103 Fälle von Korruption hat die Berliner Polizei im Jahr 2024 erfasst. Das geht aus dem „Lagebild Korruption“ hervor. Die Zahl der Verurteilungen hielt sich in Grenzen.
Geben ist seliger denn Nehmen. Diesen Hinweis gibt die Bibel Christen. Die Berliner Polizei unterscheidet zwar auch zwischen Geben und Nehmen, ermittelt aber gegen Gebende ebenso wie gegen Nehmende – zumindest wenn es um Korruption geht. Darum ging es in Berlin im Jahr 2024 in 103 sogenannten Ermittlungskomplexen. Das geht aus dem „Lagebild Korruption“ hervor, das die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Berliner Polizei Anfang Dezember 2025 veröffentlicht haben.
34 Nehmende, 64 Gebende
Der Schwerpunkt der Delikte lag laut Polizeibericht mit 46 Fällen auf Bestechung, gefolgt von 40 Fällen der Bestechlichkeit. Die Ermittlungen führten zur Identifizierung von 98 Tatverdächtigen, darunter 34, die als Vorteilsnehmende oder Bestochene – in der Polizeisprache als „Nehmende“ – agierten, und 64, die als Vorteilsgewährende oder Bestechende („Gebende“) auftraten. Bei einem Großteil der Gebenden handelte es sich um Insassen von Justizvollzugsanstalten und deren Umfeld. In 13 Fällen konnten Schäden von insgesamt rund 260.000 Euro ermittelt werden.
Grundsätzlich gestalte sich die Ermittlung monetärer Schäden aber als schwierig, „da sich materielle Schäden durch Wettbewerbsvorteile oder erkaufte Informationen häufig nicht beziffern lassen“, teilt die Innen-Senatsverwaltung mit. Der „Phänomenbereich“ weise „erfahrungsgemäß ein hohes Dunkelfeld auf, da es bei Korruptionsdelikten nur Tatbegehende gibt, die beiderseits kein Interesse an einer Strafverfolgung haben“. Anders formuliert: Wer sich bestechen lässt, hat kein Interesse daran, den, der ihm Geld gibt oder Vorteile gewährt, vor Gericht zu bringen – und umgekehrt auch nicht.
Die kriminologische Forschung definiert den Begriff Korruption als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“, wird im Polizeibericht erklärt. In Berlin kümmern sich drei Fachkommissariate im Dezernat für Polizei- und Korruptionsdelikte sowie Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen im Landeskriminalamt, in Einzelfällen auch andere Dienststellen der Polizei, um Korruptionsstraftaten.
Die hatten 2024 in diesem Bereich mehr zu tun als in den Jahren zuvor. Den 103 Fällen in 2024 standen 76 in 2023, 48 in 2022 und 61 in 2021 gegenüber. Alarmierend sei das nicht, sagt die Polizei. Die Fallzahlen seien über den Fünf-Jahres-Zeitraum betrachtet volatil, also unbeständig. Der Anstieg der Fälle in 2024 bewege sich „folglich im üblichen Rahmen“. Ursächlich für derart starke Schwankungen seien meist einzelne Großverfahren mit vielen Einzeltaten. 2020 stieg die Zahl der Fälle so etwa auf 191 an.
Für das Jahr 2024 wurden zu den 103 Fällen noch 45 sogenannte Begleitdelikte bearbeitet, also Delikte, die im direkten Zusammenhang mit einer Korruptionsstraftat standen. Bei den Straftaten handelte es sich um Verletzung von Dienstgeheimnissen, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Verstöße gegen das Datenschutz- und das Betäubungsmittelgesetz, Beförderungserschleichung, Hehlerei, Unterschlagung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen und tätlichen Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichgestellt sind.
Der Schwerpunkt der Korruptionsstraftaten selbst lag wie im Vorjahr bei der Bestechung – da wurden 46 Fälle registriert – und bei der Bestechlichkeit (40 Fälle). Hier waren laut Lagebild insbesondere Ermittlungsverfahren gegen Insassen von Justizvollzugsanstalten (JVA) und deren Umfeld relevant. Es ging vorwiegend darum, dass Justizbedienstete dafür bestochen wurden, dass Mobiltelefone oder Drogen an den Kontrollen vorbei zu Insassen kamen.
Es wurden dabei 34 tatbereite und acht nicht tatbereite Nehmende erfasst, heißt es im Bericht. „Nicht tatbereite Nehmende sind Personen, die auf ein Angebot zur Korrumpierung nicht eingehen. Hierbei handelte es sich überwiegend um Polizeidienstkräfte, denen im Rahmen von Einsätzen Vorteile angeboten wurden, damit sie von Strafverfolgungs- oder anderen Maßnahmen absehen“, wird dazu erklärt. In einem Fall sei es aber auch um einen JVA-Bediensteten gegangen, der sich am Einschmuggeln von verbotenen Dingen nicht beteiligen wollte.
