Die geplanten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz seien kontraproduktiv für Menschen und das Klima, urteilt Dr. Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Sie warnt davor, die „Freiheit im Heizungskeller“ misszuverstehen.
Frau Dr. Scheer, wurden die vorgeschlagenen Veränderungen zum Gebäudeenergiegesetz mit der SPD-Fraktion im Vorfeld in irgendeiner Form besprochen?
Der nun vorliegende Gesetzentwurf knüpft an die Aussage aus dem Koalitionsvertrag – „Wir wollen das Heizungsgesetz abschaffen“ – an, was auf Wunsch der Union im Bereich Bauen aufgenommen worden war. Als SPD hätten wir am Gebäudeenergiegesetz festgehalten, mit lediglich überschaubaren Änderungen, wie üblich bei einem solch komplexen Gesetz. Die Grundstrukturen, insbesondere die Maßgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, wollten wir gern beibehalten, um die Menschen vor den Kostenfallen bei fortgesetzter Nutzung fossiler Energien zu schützen und sie von den Entlastungen durch die Erneuerbaren profitieren zu lassen. Unabhängig von der gesetzlichen Ausgestaltung haben die Menschen jedenfalls weiter die Möglichkeit, dies eigenständig zu tun.
Die Deutsche Umwelthilfe warnt, dass mit diesen Reformen die Klimaziele verwässert würden.
Der Koalitionsvertrag enthält zugleich Aussagen zum Festhalten an den geltenden Klimazielen wie auch etwa, alle Potenziale der erneuerbaren Energien nutzen zu wollen und Planungssicherheit zu schaffen. Letzteres ist schwer erfüllbar, wenn ein gesetzlicher Rahmen komplett umgekrempelt wird. Und das Einhalten von Klimaschutzzielen braucht ebenfalls einen klaren, verbindlichen wie erfüllbaren Rahmen. Kurzum: Dieser Prozess ist nicht unser Wunsch, aber ein Koalitionsvorhaben. Koalitionen fordern auch Kompromisse und Entgegenkommen ein. In diesem Sinne wurde über die vergangenen Monate zwischen den Ministerien und Koalitionsspitzen hart gerungen und verhandelt. Der vorliegende Kabinettsbeschluss ist nun ein Zwischenergebnis mit bereits verhandelten Einigungspunkten; weitere Einigungsfragen stehen noch aus.
Warum hat dieser Kabinettsbeschluss so lange auf sich warten lassen, der sollte ja schon im Herbst vorliegen?
Üblicherweise werden in Umsetzung von komplexen gesetzlichen Koalitionsvorhaben zunächst Eckpunkte durch die beteiligten Ministerien verfasst. Dies gelang im vergangenen Jahr allerdings nicht, sodass sich der Koalitionsausschuss auf einen Prozess unter Einbeziehung der Fraktionsspitzen verständigt hatte. So kam es dann zu Eckpunkten, die zwischen Jens Spahn und Matthias Miersch und den Ministerien für Wirtschaft und Energie, für Bauen und für Justiz und Verbraucherschutz abgestimmt wurden. Die Federführung liegt dabei bei Frau Reiche.
Inwieweit hat sich hier Katherina Reiche durchgesetzt?
Die Union hat sich mit der Abschaffung der 65-Prozent-Regel zur Nutzung erneuerbarer Energien durchgesetzt. SPD-seitig ist es gelungen, eine Vorkehrung für Mieterschutz einzuziehen, wonach Vermieter, die sich auch künftig noch für eine Gasheizung entscheiden wollen, mit 50-Prozent-Kostenanteilen bei Netzentgelten, CO2-Preis und Bio-Ressourcen kalkulieren müssen. Der Bioanteil wird in Stufen ansteigen, sowohl über eine Bio-Treppe als auch eine beizumischende Bio-Quote. So soll ein Anreiz zur Wärmepumpe gesetzt werden, wenn diese vor Ort die sinnvolle Option ist.
