Tatiana Stuck ist ESG-Expertin bei Purpose Green, zuständig für Fördermittelberatung und Bauleitung. Das Berliner Climate-Tech-Unternehmen sagt von sich, dass es alte und auch denkmalgeschützte Gebäude umweltfreundlich umgestalten will.
Frau Stuck, laut Koalitionsvertrag der neuen Regierung soll das Gebäudeenergiegesetz verändert, der umgangssprachlich als „Heizungsgesetz“ bezeichnete Part sogar abgeschafft werden. Wie lange können sich Sanierungswillige noch auf alte Regelungen verlassen, etwa auf bis zu 70-prozentige Förderungen beim Einbau einer Wärmepumpe? Oder sollten sie erst einmal abwarten?
Fakt ist, es gibt noch BEG-Fördermittel, die aktuell abrufbar sind. Die Programme sind nicht eingestellt und die Fördermittelzusagen bleiben mindestens für das Jahr 2025 bestehen. Eigentümerinnen und Eigentümer, die heute wissen, dass sie energetisch sanieren wollen, sollten sich beraten lassen und das Momentum nutzen.
Abwarten ist nicht wirklich zu empfehlen, denn neben möglichen Änderungen bei der Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen kommt hinzu, dass sich die Baupreise in den nächsten Jahren weiter verteuern. Immobilien, die eine Energieeffizienzklasse schlechter als „D“ haben, müssen laut EU-Gebäuderichtlinie bis 2033 saniert werden. Auf die lange Bank schieben geht also ohnehin nicht.
Der Gebäudesektor ist in Deutschland für 30 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Kann es da tatsächlich sinnvoll sein, nochmal Gasheizungen einzubauen, auch wenn diese „hochmodern“ sein sollen und eventuell sogar mit Wärmepumpen gekoppelt werden?
Ganz so pauschal kann man das natürlich nie sagen, doch auch vor dem Hintergrund steigender CO₂-Abgaben sind Gasheizungen keine zukunftsorientierte Lösung. Es muss nicht immer gleich der Heizungstausch sein. Wichtig ist, zu verstehen, dass Treibhausgasemissionen dann entstehen, wenn viel geheizt werden muss. In manchen Fällen genügt schon eine einwandfreie Dämmung und ein Austausch der alten Fenster gegen moderne Modelle mit Wärmeschutzisolierglas, um die notwendige Energieeffizienzklasse „D“ zu erreichen.
Mit welcher Betriebskosten-Steigerung müssen Immobilienbesitzer rechnen, wenn sie, statt energetisch zu sanieren, nochmal auf alte Technologien und fossile Energieträger setzen – selbst wenn ihre Heizung kaputt ist?
Das lässt sich ziemlich genau berechnen. Deutschland hat sich verpflichtet, in Zukunft das Europäische Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) als Grundlage für die Berechnung der CO₂-Abgaben anzunehmen, die sich entsprechend in höheren Heizkosten niederschlagen. Ab 2027 tritt das neue Emissionshandelssystem (ETS-2) in Kraft, bei dem der CO₂-Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Expertinnen und Experten erwarten einen CO₂-Preis zwischen 100 und 250 Euro pro Tonne CO₂ bis 2030. Ab 2040 könnte der Preis sogar auf bis zu 400 Euro und mehr steigen. Das ETS-2 ersetzt in Deutschland den nationalen Emissionshandel, der für Gebäude nach 2021 eingeführt wurde. Im nationalen Gesetz liegt der CO₂-Preis in diesem Jahr noch bei 55 Euro pro Tonne, 2026 steigt er bereits auf bis zu 65 Euro pro Tonne.
Lohnt es sich, nur bei ein paar wichtigen Stellschrauben anzusetzen, statt ein Haus komplett energetisch zu sanieren, also vom Fenster bis zum Dach?
Wichtig ist zuerst, dass die Gebäudehülle, wie Fassade, Fenster und Dach, energetisch saniert wird. Gerade Maßnahmen an der Gebäudehülle – wie die Dämmung der obersten Geschoss- oder Kellerdecke – lassen sich einfach umsetzen und führen oft zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienzklasse. Ein Heizungstausch wäre im Vergleich deutlich komplexer und kostenintensiver.
Natürlich gilt auch hier: Jede Immobilie ist individuell zu betrachten – pauschale Aussagen verbieten sich. Aber das Beispiel verdeutlicht, dass wir nicht immer tief in die „innere Struktur“ eines Gebäudes eingreifen müssen, um substanzielle Effekte zu erzielen.