Mehr Geld und weniger Personal durch die Digitalisierung– dies ist die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf die Apothekenkrise in Deutschland. Doch für den Branchenverband reichen die Pläne nicht weit genug.
Karl Lauterbach ist, neben seinem Job als Bundesgesundheitsminister, in seiner Freizeit begeisterter Fußballfan. Deshalb war für ihn die Freude groß, dass „sein“ Verein Bayer Leverkusen zum ersten Mal in der Vereinsgeschichte die deutsche Meisterschaft feiern konnte. Kaum zum Feiern aufgelegt sind jedoch viele deutsche Apotheker, die wegen ihrer finanziellen Ausstattung den Minister nun in die Pflicht nehmen. Diese sieht derzeit alles andere als rosig aus.
Im Januar meldete die Branchenzeitschrift „Apotheke Ad Hoc“, dass die Zahl der deutschen Apotheken 2023 ein Allzeittief erreicht habe: 17.571 Apotheken kümmerten sich demnach im Land um die Medikamentenversorgung von Patienten, so wenig wie nie zuvor. Die Zahl der selbstständigen Apothekerinnen und Apotheker fiel zum ersten Mal unter eine Marke von 13.000, mehr als 1.000 Inhaberinnen und Inhaber von Apotheken hätten ihr Geschäft aufgegeben. Die Zahl der Filialen großer Apothekenketten nahm zwar ebenfalls zu, doch schlossen auch mehr Filialen und Einzelapotheken.
Honorare werden umverteilt
Der Grund: Vor allem kleine Betriebe erhalten nicht genügend Honorar, um ihre Existenz zu sichern, sagt der Apothekerverband Deutschland ABDA. Es finden sich kaum Nachfolger, Personalengpässe sowie hohe bürokratische Hürden für Neueinsteiger erschweren die Suche nach neuen Fachkräften, der Onlinehandel untergräbt wie im Einzelhandel die Stellung der Apotheken vor Ort. Lieferengpässe und Preisanstiege bei bestimmten Medikamenten erschweren die Patientenversorgung, denn ohne Weiteres auf andere Präparate und Lieferanten umsteigen können die Apotheken ebenfalls nicht.
Eine Apotheke finanziert sich laut Arzneimittelpreisverordnung aus einem gesetzlich festgelegten Festhonorar pro Arzneimittel, wenn es verschreibungspflichtig ist. Kostet ein Medikament beispielsweise im Einkauf die Apotheke 50 Euro, erhält sie als Vergütung einen variablen Zuschlag von drei Prozent, also 1,50 Euro, plus ein Fixum von 8,51 Euro. Hinzu kommen Zuschläge zur Aufrechterhaltung des Notdienstes, 21 Cent, ein Förderzuschlag von 20 Cent sowie die Mehrwertsteuer. Von diesem Bruttopreis sind zwei Euro als Kassenabschlag an die Krankenkassen zu zahlen. Für rezeptfreie Mittel können die Betriebe ihre Preise selbst bestimmen.
Seit Herbst 2023 liegt ein Entwurf im Gesundheitsministerium für eine Reform der Apothekerhonorare vor. So soll der variable Zuschlag von drei auf zwei Prozent gesenkt und dafür das Fixum bis 2026 auf 8,73 Euro erhöht werden. Übersetzt bedeutet dies, dass Geld von ertragsstarken Apotheken zugunsten ertragsschwacher umverteilt wird. „Es soll insbesondere ein Honoraranreiz für Apothekenstandorte in ländlichen Regionen sowie eine gerechtere Verteilung der Honorare erreicht werden“, so das Bundesgesundheitsministerium auf FORUM-Anfrage. Laut einer vom ABDA in Auftrag gegebenen Studie senkt dies aber nicht das Risiko für das Verschwinden ertragsschwacher Apotheken beispielsweise auf dem Land. Hier müsse mehr Geld investiert werden, um den Betriebsgewinn zu erhöhen. Konkret fordert die ABDA eine Erhöhung des fixen Zuschlages auf zwölf Euro. Stattdessen will das Ministerium die Vergütungen für Nacht- und Wochenenddienste anheben.
Auch gegen die ministerielle Idee der Telepharmazie will der Apothekerverband weiter kämpfen. Denn für Apotheken soll es laut Ministerium künftig möglich sein, Arzneimittel ohne die Anwesenheit eines approbierten Apothekers abzugeben – wenn sich die Fachkräfte, die Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA), im Falle eines Falles per Videoschaltung Unterstützung durch einen Apotheker holen könnten. Dieser soll jedoch weiter für die direkte und persönliche Abgabe von Betäubungsmitteln, Impfungen und die Herstellung bestimmter Arzneimittel verantwortlich bleiben. „Während dies den Personaleinsatz erleichtert, wird auch der Berufsstand der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten aufgewertet“, erklärt das Bundesgesundheitsministerium. „Tätigkeiten, die einer Apothekerin oder einem Apotheker vorbehalten sind, bleiben dies auch. Zudem wird auch von der persönlichen apothekerlichen Verantwortung für die eigene Apotheke und die dort erfolgende Versorgung nicht abgewichen.“
Gutachten widersprechen
Rechtlich gestaltet sich dies als schwierig, so ein weiteres ABDA-Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio, weil die staatliche Aufsicht über die Apotheken der „Schutzpflicht aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ entspreche. Entferne man nun einen pharmazeutisch qualifizierten Apotheker aus der Beziehung zwischen Kunde und Apotheke, sei dies als Grundrechtseingriff zu beurteilen. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sagt dazu, man warne vor diesen Vorschlägen, weil „sich für unsere Patientinnen und Patienten dadurch Qualitätseinbußen und Leistungskürzungen ergeben würden.
Dennoch bleibt das deutsche Apothekenwesen reformbedürftig. Entscheidend soll laut dem Verband die Honoraranhebung sein, die bereits seit Jahren ansteht, aber bislang nie umgesetzt wurde, um das Apothekensterben mindestens aufzuhalten. Angesichts von Inflation und steigenden Energiepreisen müsse dieser überfällige Schritt nun erfolgen. Von einer Erhöhung aber will das Bundesgesundheitsministerium erst einmal nichts wissen, sondern lediglich umverteilen.
„Ein Referentenentwurf befindet sich in internen Abstimmungen“, heißt es seitens des Ministeriums. Bislang soll er noch vor der Sommerpause ins Kabinett. Der ABDA jedenfalls ist von den Berliner Plänen nicht überzeugt. In einem Schreiben vom Oktober 2023 an alle Apothekerinnen und Apotheker bezeichnete die ABDA die geplante Reform gar als „zerstörerisch“ und spricht von „gefährlichen“ Plänen des Bundesgesundheitsministeriums.