Wenn die Förderung von Ateliers vom Senat gestrichen wird, verlieren viele Künstlerinnen und Künstler ihre Existenzgrundlage. Ein Besuch bei der Ateliergemeinschaft AR_29 in Reinickendorf. Dort arbeiten 21 Künstlerinnen und Künstler.
Die Mahnung zur Sparsamkeit ist auf etwa zehn mal zehn Zentimeter formuliert: „Das Licht geht nicht von alleine aus!“, steht auf einem Aufkleber im zweiten Stock der sogenannten Atelieretage des Gebäudekomplexes in der Auguste-Viktoria-Allee 29. „Hier war früher mal die Polizei drin“, sagt Jochen Schneider. Er ist einer der Sprecher der 2013 in Reinickendorf gegründeten Atelier-Gemeinschaft AR_29. Und er will verhindern, dass in einem Jahr jemand sagt: „Hier waren früher mal Künstlerinnen und Künstler drin.“ Diese Sorge ist begründet, denn der Senat scheint keine Hemmungen zu haben, das Licht auf der Atelieretage dauerhaft auszuknipsen.
Politik entscheidet Mitte Dezember
Wenn das Abgeordnetenhaus im Dezember über die Sparmaßnahmen des Senats abstimmt, könnte auch die Atelierförderung auf der Streichliste stehen. Das „Programm zur Vergabe geförderter, mietpreis- und belegungsgebundener Ateliers und Atelierwohnungen“ wurde wegen Mietsteigerungen und Immobilienspekulation in den 90ern von Künstlerinnen und Künstlern erkämpft. Die Lage hat sich seitdem nicht verbessert, erklärt Zuzanna Skiba. Im Gegenteil. Auf dem freien Immobilienmarkt finden Künstlerinnen und Künstler keine bezahlbaren Arbeitsräume. Sie selbst hatte vor 13 Jahren das Glück, einen Raum im AR_29 zu bekommen. Zusammen mit Jochen Schneider und Paula Carralero Bierzynska engagiert sie sich im Sprecherteam der Reinickendorfer Atelieretage.
Auf gut 1.000 Quadratmetern arbeiten hier 21 Kunstschaffende verschiedener Disziplinen. Von Malerei, Grafik und Fotografie über Skulptur und Installation bis hin zu Performance und Video ist alles dabei, zählt Zuzanna Skiba auf. Neben den regelmäßig stattfindenden „Open Studios“ organisiert die Ateliergemeinschaft eigene Ausstellungsreihen, Lesungen, Konzerte, Performances und internationale Künstleraustausche, arbeitet mit dem örtlichen Kulturamt, der Humboldt-Bibliothek und der Graphothek zusammen. Vor allem aber, sagt Zuzanna Skiba, sei man eine „soziale Gemeinschaft“. Eine Gemeinschaft, die ebenso bedroht ist, wie die Kunst ihrer Mitglieder. Der Mietvertrag läuft im Februar kommenden Jahres aus. Ob er verlängert wird, ist offen. Ohne die Förderung durch den Senat ist die Miete jedenfalls nicht zu finanzieren. Mit dieser Ungewissheit leben gerade nicht nur die 21 Künstlerinnen und Künstler im AR_29, sondern 368 Ateliers an 28 Standorten in ganz Berlin.
Es geht dabei nicht um Menschen, die Kunst als Hobby betreiben. Professionalität ist eins der entscheidenden Kriterien bei der Vergabe eines Ateliers, erklärt Zuzanna Skiba. Alle zwei Jahre werde das überprüft, etwa indem geschaut wird, ob es Ausstellungen gab, ergänzt Jochen Schneider. Und es werde darauf geschaut, dass es eine „berufliche und soziale Dringlichkeit“ gibt, Räume also nicht an Menschen vergeben werden, die mit ihrer Kunst so viel verdienen, dass sie sich auch ein Atelier auf dem freien Markt leisten können.
