Seit dem 1. April ist ein neues Disziplinarrecht in Kraft. Es soll die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst erleichtern und beschleunigen.
Es ist eines der zentralen Projekte von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): die Reform des Disziplinarrechts bei den Beamten. Durch eine rasche und effektive Ahndung von Dienstvergehen soll das Ansehen des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung gestärkt werden, hieß es zur Begründung des Gesetzes, das im vergangenen November vom Bundestag beschlossen wurde. „Damit können Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden“, betont Innenministerin Nancy Faeser und ergänzt: „Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen.“
Im Kern geht es darum, dass Disziplinarverfahren einschließlich Entlassung aus dem Dienst durch Disziplinarverfügung der Behördenleitung ausgesprochen werden. Außerdem führt eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung (bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten) zum Verlust der Beamtenrechte.
Der Rechtsschutz von Betroffenen bleibe gewährleistet, weil ihnen der Klageweg über Gerichte offensteht.
Richtiges Ziel, falsche Mittel?
Bislang war es praktisch umgekehrt: Der Dienstherr musste für eine Entfernung aus dem Dienst den Weg über die Klage bei einem Verwaltungsgericht gehen. Solche Verfahren zogen sich oft über Jahre hin. Die Neuregelung sieht vor, dass Behörden selbst disziplinarrechtliche Maßnahmen verhängen können. Das allerdings trifft nun auf den Widerstand der Polizeigewerkschaft, die deshalb eine Klage vor dem Verfassungsgericht vorbereitet (siehe Interview S. 39).
Die Unionsfraktion hatte gegen die Änderungen gestimmt und sich dabei ausdrücklich auf die Kritik der Beamtengewerkschaften bezogen. Die Änderung führe dazu, dass „Bundesbeamtinnen und -beamte der Entscheidung der Dienstbehörde ausgesetzt wären und sich nur durch eine Klage gegen ihre Behörde im Dienstverhältnis halten können“. Das richtige Ziel, nämlich Extremisten schnell und rechtssicher aus dem Dienst zu entfernen, rechtfertige nicht alle Mittel.
Nach Angaben der Bundesregierung gab es 2021 knapp 400 Disziplinarmaßnahmen, das entspricht bei rund 190.000 Beamtinnen und Beamten (beim Bund) einem Anteil von 0,2 Prozent. „Dennoch schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig“, heißt es auf den Seiten des Bundesinnenministeriums.