Doch es gilt der Strucksche Grundsatz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es reingekommen ist. Was kann man noch ändern?
Der final zu beschließende gesetzliche Rahmen muss aber auch förderseitig sowie den Klimaschutz betreffend den Koalitionsvertrag erfüllen und verfassungskonform ausgestaltet sein. Diese und weitere Fragen gilt es nun im parlamentarischen Verfahren aufzurufen. Äußerungen, wonach mit der Abschaffung des Gebäudemodernisierungsgesetzes wieder „Freiheit im Heizungskeller“ einkehre, halte ich für verfehlt und auch in der Sache nicht stimmig. Letztlich ist auch die Klarheit über 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien, wie sie mit dem geltenden Rahmen schrittweise zur Pflicht würde, ein Stück Freiheit, da hiermit planbar und sicher ein Weg weg von fossiler Abhängigkeit beschritten wird. Erneuerbare Energien sind die ökonomische Freiheit gegenüber anderweitig drohenden fossilen Kostenfallen oder gar drohender Verknappung. Diese Verlässlichkeit wird nun leider aufgegeben.
Der Fokus liegt wieder auf mehr Technologieoffenheit und freier Heizungswahl, welche Folgen hat das für die Eigentümer?
Genau genommen hält auch der heutige Rechtsrahmen eine gewisse Technologieoffenheit vor. Der Fortfall der 65-Prozent-Regelungen, wonach ab Vorlage einer rechtskräftigen kommunalen Wärmeplanung und bei Einbau einer neuen Heizung diese zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, sollte von den Eigentümern nicht als Aufruf zur Gas- oder Ölheizung missverstanden werden. Denn wie wir etwa an den Folgen des Irankrieges und auch schon nach Beginn des Ukrainekrieges erkennen und erkannten, birgt Abhängigkeit von fossilen Energien enorme Preis- wie letztlich auch Verfügbarkeitsrisiken. 2022 haben wir bundesseitig 300 Milliarden Euro an Hilfen verfügbar gemacht, um überfordernde Effekte der fossilen Energiekrise abzufangen. Angesichts der Tatsache, dass fossile Ressourcen ohnehin endlich sind und wir sie von heute aus gerechnet in vielen Bereichen noch deutlich schwerer ersetzen können als wir es heute schon bei der Energiegewinnung inklusive Wärmegewinnung können, wäre es fatal, wenn als Folge der Gesetzesänderung verstärkt fossile Heizungen eingebaut würden. Sowohl die Verfügbarkeit erneuerbarer Alternativen, inklusive der Wärmepumpen als auch die noch auszugestaltenden neuen Förderbedingungen, sollten von den Eigentümern dort, wo keine kommunale Wärmeversorgung vorgesehen ist, als klarer Aufruf weg von fossil und hin zur Wärmepumpe sowie zu Erneuerbaren verstanden werden.
Das heißt, Häuslebauer und Wohnungsbesitzer droht in ein paar Jahren enorme Belastung?
Zumindest dann, wenn sie die Geschichte von der „Freiheit im Heizungskeller“ missverstehen.
Eine Idee ist, das Ansteigen der CO2-Besteuerung 2027 auszusetzen. Ab 2028 wird der CO2-Preis frei gehandelt. Könnte das auch zu bösen Überraschungen führen?
Das CO2-Bepreisungssystem gilt ja auch europäisch, wenngleich für Wärme und Verkehr etwas später als wir es in Deutschland mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz eingeführt hatten. Die nun vorgesehene Aussetzung ändert nichts an der europäisch bevorstehenden Bepreisung. Und auch jenseits der CO2-Bepreisung zeigen uns die Weltmarktpreise für fossile Produkte, dass fossile Ressourcennutzung enormen Preisrisiken ausgesetzt ist. Es ist ökonomischer wie ökologischer Unfug, weiter auf fossile Wärmegewinnung zu setzen. Es muss uns gelingen, dass diese Fakten überall ankommen.
