Verteilungsgerechtigkeit bleibt ein deutsches Dauerthema, auch rund ums Erben. Ein SPD-Vorschlag versucht nun, einen Kompromiss zu finden. Finger weg, mahnen Unternehmensverbände angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage.
Deutschland ist ein Land starker mittelständischer Familienunternehmen. Da kommt eine von der SPD entfachte Diskussion rund um die Erbschaftssteuer gerade für Firmen zur Unzeit – einer Zeit, in der viele ohnehin bereits über Steuern, Bürokratie und Strompreise, erhebliche Kosten und Aufwände klagen. Entsprechend scharf reagieren die Verbände. Laut Kritik der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) würde die geplante Verschärfung die Nachfolge in mittelständischen Unternehmen massiv erschweren und damit die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands gefährden. INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben erklärt: „Das Konzept stammt aus einer Parallelwelt, jedenfalls nicht aus der deutschen Realität. Die Realität ist Stagnation und Deindustrialisierung. Da braucht man Steuererleichterungen für Unternehmen und kein Mittelstands-Zerschlagungs-Konzept.“
„Finger weg vom Betriebsvermögen“, sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich. Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands Die Familienunternehmer, sagte: „Statt Betriebe zu entlasten und Investitionen zu fördern, droht die Partei in ihrem Konzeptpapier, den Unternehmen weitere Liquidität zu entziehen und Nachfolgen zu erschweren.“ Ebenso lehnt der Arbeitgeberverband die Ideen der SPD ab. „Die Bundesregierung hat gerade erst dringend notwendige Steuerentlastungen für Unternehmen beschlossen, wenn auch erst ab 2028. Jetzt eine Debatte über Steuererhöhungen zu führen, ist völlig kontraproduktiv“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, der „Rheinischen Post“. „Allein die Diskussion über neue Steuererhöhungen sendet das Signal aus, dass die SPD nicht verstanden hat, was die strukturellen Hintergründe der Rezession sind“, kritisierte Dulger. Schon jetzt gäbe es bei der Unternehmensnachfolge mittelständischer Unternehmen erhebliche Probleme. Durch eine Verschärfung der Erbschaftssteuer würden diese noch stärker zutage treten. Der Vorschlag ist bislang nur ein Konzept: Es soll einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person geben – diesen Betrag könnte eine Person also in ihrem Leben steuerfrei erben, 900.000 Euro von Verwandten, 100.000 Euro von Dritten. Das selbst genutzte Wohnhaus bleibt ebenfalls steuerfrei. Alles darüber hinaus soll progressiv besteuert werden: Wer mehr erbt, soll mehr bezahlen. Unternehmen bleiben bis zu einem Wert von fünf Millionen Euro steuerfrei. Kleinere Betriebe bleiben davon also verschont, größere könnten die anfallenden Steuern über 20 Jahre strecken.
Der Vorschlag der SPD zielt nicht auf kleine Unternehmen ab. Ziel sei, dass man für mehr Leistungsgerechtigkeit und mehr Chancengleichheit sorgen wolle. Anders als von Kritikerinnen und Kritikern behauptet, ziele die SPD für den Großteil der Betroffenen nicht auf Steuererhöhungen ab, hob die SPD-Finanzpolitikerin Frauke Heiligenstadt hervor. Für viele Unternehmen und Menschen würde es auch bei Umsetzung des SPD-Konzepts keine Steuererhöhungen geben. Heute müssten die viel zahlen, die wenig erbten. „Wer viel erbt, zahlt gar nichts.“ Das sei nicht gerecht.
Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung erben die meisten Deutschen nichts oder nur Schulden. Nur zehn Prozent erben Vermögen: Geld, Immobilien und Wertgegenstände oder Unternehmen – im deutschen Durchschnitt 32.000 Euro in den vergangenen 15 Jahren. Vor allem Menschen mit geringem Vermögen erben auch wenig, große Vermögen werden durchs Erben noch umfangreicher. Von 895 Milliarden Steuereinnahmen im Jahr 2022 kamen aber nur neun Milliarden aus der Erbschaftssteuer, obwohl geschätzt jährlich mehr als 300 Milliarden Euro an Vermögen vererbt werden. Die Freibeträge sind hoch, vor allem im engen verwandtschaftlichen Verhältnis mit dem oder der Verstorbenen. Betriebsvermögen werden kaum besteuert. Im Verhältnis zahlen daher diejenigen, die am meisten erben, die wenigsten Steuern.
