Nach dem Bruch der Koalition konnte es einigen nicht schnell genug gehen. Nun steht der Termin, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte eigentlich einen klaren Plan. Nach dem wäre der 9. März 2025 ein günstiger Termin für Neuwahlen. Die Vertrauensfrage, die den Weg dafür freimachen sollte, wollte er eigentlich am 15. Januar stellen. Kaum hatte er diesen Plan verkündete, entbrannte darüber eine intensive Diskussion.
Politisch gab es von fast allen Seiten Druck auf den Kanzler, dass alles schneller und zügiger über die Bühne gehen müsste. Der Kanzler signalisierte Entgegenkommen, spielte den Ball zurück ins Parlament. Oppositionsführer Friedrich Merz sollte mit den Spitzen von SPD- und Grünen-Fraktion über den Termin verhandeln. Und die einigten sich schließlich vergleichsweise schnell auf den 23. Februar 2025 als Wahltermin.
Rechtlich sind die Regeln für einen solchen Fall eigentlich klar. Zuerst stellt der Bundeskanzler im Bundestag die so genannte Vertrauensfrage. Wenn er dabei keine Mehrheit mehr hinter sich hat (was nach dem Bruch der Koalition der Fall ist), kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Dann müssen die Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden. So ist es im Artikel 39 des Grundgesetzes vorgeschrieben. So weit, so klar, und bislang hat das ja bereits viermal in der Geschichte der Bundesrepublik funktioniert. Der Vorgang ist also nicht so außergewöhnlich.
Das letzte Mal liegt aber schon eine ganze Weile zurück. Es war im Sommer 2005, als Gerhard Schröder die Vertrauensfrage stellte. Fristgerecht gab es dann im September des Jahres 2005 Neuwahlen.
„Organisation einer Wahl braucht Zeit“
Gegen einen zu frühen Termin gab es erhebliche Bedenken. Zu überhastete Neuwahlen könnten aus organisatorischen Gründen Fehlerquellen in sich bergen, warnte Bundeswahlleiterin Ruth Brand in einem offenen Brief an den Bundeskanzler. Ein Grund für ihre Besorgnis: „Soweit Termine und Fristen in die Weihnachtszeit oder in den Zeitraum zwischen den Jahren fallen würden, wäre der nur sehr knappe Zeitraum von 60 Tagen maßgeblich verkürzt“, und das könnte zu „unabwägbaren Risiken auf allen Ebenen“ führen.
Die Bedenken dürften jetzt ausgeräumt sein. Auch die kurzzeitige Diskussion, ob auf die Schnelle genügend Papier für den Druck von Wahlunterlagen (auf speziellem Papier) vorhanden sei – und für die vielen bunten Broschüren, die uns demnächst im Briefkasten begegnen –, war schnell geklärt.
Zwar sind in den Parteien vielfach schon die Vorbereitungen für die (fristgerechte) Wahl angelaufen, etliche Kandidaten und Listen bereits aufgestellt oder Termine dafür ohnehin in diesen Wochen angesetzt. Aber das ist eben keineswegs flächendeckend der Fall. Gerade für kleinere Parteien ist das eine organisatorische Herausforderung, was ihnen politisch zum Nachteil gereichen kann, kritisierte etwa Uwe Wagschal, Professor für Vergleichende Regierungslehre an der Universität Freiburg. „Die Organisation einer Wahl braucht also Zeit und unterliegt Fristen, was den Befürwortern eines schnellen Wahltermins eigentlich klar sein sollte.“
Nun steht der Termin, und die Parteien rüsten sich für einen Winterwahlkampf.
Der hält auch aufgrund der Kürze der Zeit einige besondere Herausforderungen bereit. Das fängt schon damit an, dass sich witterungsbedingt vieles in Sälen abspielen dürfte. Aber die sind in vielen Regionen längst von den Karnevalisten für ihr närrisches Treiben gebucht. Ein Beispiel von vielen für die Herausforderungen, denen sich Wahlkampfplaner vor Ort gegenübersehen. In vielen Kommunen hat man sich bereits an erste Vorbereitungen gemacht. Zumindest wird man mit dem jetzt fest gelegten Termin Sonderschichten über die bevorstehenden Feiertage wohl vermeiden können.