Welche Folgen hat es für die Energiewende, wenn nun die 65-Prozent-Vorgabe entfallen soll?
Nach meiner Auffassung verlangt eine verfassungskonforme Veränderung des noch geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dass ein Minus an regulativ zu erreichendem Klimaschutz durch ein Plus an anderer Stelle ausgeglichen werden muss. Dies muss sich zum einen in der Förderung abbilden, die nach Verständigung der Koalitionsfraktionen „auskömmlich“ zu sein hat, aber im Detail noch nicht final verständigt ist. Zum anderen ist aber auch darauf zu achten, dass der Fortfall ordnungsrechtlicher Maßgaben noch im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Klimaschutzvorgaben steht. Im geltenden GEG gibt es etwa mit Paragraf 72, Absatz 4, eine Regelung, wonach Gasheizungen nach 2044 nicht mehr betrieben werden dürfen. Eine solche Regelung fehlt im Gesetzentwurf von Frau Reiche. Carsten Schneider hatte kurz vor dem Kabinettsbeschluss noch eine Evaluationsklausel erwirkt. Ausgehend vom Staatsziel Umweltschutz, Artikel 20a GG, oder auch der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Artikel 2 GG, wonach die Klimaschutzverpflichtungen nicht auf nachfolgende Generationen abgewälzt werden dürfen, haben wir hier eine noch zu schließende Lücke. Die gesetzliche Maßgabe, auch nach 2044 noch fossile Gasheizungen betreiben zu können, halte ich für unvereinbar mit unserem Klimaschutzgesetz. Und das musste 2021 ja extra noch mal nachgearbeitet werden, da das Bundesverfassungsgericht es als nicht ausreichend klimaschützend bewertet hatte.
Ist da aber nicht die vorgesehene „Bio-Treppe“ ein Entgegenkommen?
Klar ist die Bio-Treppe eine Maßgabe pro erneuerbar statt fossil. Und für eben diese gestaffelten Anteile ist sie die bessere Variante als fossil. Gleiches gilt für die bis zum Sommer noch auszugestaltende Bio-Quote, die vorgibt, wie viel Beimischung zum Erdgas im Vertrieb stattzufinden hat. Ein Ersatz für eine klare ordnungsrechtliche Vorgabe zur Nutzung erneuerbarer Energien ist es aber solange nicht, wie eine verstärkte fossile Nutzung gesetzlich möglich bleibt oder aufgrund irreführender Darstellungen, etwa über die vermeintliche „Freiheit im Heizungskeller“, gar propagiert wird.
Das heißt für die Eigentümer?
Im Ergebnis brauchen die Menschen beim Einbau einer neuen Heizung die Klarheit über das Nein zu fossilen Heizsystemen. Es sollte nicht passieren, dass die Menschen im Vertrauen auf die Bio-Treppe und Bio-Quote einfach bei ihren fossilen Heizsystemen bleiben. Unabhängig von der Frage, dass wir Bioenergie dringend etwa im Verstromungssektor benötigen, um sie, wie auch Batterien, flexibel bei Sonnen- und Windflaute zuschalten zu können, um so auch Gaskraftwerke aus der Verstromung zu drängen, verbleiben über die kommenden Jahre mit der sehr niedrig angesetzten Bio-Treppe in diesen Heizsystemen mehrheitlich fossile Gase. Wenn die Menschen das Gesetz missverstehen und tatsächlich weiter Gasheizungen einbauen, wäre dies im Vergleich zum heutigen GEG trotz der nun vorgesehenen Bioanteile eine Verstetigung von Erdgasnutzung. Zu dieser Fehlentwicklung darf es nicht kommen. Und dafür tragen wir als Gesetzgeber eine klimaschutzpolitische, aber auch eine soziale Verantwortung.