Was ändert sich im neuen Jahr? Die Bürger müssen mehr zahlen, für Energie beispielsweise. Sie kriegen aber auch etwas zurück, denn der Solidaritätszuschlag fällt weg. Ein Überblick, was 2021 auf uns zukommt.
Der 1. Januar ist ein Stichtag, an dem vieles in Kraft tritt, was im alten Jahr bereits angekündigt wurde. Nur das Coronavirus kennt keine Stichtage, es macht einfach weiter, bis wir es stoppen.

Alleinerziehende
Ziehen Mütter oder Väter ihre Kinder alleine groß, profitieren sie im kommenden Jahr von einem höheren Steuerfreibetrag. Statt 1.908 Euro beträgt dieser 4.008 Euro im Jahr. Den Freibetrag gibt es, wenn ein Elternteil mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das ein Kindergeldanspruch besteht – und wenn keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht. Alleinerziehenden mit mehreren Kindern steht ein zusätzlicher Freibetrag von 240 Euro pro Kind zu. Dieser Freibetrag wird nur auf Antrag berücksichtigt.
Baukindergeld
Der Bund hat den Förderzeitraum verlängert. Bau- und kaufwillige Familien können sich ihren Anspruch darauf nun noch drei Monate länger bis zum
31. März 2021 sichern. Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Förderantrag auf das Baukindergeld stellen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sind bis zu 12.000 Euro staatliche Förderung je Kind drin.
Biometrische Passfotos
Der Personalausweis in Scheckkartengröße wird teurer. Er kostet künftig 37 statt 28,80 Euro. Das biometrische Passfoto muss von der Passbehörde selbst gemacht werden oder von einem professionellen Fotografen stammen, der sich registrieren lässt. Der Fotograf muss gewährleisten, dass das Passfoto sicher an die Behörde übermittelt wird. Das Verfahren soll Manipulationen vorbeugen. Ab dem 2. August 2021 werden verpflichtend auch zwei Fingerabdrücke auf einem digitalen Chip des Ausweises gespeichert. Der Personalausweis gilt zehn Jahre.
Einwegplastik
Besteck, Teller, Trinkhalme und Kaffee-Rührstäbchen aus Kunststoff werden ab dem 3. Juli verboten. Das gilt für To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor. Dann ist die Herstellung solcher Einwegartikel aus Plastik EU-weit nicht mehr erlaubt. Ein Jahr später soll es auch eine Pfandpflicht auf alle Einweg-Plastikflaschen und Dosen geben. Plastiktüten sind ab 1. Januar 2022 verboten.
Emissionshandel
Benzin und Heizöl werden teurer. Anfang Januar startet das CO2-Emissionshandelssystem (EHS) für Haushaltsenergie. Zum ersten Mal sind Heizung und Mobilität mit dabei. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel auf den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür einen CO2-Preis. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgasausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Zu Beginn ist der Preis allerdings festgelegt. Eine Tonne CO2 kostet zunächst 25 Euro. Der Preis steigt bis 2025 schrittweise auf 55 Euro und 2026 auf 60 Euro. Es wird erwartet, dass die Händler, also Heizölhändler, Gasversorger und Tankstellen, den Aufschlag an den Kunden weitergeben.
Entlastung beim Strom
Die Bundesregierung hat versprochen, die Bürger zu entlasten und die Einnahmen aus der CO2-Steuer vor allem für die Reduzierung der EEG-Umlage zu verwenden. Das ergäbe tendenziell sinkende Strompreise.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag, auf den man keine Einkommensteuern zahlen muss, steigt. 2021 liegt er bei 9.744 Euro statt bisher 9.408 Euro pro Jahr für Unverheiratete. Für Paare gilt das Doppelte.
Grundrente
Ab 1. Januar 2021 tritt die Grundrente in Kraft. 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren, davon 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche. Der Grundrentenzuschlag wird aber nicht direkt zum 1. Januar für alle ausgezahlt werden können. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt. Die Ansprüche gelten rückwirkend zum 1. Januar 2021.
Hartz IV
Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat, also 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um
33 Euro auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren gibt es monatlich 309 Euro.
Kindergeld
Das Kindergeld steigt um 15 Euro im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 5.460 Euro. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen steigt von 185 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat und Kind. Auch die Unterhaltszahlungen werden angehoben.
Kfz-Steuer
Für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 (Stichtag) ändert sich die Kfz-Steuer. Sie wird dann stärker nach dem CO2-Verbrauch pro Kilometer bemessen. Einfach ausgedrückt heißt das: Je höher der CO2-Verbrauch pro Kilometer, desto höher die Kfz-Steuer.
Kurzarbeitergeld
Grundsätzlich kann Kurzarbeitergeld für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzudämpfen, wurde die Bezugsdauer der Lohnersatzleistung allerdings für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, auf bis zu 24 Monate verlängert
Krankschreibung
Bis vorerst 31. März 2021 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Angesichts bundesweit anhaltend hoher Covid-19-Infektionszahlen in der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss erneut auf diese Sonderregelung verständigt.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro pro Stunde. Danach wird er in Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro erhöht.
Pendlerpauschale
Ab 2021 werden Pendler mit langen Arbeitswegen durch eine Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer entlastet. Ab dem 1. Januar gelten folgende Regeln für Arbeitswege: Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Entfernungspauschale bei 30 Cent. Für alle darüber hinausgehenden Kilometer steigt die Pauschale auf 35 Cent, später 38 Cent. Diese erhöhte Kilometerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.

Pflegekräfte
Pflegekräfte sollen ab dem kommenden Jahr durch Zulagen bis zu zehn Prozent mehr Gehalt bekommen. Arbeitnehmer, die in der Pflege tätig sind, sollen bis zu 8,7 Prozent mehr Gehalt bekommen, Arbeitnehmer aus der Intensivpflege sogar zehn Prozent. Ab März 2021 sollen Pflegekräfte eine Zulage von 70 Euro erhalten, die sich ein Jahr später auf 120 Euro erhöht. Intensivpflegekräfte sollen einen monatlichen Zuschlag von 100 Euro erhalten.
Solidaritätszuschlag
Für über 90 Prozent der heutigen Zahler soll der Soli ab 2021 entfallen. Bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 61.717 Euro wird dann kein Solidaritätszuschlag mehr fällig. Die darüber liegenden 6,5 Prozent der Steuerzahler werden einen verringerten Solibeitrag entrichten, der Rest den vollen bisherigen Satz.
Umsatzsteuer
Zum 1. Januar steigt die vorübergehend für ein halbes Jahr gesenkte Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz). Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) gilt allerdings noch bis mindestens 30. Juni 2021 die Sonderregelung von 7 Prozent.
Upskirting
Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt einer Frau kann ab dem neuen Jahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.
Werkverträge
Zum 1. Januar 2021 soll der Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmern in der Fleischindustrie verboten werden, ein Verbot von Leiharbeit folgt ab April. Betriebe des Fleischerhandwerks mit weniger als 50 Mitarbeitern sind von den meisten Regelungen aber nicht betroffen.