In den europäischen Ländern ist die Organspende uneinheitlich geregelt – von der erweiterten Zustimmungs- bis zur Widerspruchslösung mit Einspruchsrecht der Angehörigen. Eine Auswahl.
Der Blick auf die Europa-Karte zeigt, welchen Sonderstatus Deutschland hat: Es ist das einzige Land auf dem europäischen Kontinent, in dem die Entscheidungslösung gilt. Alle übrigen Länder regeln die Organ- und Gewebespende unterschiedlich. Wichtig für Urlaubsreisende: Die gesetzlichen Bestimmungen eines Landes gelten nicht nur für Staatsangehörige, sondern auch für die jene, die sich im Land aufhalten. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hin. Im Todesfall und vor Entnahme von Organen werden Hinterbliebene jedoch in der Regel um Zustimmung gebeten. Touristen sollten sich dennoch vorsorglich über die Regelungen im Reiseland informieren und entsprechende Dokumente bei sich tragen, heißt es weiter.
Wie wirken sich die unterschiedlichen Lösungen auf die tatsächlichen und möglichen Spenderzahlen aus? Zumindest lassen sich Rückschlüsse aus der Bereitschaft zur Organspende auf die jeweiligen Lösungen in den Ländern ziehen. Das zeigt eine länderspezifische Abfrage der Datenbank International Registry on Organ Donation and Transplantation (IRODaT), die Zahlen zu den Organspenden in den jeweiligen Ländern sammelt. In Ländern wie Spanien, Belgien, Portugal, der Tschechischen Republik und Frankreich liegt der Anteil an Spenderinnen und Spendern pro Million Einwohner recht hoch.
DÄNEMARK
Personen, die in Dänemark sterben, sind nicht automatisch Organspender. Sie müssen zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben, zum Beispiel per Organspendeausweis. Falls keine entsprechende Zustimmung vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder Bevollmächtigten gebeten, im Sinn der verstorbenen Person über eine Organspende zu entscheiden. Laut den Erhebungen gab es 2023 – aktuelle Daten liegen noch nicht vor – 113 postmortale Organspender und 89 Lebendspender. Den größten Anteil bei den transplantierten Organen von Verstorbenen machten 209 Nieren, 63 Lebern und 40 Lungen aus. Außerdem wurden 33 Herzen und drei Bauchspeicheldrüsen transplantiert.
NIEDERLANDE
In den Niederlanden wird jeder, der älter als 18 Jahre ist und seinen Wohnsitz dort hat, automatisch zum Organspender. In jedem Fall werden jedoch vor einer Organentnahme die Angehörigen befragt. Falls eine Person stirbt, die sich zu Lebzeiten nicht geäußert oder gegen das Spenden von Gewebe und Organen ausgesprochen hat, kann auch die Familie widersprechen. Ausnahme: Wer sich als Tourist im Land aufhält, wird nicht automatisch zum Organspender. Vor allem wenn die betreffende Person dazu keine Entscheidung getroffen hat (zum Beispiel mit einem Organspendeausweis), wenden sich die Ärzte an die nächsten Angehörigen. In dem 17-Millionen-Einwohner-Land wurden 2024 373 postmortale Organspender und 522 Lebendspender erfasst. Die Anzahl der im vorigen Jahr transplantierten Organe: 639 Nieren, 218 Lebern, 36 Bauchspeicheldrüsen, 79 Herzen und 121 Lungen.
BELGIEN
Während in Dänemark und den Niederlanden die erweiterte Zustimmungslösung gilt, müssen in Belgien lebende Menschen zu Lebzeiten aktiv widersprechen. Wer stirbt, dem können auch in Belgien auch ohne ausdrückliche Einwilligung Organe entnommen werden. Wer sich gegen eine Organentnahme nach seinem Tod entscheidet, sollte eine schriftliche Erklärung bei sich führen. Das gilt nur für Personen, die zuvor mindestens sechs Monate in Belgien gelebt haben. Vor einer Organentnahme bitten Ärzte die Hinterbliebenen um Zustimmung. Gemessen an der Gesamtbevölkerung lagen 2024 die Spenderzahlen recht hoch: 419 postmortale Organ- und 106 Lebendspender. Transplantiert wurden in dem Jahr 441 Nieren, 342 Lebern, acht Bauchspeicheldrüsen, 85 Herzen und 108 Lungen.
FRANKREICH
Anders als in Deutschland gilt in Frankreich die Widerspruchslösung. Das heißt: Wer in Frankreich stirbt, dem können Organe entnommen werden. Wer dem nicht zustimmt, muss eine schriftliche Erklärung bei den Ausweisdokumenten mitführen, empfohlen wird, diese am besten auf Französisch zu verfassen. Hinterbliebene können einer Organentnahme meist noch widersprechen, aber ihre Zustimmung ist nicht gesetzlich erforderlich. In dem Nachbarland mit rund 65 Millionen Einwohnern wurden 2023 1.791 Post-mortem-Spender und 575 Lebendspender registriert. In jenem Jahr wurden 2.968 Nieren, 1.324 Lebern, 74 Bauchspeicheldrüsen, 393 Herzen und 307 Lungen transplantiert.
