Pünktlich zur beginnenden Sommerferien-Saison laufen die ersten Impfzertifikate aus – sie waren eingangs auf 365 Tage begrenzt. Eine erneute Impfung ist jedoch nicht notwendig, um das Zertifikat zu verlängern. Trotzdem muss gehandelt werden.
Es ist so weit: CovPass oder die Corona-Warnapp einiger Geimpfter warnen, dass das Impfzertifikat bald abläuft. Für Urlaubsreisen im Sommer, vor allem in Nicht-EU-Staaten, und auch im Hinblick auf den kommenden Herbst aber könnte das Zertifikat wichtig sein. Denn es stellt sich unweigerlich die bange Frage: Muss ich mich jetzt schon wieder impfen lassen, um das Zertifikat zu behalten? Oder kann ich bis zum Herbst warten? Die kurze Antwort darauf: Nein, eine vierte Impfung ist erst einmal nicht nötig, um das Zertifikat zu behalten. Trotzdem muss etwas getan werden, soll der kommende Sommerurlaub erholsam und nicht von Unsicherheiten geprägt sein.
In Deutschland gilt der Impfschutz nach Grundimmunisierung und den Booster-Impfungen unbegrenzt, so das Bundesgesundheitsministerium – auch nach Ablauf des digitalen Zertifikates, das, als es eingeführt wurde, aus technischen Gründen auf 365 Tage beschränkt war. Deshalb melden sich nun die ersten Apps, üblicherweise 28 Tage vor Ablauf des Zertifikates, bei all jenen, die zu Frühjahrsende oder Sommeranfang 2021 geimpft wurden. Um trotzdem weiter ein Zertifikat in petto zu haben, ist kein Arztbesuch notwendig. Stattdessen kann das Dokument in der App aktualisiert werden. „Die dazu notwendige Neuausstellung können Sie demnächst in der App mit wenigen Klicks selbst durchführen", schreiben die Betreiber von CovPass beispielsweise. „Noch vor Ablauf Ihrer Zertifikate wird in den App-Stores ein Update mit der Funktion zur Neuausstellung zur Verfügung stehen." Dort nachzuschauen ist dann wichtig, wenn die App die Aktualisierungen nicht automatisch vornimmt. Entsprechende Updates sollten bis Juni bei den App-Anbietern vorliegen.
Wer keine App oder keinen digitalen Nachweis besitzt, sollte einfach seinen Impfausweis und das Papier-Zertifikat des Impfzentrums mit QR-Code einstecken – der einfache Ausweis alleine reicht dabei nicht. Dieses Zertifikat in Papierform läuft im Übrigen nicht ab. Auch die in Apotheken ausgestellte Plastikkarte als Alternative besitzt einen QR-Code. Dieser ist der gleiche wie jener im Smartphone – entsprechend mit technischem Ablaufdatum nach 365 Tagen. Das bedeutet, auch diese Karte muss erneuert werden.
Aktualisierung des Zertifikats via App
Bei Reisen ins EU-Ausland gelten digitale Impfzertifikate 270 Tage für all diejenigen, die grundimmunisiert sind, also zwei Impfdosen erhalten haben. Danach werden diese Personen Ungeimpften gleichgestellt. Einzige Ausnahme: Für Minderjährige gilt das Zertifikat auch ohne Booster unbegrenzt lange. „Sie sollten anhand des Datums ihrer zweiten Impfung prüfen, ob ihr digitales Impfzertifikat der EU bei Grenzübertritt noch gültig ist", empfiehlt daher das Bundesgesundheitsministerium. Zertifikate, aus denen hervorgeht, dass auch Booster-Impfungen vorgenommen wurden, gelten dagegen wie innerhalb Deutschlands auch in der Europäischen Union zeitlich unbegrenzt. Für Grenzpendler gilt diese 270-Tage-Regelung übrigens nicht, stattdessen gilt das Zertifikat in diesen Fällen unbegrenzt. Trotz dieser einheitlichen EU-Regelung können einzelne Länder diese auch selbst ausgestalten, heißt: Die Vorlage eines Zertifikates oder eines Tests kann verlangt werden. Welche Regelungen wo gelten, hat die EU auf der Webseite reopen.europa.eu zusammengestellt. Ursprungsland, mögliches Transitland bei längeren Reisen oder Umstiegen und das Zielland können hier eingestellt werden. Detailliert listet die Seite die in den jeweiligen Ländern geltenden Regeln auf. Aktuell wurden nahezu überall geltende Corona-Beschränkungen aufgehoben, ein Blick zur Sicherheit schadet jedoch nicht.
Wer an Covid erkrankt war und ein Genesenenzertifikat erhalten hat, kann dies laut EU höchstens 180 Tage nach dem ersten positiven Test nutzen. Hier sind jedoch von Land zu Land Unterschiede möglich, in Deutschland gilt dieser Genesenenstatus drei Monate lang. Im Januar hatte das Robert-Koch-Institut seine Bestimmungen geändert und den Status von sechs auf drei Monate verkürzt. Wer ins Ausland reist, ob für einen Urlaub oder während einer Geschäftsreise, sollte sich darüber informieren, welche Corona-Bestimmungen am jeweiligen Zielort gelten.
Die Bestimmungen in Deutschland könnten sich dabei im Herbst etwas ändern: Berichten der „Zeit" zufolge plant die Bundesregierung, die Schwelle der Grundimmunisierung von zwei auf drei Impfungen anzuheben.