Ökonomen schlagen fixe Steuer vor
Ein eigener DIW-Vorschlag geht nun über das SPD-Konzept hinaus: Wer ein „normales“ Eigenheim oder ein mittleres Familienvermögen erbt, soll künftig eher weniger oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen, während große Betriebs- und Finanzvermögen spürbar stärker herangezogen werden. Ein Beispiel: Ein Kind erbt von einem Elternteil eine Stadtwohnung im Wert von 800.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 400.000 Euro steuerpflichtig. In der Steuerklasse I greift hier ein progressiver Tarif bis 19 Prozent; je nach genauer Staffel können deutlich über 50.000 Euro Erbschaftsteuer anfallen. Im kürzlich vorgestellten DIW-Modell existiert, wie im SPD-Konzept, ein lebenslanger Freibetrag von einer Million Euro für enge Verwandte, damit wäre dieselbe Wohnung komplett steuerfrei. Für viele Erbinnen und Erben in teuren Ballungsräumen würde die Erbschaftsteuer beim typischen Nachlass mit Immobilienbesitz damit faktisch wegfallen.
Bei Unternehmen sähe dies anders aus: Geht ein Familienunternehmen im Wert von beispielsweise 20 Millionen Euro heute an ein Kind über, kann ein Großteil oder sogar 100 Prozent des Unternehmensvermögens steuerfrei bleiben, wenn die komplizierten Verschonungsregeln aus Betriebsvermögen, Fortführung und Lohnsummen eingehalten werden. Im DIW-Modell werden diese Privilegien abgeschafft und das gesamte Unternehmensvermögen als Bemessungsgrundlage herangezogen. Nach Abzug des Lebensfreibetrags von einer Million Euro blieben in dem Beispiel 19 Millionen Euro steuerpflichtig. Bei Steuersätzen von 15 bis 30 Prozent mit einem Spitzensteuersatz ab zehn Millionen Euro ergäbe sich eine Steuer im Größenordnungsbereich von deutlich über vier Millionen Euro, abhängig von der genauen Staffel. Großes „Aber“: Die Steuer soll über Stundung und Verrentung aus den laufenden Unternehmensgewinnen über Jahre und Jahrzehnte gezahlt werden. So wird die Liquidität geschont, ohne dass die Steuer im Ergebnis erlassen wird.
Auch tritt das DIW für eine sogenannte Flat Tax oberhalb des Lebensfreibetrages ein. Auch hier ein Beispiel: Erbt eine Person ein Finanz- und Immobilienvermögen von zehn Millionen Euro, sind nach heutigem Recht abgestufte Sätze fällig; durch Gestaltung und Privilegien bei Betriebsvermögen kann die effektive Belastung stark sinken. In einem sogenannten Flat-Tax-Modell würden Vermögen oberhalb mit einer fixen Steuer belegt. Bei einer solchen Steuer von 15 Prozent auf die volle Bemessungsgrundlage ohne Sonderausnahmen ergäbe sich eine Steuer von 1,5 Millionen Euro. Das DIW zeigt, dass ein solcher Satz die Reform in etwa aufkommensneutral halten könnte, die Last aber deutlich in Richtung großer Übertragungen verschiebt. Ökonomen fordern seit Jahren ein Flat-Tax-Modell, um Steuerschlupflöcher im Erbschaftssteuerrecht zu schließen und den Bürokratieaufwand gering zu halten.
Unterm Strich blieben im Staatssäckel laut DIW-Rechnung damit 2,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der geänderten Erbschaftssteuer, während die Zahl der zu besteuernden Erben wegen eines höheren Freibetrages sinkt.
Klar ist, bei allen Modellrechnungen: Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen, 2006 und 2014, die deutsche Erbschaftssteuer nach heutigem Recht für verfassungswidrig erklärt. Bei jenem Urteil vor zwölf Jahren war die Kernaussage des Gerichts, dass die weitgehende Verschonung von Betriebsvermögen zwar grundsätzlich zulässig sei, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern, die konkrete Ausgestaltung aber in weiten Teilen unverhältnismäßig sei und den Gleichheitssatz des Artikels 3 GG verletze. Derzeit entscheidet das BVG erneut über die Erbschaftssteuer. Inhaltliche Streitfrage: ob die aktuelle, nach 2016 reformierte Begünstigung von Unternehmensvermögen erneut gegen Art. 3 GG verstößt, weil große Firmenerben gegenüber Erben von Privatvermögen überprivilegiert sein könnten. Ein Urteil wurde bereits im vergangenen Jahr erwartet, bislang hat das Gericht jedoch nicht entschieden. Nach dem Urteil dürfte die Debatte also erneut aufflammen.