Wenn der Senat und das Abgeordnetenhaus im Dezember also entscheiden, an dieser Stelle zu sparen, dann treffe das die Kunstszene hart, sagt Paula Carralero Bierzynska. Dabei machen die Kosten für das Atelierraumprogramm nach Angaben der Ateliergemeinschaft nur rund 2,4 Prozent des Berliner Kulturetats aus. Nach einer Erhebung des Berufsverbandes bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) leben und arbeiten aktuell rund 10.000 freie Künstlerinnen und Künstler in der Stadt. „Von diesen verdienen nur zwei bis vier Prozent akzeptabel auf dem Kunstmarkt. Viele leben unter der Armutsgrenze, auch wenn sie ihren Lebensunterhalt durch Nebentätigkeiten und Zweitjobs sichern. „Die im laufenden Jahr umgesetzten Kürzungen im Kulturetat haben ihre Situation bereits maßgeblich verschlechtert, da die Ausstellungshonorare ausgesetzt worden sind, viele Projektgelder gestrichen wurden und auch Lehraufträge an Hochschulen weggefallen sind“, teilt der BBK dazu mit.
Wichtig sind langfristige Verträge
Aus Sicht des BBK sind alle geförderten Atelier-, Projekt-, Studio- und Proberäume „unabdingbare Bestandteile der notwendigen Infrastruktur für Kulturschaffende in Berlin“. Kein Raum dürfe verloren gehen. Um das zu erreichen, müssen nicht nur die erneuten Kürzungspläne vom Tisch. „Um dies zu gewährleisten, reichen diese Förderprogramme nicht aus und müssen dringend aufgestockt und ausgebaut werden!“, schreibt der BBK.
In einer Resolution an die Politik wird daher unter anderem gefordert, „die bestehenden geförderten Atelierhäuser durch geeignete rechtliche, finanzielle und organisatorische Maßnahmen dauerhaft zu sichern, sodass Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler mit geringem Einkommen gesichert sind.“ Und die Politik soll dafür sorgen, dass „die Mittel für den Betrieb und die Verwaltung dieser Häuser verstetigt und gegebenenfalls aufgestockt werden.“ Die Arbeit in den Ateliers dürfe nicht ständig auf der Kippe stehen, sagt Jochen Schneider. Längerfristige Verträge über fünf oder sogar zehn Jahre sind aus seiner Sicht dringend notwendig. Viele der Kunstschaffenden arbeiten „nicht nur an der Weiterentwicklung der eigenen Kunst, sondern engagieren sich außerdem nachbarschaftlich in bezirklichen Kultureinrichtungen wie Musik- und Kunstschulen, gründen und leiten Programme der kulturellen Bildung sowie ehrenamtlich geführte Projekträume, unterrichten an Berliner allgemeinbildenden Schulen und lehren an (Kunst-)Hochschulen“, heißt es in der Resolution. Gerade in „Zeiten des weltweit wachsenden Autoritarismus“ müsse „in den demokratischen Gesellschaften die freie Entfaltung von Kunst und Kultur dringend gewährleistet werden.“ Nur so bleibe Berlin für die Menschen, die hier leben oder als Besucherinnen und Besucher in die Stadt kommen, „ein lebendiger und offener Ort“.
Dazu verweist die Resolution auch auf die Berliner Verfassung, die sagt, dass die Förderung von Kunst und Kultur eine Aufgabe des Landes ist. In der Verfassung wird auch die Freiheit der Kunst gewährleistet. „Die geförderten Atelier-, Arbeits- und Proberäume Berlins sind in dem Zusammenhang seit Jahrzehnten ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtungen. Eine Reduzierung oder Auflösung dieser Strukturen würde einen massiven Verlust an kultureller Infrastruktur bedeuten und wäre mit dem kulturpolitischen Auftrag des Landes Berlin nicht vereinbar“, heißt es.
Die Ateliers warnen auch davor, ein einmaliges System, das sich bewährt hat, zu zerstören. „Mit den Förderprogrammen wurde ein transparentes, faires und diskriminierungsfreies Verfahren geschaffen, das Kulturschaffenden, Künstlerinnen und Künstlern Zugang zu Arbeitsräumen zu sozialverträglichen Konditionen ermöglicht. Geförderte Ateliers sind hierbei ein strukturell unverzichtbarer Bestandteil, da sie dauerhaft verlässliche Flächen bereitstellen und somit Kontinuität in der künstlerischen Arbeit sichern“, schreiben die Betroffenen an die Politik. Und: „Geförderte Atelierplätze und Arbeitsräume tragen dazu bei, künstlerische Arbeitsprozesse jenseits der Zwänge des Marktes zu ermöglichen, und spielen dabei eine wichtige Rolle in der Gewährleistung der Freiheit und Weiterentwicklung der Kunst.“ Annika Putz, eine Malerin, die für ihre großformatigen Werke auf ein Atelier wie das im AR_29 angewiesen ist, formuliert es in einem Satz: „Für mich ist das einfach nur bedrohlich.“