Das Jahr beginnt mit einer ganzen Reihe steuerlicher Änderungen – mit Erleichterungen für Privathaushalte und Unternehmen, aber auch mit einigen Belastungen.
Das Jahressteuergesetz ist beschlossene Sache. Damit werden die steuerlichen Änderungen, die die Ampel bis Dezember beschlossen hat, im Januar in die Tat umgesetzt. Das betrifft Firmen ebenso wie Familien oder Alleinerziehende. Für einige bedeutet dies Steuererleichterungen, zum Beispiel für Arbeitnehmer oder Photovoltaik-Besitzer, für Erben könnte es künftig teurer werden.
So wird der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach von einem wichtigen Baustein zur Unterstützung von Alleinerziehenden. Weitere Entlastungen gibt es durch Anhebungen des Sparer-Pauschbetrags – 1.000 Euro für Alleinerziehende, 2.000 für Ehegatten – des Ausbildungsfreibetrags auf 1.200 Euro und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.
Die Regelungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden vereinfacht, und die Homeoffice-Pauschale steigt. Seit Corona arbeiten viele Arbeitnehmer im Homeoffice statt im Büro. Oft haben dabei aber die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gefehlt. Deswegen wurde 2020 eine befristete Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese wird nun erhöht. Künftig gibt es eine Tagespauschale von sechs Euro für maximal 210 Tage. Der steuerliche Höchstbetrag beläuft sich also auf 1.260 Euro im Jahr. Für alle, die ein Arbeitszimmer zu Hause und keinen Firmen-Arbeitsplatz haben, gibt es künftig auch eine Jahrespauschale von 1.260 Euro. Damit soll den Betroffenen viel Papierkrieg erspart werden. Steuerzahler sollen außerdem ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr voll absetzen können, zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Das soll ein erster Schritt sein, um ein auf langfristige Sicht bestehendes Risiko einer Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende in Höhe von 300 Euro unterliegt, wie auch die Pauschale für Erwerbstätige, vollständig der Besteuerung. Diese erfolgt mit dem individuellen Steuersatz. Dies stelle einen sozialen Ausgleich her, da die Besteuerung einkommensabhängig erfolge, wie aus einem Schreiben an die Mitglieder der SPD-Fraktion hervorgeht.
Keine Ertragssteuer für kleine PV-Anlagen
Auch der Wohnungsbau soll profitieren: Konkret wird die lineare Abschreibung auf Wohngebäude von zwei auf drei Prozent erhöht. Durch eine Neuauflage der Sonderabschreibung soll der bezahlbare und klimagerechte Mietwohnungsneubau gefördert werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll mit steuerlichen Erleichterungen bei Solaranlagen einen „kräftigen Schub“ bekommen, wie der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt sagte. Wer eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Peak-Leistung von 30 Kilowatt auf dem Dach seines Hauses hat, wird von Ertragsteuern befreit, rückwirkend zum 1. Januar 2022. Das gleiche gilt für Gewerbeimmobilien. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden sind es 15 Kilowatt Peak, bei mehreren Anlagen eine Gesamtleistung von maximal 100 Kilowatt Peak. Außerdem werden viele steuerliche Erklärungspflichten beseitigt.
Auf der anderen Seite könnten aber auch mehr Steuern fällig werden. So gibt es Änderungen bei der Wertermittlung von Immobilien. Diese könnte bei größeren Vermögenswerten zu einer höheren Erbschaft- oder Schenkungsteuer führen. Die Neuregelung geht zurück auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der Bund der Steuerzahler kritisierte, es würden nicht gleichzeitig Freibeträge erhöht. Es bleibe aber die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert mithilfe eines Gutachtens zu belegen. Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt. Die FDP zeigte dazu Bereitschaft.
Auch die Übergewinnsteuer kommt, wenn sie auch nicht so heißen darf: Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die bedingt durch die Folgen des russischen Angriffskriegs und steigender Energiepreise Milliardengewinne einfahren, sollen einen Energie-Krisen-Beitrag leisten – befristet auf 2022 und 2023. Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert. Vermutlich vor diesem Hintergrund schrieb Bundesfinanzminister Christian Lindner auf Twitter, das Jahressteuergesetz enthalte vor allem gute Nachrichten, aber auch einige „Wermutstropfen“. Er will nicht von einer Übergewinnsteuer sprechen, die er lange abgelehnt hatte. Im Gesetz steht aber: „Der EU-Energie-Krisen-Beitrag ist eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung.“ Die Maßnahme soll dem Bund Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro bringen. Die Grünen hätten sich mehr als 33 Prozent gewünscht. Dies sei jedoch in der Koalition nicht möglich gewesen, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katharina Beck.
Insgesamt nimmt der Staat in diesem Jahr dadurch 4,5 Milliarden Euro weniger ein. Nach Lindners Steuerschätzung vom Oktober, die insgesamt ein Plus von 126 Milliarden Euro bis 2026 prognostiziert, gibt es Spielraum für jene Entlastungen – doch die vergangenen Monate haben gezeigt, wie kurzlebig politisch ambitionierte Pläne sein können.