, wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat. Es war vorgesehen, dass das Prostituiertenschutzgesetz umfassend evaluiert wird. Das ist bereits geschehen.
Mit den Ergebnissen arbeitet derzeit eine Expertenkommission, die bis Ende dieses Jahres Vorschläge zur Überarbeitung des Gesetzes vorlegen soll. Darauf bin ich sehr gespannt.
Wie gesagt: Alles, was im Zusammenhang mit dem Sexkaufverbot geregelt werden müsste, gleicht der Quadratur des Kreises.
Ich betreibe ein Bordell, das ist erlaubt. Nehmen meine Kunden jedoch die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch, begehen sie eine Straftat. Wohlgemerkt: Besucher eines Bordells kommen gerade wegen der Angebote von Sexarbeitenden. Dann wird es auch strafrechtlich interessant. Wird künftig nur der Kunde belangt oder auch der Bordellbetreiber wegen Begünstigung oder Förderung strafbarer Handlungen?
Klingt nach Narretei …
… sehr diplomatisch ausgedrückt, aber es trifft den Kern der Sache.
Biete ich als Betreiberin keine sexuellen Dienstleistungen an, kommen keine Kunden. Dann bin ich innerhalb kürzester Zeit insolvent. Folglich würde künftig niemand mehr einen solchen Betrieb eröffnen. Schon daran würde es scheitern, dass keine Bank dafür einen Kredit gewähren würde.
Betreibe ich bereits ein Bordell, müsste ich meinen Laden auf absehbare Zeit schließen. So einfach ist das. Das Sexkaufverbot käme damit faktisch einem Bordellverbot gleich.
Aber Bordelle entrichten in Deutschland nicht gerade wenig Gewerbesteuer. Diese Einnahmen würden dann wegfallen. Ist das nicht auch kontraproduktiv für den Fiskus?
Auf jeden Fall. Und dabei handelt es sich keineswegs um unbedeutende Summen. Unsere Branche trägt erheblich zum Steueraufkommen bei, was für Kommunen und Gemeinden politisch keineswegs unerheblich ist.
Gerade in einer Zeit, in der kommunale Spitzenverbände dringend vor leeren Kassen warnen, wäre das ein zusätzlicher Verlust.
Kommt es tatsächlich zu einem Verbot, müssten zudem alle rund 2.300 registrierten Prostitutionsstätten entschädigt werden. Ob durch Bund, Länder oder Kommunen – die Kosten wären enorm. Das ließe sich durchaus mit den Entschädigungszahlungen an Betreiber von Atomkraftwerken vergleichen, nachdem deren Anlagen stillgelegt wurden.
Auch wir Sexarbeitenden zahlen erhebliche Steuern. Alle nach dem Prostituiertenschutzgesetz registrierten Personen werden automatisch an die Finanzämter gemeldet. Wir arbeiten nicht alle schwarz oder illegal, auch wenn dieses Bild in vielen Köpfen noch immer fest verankert ist.
Sollte es zu einem Bordellverbot, wie Sie es nennen, kommen: Befürchten Sie eine Kriminalisierung der Sexarbeit?
Oh je. Mit den Begriffen Kriminalisierung und Entkriminalisierung wird aktuell von Prostitutionsgegnern sehr viel Politik gemacht. Deshalb reagiere ich auf diese Worte mittlerweile etwas allergisch.
Wie bereits beschrieben: Wir gehen einem legalen, geregelten Beruf nach und zahlen Steuern. Nun heißt es plötzlich, Sexarbeitende müssten endlich vollständig entkriminalisiert werden. Was soll das denn bedeuten?
Dann müssten die Finanzämter ja seit Jahrzehnten Schwarzgeld einnehmen.
Wir sollen also angeblich entkriminalisiert werden, während gleichzeitig unsere Kundschaft und alle sogenannten Profiteure kriminalisiert werden.
Das würde bedeuten, dass wir unsere Dienstleistungen grundsätzlich überall anbieten dürften – nur nicht in Prostitutionsstätten, denn diese wären verboten. Ebenso gäbe es keine Werbeportale mehr.
Ein Blick in meine Glaskugel sagt mir, dass gerade Kolleginnen und Kollegen mit unzureichenden Deutsch- oder Englischkenntnissen dann wesentlich mehr Unterstützung benötigen würden, um nicht in versteckten Bordellwohnungen zu verschwinden und dort völlig schutzlos zu sein.
Und eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Solche Wohnungen würden eine regelrechte Renaissance erleben und wie Pilze aus dem Boden schießen. Die legalen Bordelle wären schließlich verboten.
Denken Sie an die Prohibition in den USA in den 1930er-Jahren – die Geburtsstunde der organisierten Kriminalität. Menschen trinken nun einmal gerne Alkohol, und Menschen suchen nach erotischen Dienstleistungen.
Nicht umsonst gilt die Prostitution seit Jahrhunderten als eines der ältesten Gewerbe der Welt.