Konkret erlangte Vorteile ermittelt
Zu den 34 „tatbereiten Nehmenden“ liefert der Bericht der Polizei weitere Informationen: 28 von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Nehmenden verteilen sich auf Strafverfolgungs- und Justizbehörden (20) sowie die öffentliche Verwaltung (fünf). Ermittelt wurde aber auch in der Privatwirtschaft – und zwar gegen neun Personen. 29 der 34 Nehmenden ordnet die Polizei der Ebene der Mitarbeiter und Sachbearbeiter zu. Nur fünf Nehmende bekleideten eine Führungs- oder Leitungsfunktion.
Bei 18 Nehmenden konnten konkret erlangte Vorteile ermittelt werden, der Gesamtwert beträgt 37.380 Euro. Wobei es nicht in allen Fällen um Bargeldzahlungen geht. Bestochen wurde auch mit Geschenken oder dem Gewähren von Vorteilen. In 20 Fällen konnte der konkrete Vorteil laut Polizei allerdings gar nicht festgestellt werden.
Und dann sind da noch die Gebenden: Im vergangenen Jahr sind davon 64 von der Polizei erfasst worden. Gut die Hälfte sind deutsche Staatsangehörige (34), die Übrigen stammen aus zehn verschiedenen Staaten. Von ihrer Funktion her waren 58 Gebende Privatpersonen: Dabei handelt es sich vor allem um Insassen der JVA und ihr Umfeld. Fünf Gebende hatten eine Leitungs-/Führungsposition inne, bei einem Gebenden war die konkrete Funktion ungeklärt. Wie lange eine korrupte „Beziehung“ zwischen Gebendem und Nehmendem bereits bestand, als sie aufflog, blieb in 40 Fällen „überwiegend ungeklärt“.
Aber wie kommt die Polizei den Gebenden und Nehmenden überhaupt auf die Schliche? Die meisten Fälle, nämlich 76 Fälle, wurden „aus externer Quelle bekannt“, wie es im Bericht heißt. Externe Quellen sind etwa Behörden oder Firmen, die merken, dass Mitarbeiter korrupt sind – diese Hinweise kommen offiziell oder anonym, auch von Menschen, die sich nicht haben bestechen lassen oder von denen man Bestechungsgeld gefordert hat. 27 Fälle wurden durch polizeiliche Ermittlungen bekannt. Dazu zählen unter anderem Ergebnisse einer Telekommunikationsüberwachung –also das Abhören eines Telefons.
Die 103 von der Polizei ermittelten Fälle sind allenfalls die Spitze des Korruptionseisbergs in Berlin. Viel Korruption bleibt im Dunkeln. Das erklärt die Polizei so: „Im Gegensatz zu anderen Deliktsbereichen gibt es im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten nur Tatbegehende (Gebende und Nehmende). Geschädigte der Taten – etwa Wettbewerber oder die Behörde eines bestochenen Mitarbeitenden – bemerken diese in der Regel nicht.“ Erschwerend kommt hinzu, „dass selbst bei Entdeckung von Taten seitens der betroffenen Behörden, Institutionen oder Unternehmen dort das vorrangige Ziel besteht, sich von korrupten Beschäftigten zu trennen“. „Sofern hierzu keine Unterstützung bei der Aufklärung durch Strafverfolgungsbehörden benötigt wird, findet eine interne Abwägung zwischen dem nicht unbedingt zusätzlich vorhandenen Strafverfolgungsinteresse und dem Risiko, Gegenstand negativer medialer Berichterstattung zu werden, statt. Dies führt dazu, dass selbst bekannt gewordene Taten zur Vermeidung solch negativer Berichterstattung, die gegebenenfalls auch eigene Versäumnisse und Fehler offenbaren könnte, nicht immer zur Anzeige gebracht werden“, beschreibt die Polizei in ihrem Lagebild die Zurückhaltung Betroffener.
Während die Polizei 2024 viel ermittelte, wurde nur eine Verdächtige auch verurteilt. Ein Gericht sah es als erwiesen an, dass eine JVA-Bedienstete, die als Sozialarbeiterin arbeitete, Fleisch und vier Handys für einen Insassen in die JVA schmuggelte. Die Sachen wurden der Frau durch einen Cousin des Inhaftierten übergeben. Als Gegenleistung sollte die JVA-Bedienstete dafür vom Insassen Parfüm erhalten. Die JVA-Bedienstete wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Gegenverfahren wegen Bestechung wurde der JVA-Insasse zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.