Bis zu 100 Gesetzentwürfe oder Verordnungen sollen bis Ostern auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Der ambitionierte Reformplan steht gleich vor einer Vielzahl von Hürden.
Nichts schmerzt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) so sehr wie dass sein groß angekündigter Reform-Herbst im Klein-Klein der Regierungsfraktionen aufgehalten, verwässert, beziehungsweise gleich ganz zerredet wurde. Er versteht sich weiter als Macher und Erneuerer und nicht als Zauderer. Bis Ostern sollen nun fast einhundert Projekte endgültig von der Regierung auf den Weg gebracht beziehungsweise im Parlament abgesegnet werden, damit der Reform-Frühling der Arbeitskoalition in ein parlamentarisches Sommermärchen münden kann.
Der Umbau des Bürgergeldes zur Grundsicherung steht jetzt im Januar ganz oben auf der Liste, das soll bis Ostern auch im Parlament unter Dach und Fach sein. Staatliche Transferleistungen sollen zukünftig nicht verlockender sein, als einen versicherungspflichtigen Job anzunehmen, so das immer wieder vorgetragene Mantra des Kanzlers. Das sieht Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zwar grundsätzlich auch so, doch sollen die angekündigten Sanktionen nicht ganz so weit gehen, wie von CDU/CSU in der Regierung gefordert. Ein Grund, warum das Vorzeigeprojekt Grundsicherung noch nicht durch ist. Immerhin ist noch kurz vor Weihnachten ein entsprechender Beschluss im Kabinett gefasst worden.
In der Praxis hochkomplex
Aber auch wenn die parlamentarische Umsetzung bis Ostern klappen sollte, die Umsetzung wirft Fragen auf. Ausgerechnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat erhebliche Zweifel, dass der Switch von Bürgergeld auf Grundsicherung schnell über die Bühne gehen kann, schon gar nicht bis zum Frühsommer, wie nun vorgesehen. Dazu moniert die BA in einer Stellungnahme, dass die angestrebten Einsparungen eine einseitige Belastung für die Behörde sind. Also Geld, das möglicherweise durch Sanktionen in den Kommunen gespart werden könnte, würde dann für die Bundesagentur für Arbeit Mehrkosten bedeuten.
Doch viel entscheidender für den zweiten Kritikpunkt ist die weiterhin schleppende Digitalisierung. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Die BA bittet darum, die notwendigen zeitlichen Vorläufe für zwingende IT-Anpassungen bei den Regelungen zum Inkrafttreten zu berücksichtigen.“ Konkret rechnet die Behörde mit mindestens elf Monaten, die es für die Anpassung der Software an die neue Grundsicherung braucht. „Nach aktuellem Stand wäre der Umsetzungsbeginn frühestens ab Mitte November 2026 möglich“, steht in dem Papier. Schuld daran ist Software mit dem Namen „Allegro“, die umgestellt werden muss. Sie ist das Herzstück bei der Berechnung des Bürgergeldes beziehungsweise der zukünftigen Grundsicherung, und die muss umgestellt werden.
Wenig überraschend in Digital-Deutschland: Auch 2026 geht so etwas nicht zügiger. Tatsächlich ist „Allegro“ der Aufgabe entsprechend hochkomplex. Stimmt auch nur eine Eingabe einer neuen Verordnung nicht, bricht das gesamte System zusammen. Die Mitarbeiter müssten händisch nachsteuern, was viel Zeit kosten würde. Um das zu vermeiden, muss „Allegro“ in mehreren Update-Schleifen getestet werden, erklärt die Bundesagentur für Arbeit.
Eine weitere Baustelle ist die Abschaffung des sogenannten Heizungsgesetzes, ein Herzensprojekt der CSU. Auch hier soll es bis Ostern eine Einigung geben, auf was auch immer. Im letzten Koalitionsausschuss vor Weihnachten hat man dieses Thema auf der Tagesordnung ausgespart. Sollte es bis Ostern im Kabinett zu einer Einigung über eine Reform beim Heizungsgesetz kommen, dürfte sich aber auch deren Umsetzung über Monate hinziehen. Abgesehen davon, dass sie im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, was die Sache komplexer macht.
Weitere große von der „Arbeitskoalition“ angekündigte und aufgrund der finanziellen Situation dringend notwendige Reformen dürften auch frühestens im Herbst oder Winter 2026 entscheidungsreif sein: Renten-, Kranken- und Pflegekassen müssen auf finanziell solide Füße gestellt werden. Das ist erst einmal an Kommissionen überwiesen worden, in denen Experten in den nächsten Monaten viele Ideen und vielleicht auch Konzepte zu Papier bringen werden, die dann von den zuständigen Ministerien abgeklopft, abgestimmt und zur Vorlage gebracht werden.
So wird der Reform-Frühling zwar viel Beschäftigung für Kommissionen, aber nur wenige Entscheidungen bringen.
Vor den großen Aufgaben stehen noch eine Reform der Notfallversorgung und des medizinischen Registergesetzes an, eine Apothekenreform, der Schutz vor K.o.-Tropfen, eine Novelle des Register- und Produktionshaftungsgesetzes, Verbesserungen für Frauen in Führungspositionen. Und dann war da noch die große Reform der Verwaltungsrepublik Deutschland mit einer Änderung des Laufbahnrechts im öffentlichen Dienst. Eigentlich alles Themen, die in normalen Zeiten im Bundeskabinett abgenickt werden könnten, also kein Reform-Hexenwerk.
Wenn da in diesem Jahr nicht die Landtagswahlen am 8. März in Baden-Württemberg mit den Kommunalwahlen in Bayern am gleichen Tag wären. Bereits eine Woche später sind die Kommunalwahlen in Hessen und dann final eine weitere Woche später die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Der „Arbeitskoalition“ droht erst einmal bis Ende März aus parteipolitischem Kalkül Entscheidungsunwillen.
Entscheidende Wahltermine
Für die CSU sind die Kommunalwahlen ein wichtiger Gradmesser. Ist das Ergebnis nicht befriedigend, dürfte der Gegenwind auf Bundesebene aus München noch erheblich rauer werden. Und die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz mit SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer sind für die Sozialdemokraten ein wichtiger Gradmesser. Beides also für das Klima im Berliner Regierungsviertel nicht zu unterschätzen. Zünglein an der Waage könnte bei den Befindlichkeiten der drei Koalitionspartner in der Bundesregierung dann der Urnengang in Baden-Württemberg sein: Schafft die CDU es zurück in die Staatskanzlei in Stuttgart, könnten zumindest aus der Unions-Bundestagsfraktion die Töne moderater werden.
Nach dem Wahl-März bleiben für die Finalisierung der Reformen in diesem Jahr noch knapp dreieinhalb Monate bis zu den Parlamentsferien. Danach ist gleich wieder Wahlkampf, denn die zweite Wahlrunde folgt im Herbst, mit vier Wahlen im September: Am 6. September Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, eine Woche später Kommunalwahl in Niedersachsen und wieder eine Woche später, am 20. September, Abgeordnetenhaus- beziehungsweise Landtagswahl in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Die politischen Erfahrungen der vergangenen 25 Jahre Berliner Republik, also seit dem Umzug von Bonn nach Berlin, lehren: Fünf Landtagswahlen und drei Kommunalwahlen innerhalb eines Jahres sind nicht gerade der große Motor für mutige Reformvorhaben.