Dinosaurier haben die Erde rund 170 Millionen Jahre bevölkert, die meisten sind vor etwa 65 Millionen Jahren ausgestorben. Ganz so lange dauert die Diskussion um die Absenkung des Wahlalters auf 16 noch nicht – aber sie ist ja auch noch nicht ganz ausgestorben. Im Gegenteil. Dinosaurier haben sich zu ihrer Zeit ständig weiterentwickelt, wie es die Evolution halt so will. Von der Wahlalter-Diskussion lässt sich das bislang kaum sagen.
Die Debatte darüber im Landtag fand erst nach Redaktionsschluss statt. Aber die Positionen waren im Vorfeld so klar beschrieben, dass nur abtrünnige CDU-Fraktionsmitglieder für eine Kehrtwende hätten sorgen können. Was nicht zu erwarten war.
Die Argumente für und wider werden ohnehin seit Jahren so intensiv ausgetauscht, dass sie eigentlich schon zum genetischen Grundbestand gehören müssten. Übrigens unterscheiden sie sich im Kern nicht von denen vor über 50 Jahren, als das Wahlalter von 21 auf 18 gesenkt wurde.
Nun gibt es ausreichend Erfahrungen, die für die Auffassung sprechen, dass auch mit einer Wahlberechtigung ab 16 weder die Welt untergegangen noch die Demokratie in einen infantilen Regress gefallen wäre. Und wenn es doch Anzeichen dafür geben sollte, dann gäbe es dafür ganz andere plausible Gründe.
Das Gegenteil ist übrigens auch nicht eingetreten. Wenn junge Menschen sich heutzutage politisch engagieren, hat das andere als formale, nämlich inhaltliche Gründe. Und das ist gut so.
Es ist in der Tat kaum zu erklären, wenn junge Menschen nächstes Jahr zwar ein Europarlament, nicht aber ihren Gemeinderat wählen dürfen. Dass es bei Europa nicht so darauf ankomme wie in der Gemeinde, wird schließlich keiner behaupten wollen. Logisch ist es jedenfalls nicht. Aber schließlich ist unser Alltag auch sonst eher reich an Widersprüchen.
Die Kopplung von Wahlberechtigung und Geschäftsfähigkeit unterstellt, dass jeder überlegt und verantwortungsvoll mit seiner Stimme umgeht. Ob das bei allen über 18, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen (oder auch nicht), tatsächlich so ist, darf hinterfragt werden -was aber ein ganz anderes Fass aufmachen würde. Das lassen wir lieber zu, bevor noch jemand auf die Idee kommt, wie beim Führerschein Wählen erst nach einer Prüfung zu erlauben – oder vielleicht begleitetes Wählen ab 17.