SPANIEN
Verstorbenen Patienten können in Spanien Organe entnommen werden. Im Fall einer nicht gewünschten Organentnahme nach dem Tod sollten Personen eine schriftliche Erklärung vorbereiten. Idealerweise sollte der Text auf Spanisch formuliert sein und zusammen mit dem Personalausweis mitgeführt werden. In der Regel können Familienangehörige der Gestorbenen nicht widersprechen. Aber: In der Praxis wird vor jeder Entnahme deren Zustimmung eingeholt. Spanien zählt weltweit zu den Ländern mit den meisten Organspenderinnen und -spendern: Der Anteil an Spenderinnen und Spender pro Million Einwohner lag 2023 bei 49. Im Vorjahr gab es in dem Land 2.562 postmortale Organspenderinnen und -spender und 404 Lebendspender.
LUXEMBURG
Im Großherzogtum brauchen die Einwohnerinnen und Einwohner nicht ausdrücklich der Organspende einzuwilligen. Wer seine Organe nicht spenden will, sollte eine schriftliche Erklärung mit der Aussage „Ich will kein Organspender sein“ mitführen. Am besten sollte der Text auf Französisch, Englisch oder Deutsch formuliert sein. Angehörige können der Organentnahme laut luxemburgischem Gesetz nicht widersprechen. Auffallend ist, dass den Zahlen zufolge das Thema Organspende beziehungsweise -entnahme in Luxemburg eher ein Randthema ist. 2023 wurden lediglich neun Organe transplantiert, genauer sieben Lebern und zwei Herzen. Nur sieben Luxemburgerinnen und Luxemburger gaben ihre Organe nach dem Tod zur weiteren Verwendung frei.
SCHWEIZ
In der Schweiz ist eine Organ- oder Gewebespende nur möglich, wenn dazu eine Einwilligung vorliegt und der Hirntod der spendenden Person zweifelsfrei festgestellt wurde. Bis zu sechs Organe können laut der Stiftung Swisstransplant gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Zu den transplantierbaren Geweben und Zellen gehören Augenhornhaut, Herzklappen und große Blutgefäße, Knochen, Knorpel sowie Sehnen und Bänder. Wie die Stiftung auf ihrer Webseite schreibt, bleibt nach der Organentnahme lediglich eine Operationsnarbe zurück, sodass sich die Angehörigen von der gestorbenen Person würdevoll und in Ruhe verabschieden können. Zu den Zahlen: 2024 wurden 287 Nieren, 129 Lebern, 63 Lungen, zehn Bauchspeicheldrüsen und 47 Herzen transplantiert. 187 postmortale Spender und 115 Lebendspender wurden gezählt.
ÖSTERREICH
In Österreich ist grundsätzlich erlaubt, einer verstorbenen Person Organe zu entnehmen. Wer seine Organe nicht spenden will, muss eine schriftliche Erklärung mit einem entsprechenden Vermerk mitführen. Hinterbliebene können zwar meist noch widersprechen, aber ihre Zustimmung ist gesetzlich nicht erforderlich. 2024 wurden in dem Land mit neun Millionen Einwohnern 264 Nieren, 137 Lebern, 13 Bauchspeicheldrüsen, 59 Herzen und 106 Lungen transplantiert. Gezählt wurden 187 postmortale Spender und 58 Lebendspender.
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Wie in Belgien, Frankreich und Österreich gilt in Tschechien die Widerspruchslöung. Wer dort stirbt, dem können Organe entnommen werden. Stimmen Personen dem nicht zu, sollten sie eine schriftliche Erklärung mitführen und darin am besten in der Landessprache schreiben, dass sie kein Organspender sein möchten. Hinterbliebene können der Organentnahme nicht widersprechen. Zahlen zu den im Vorjahr transplantierten Organen: 484 Nieren, 196 Lebern, 40 Bauchspeicheldrüsen, 101 Herzen und 72 Lungen. Es gab 313 Personen, denen nach ihrem Tod Organe entnommen wurden, und 50 Lebendspender.
POLEN
Gemäß der Widerspruchslösung dürfen Gestorbenen in Polen Organe entnommen werden. Wer allerdings einer Organ- oder Gewebespende nicht zustimmt, sollte eine schriftliche Erklärung mit einer entsprechenden Willensbekundung bei sich haben. Familienangehörige können laut polnischem Gesetz hingegen nicht widersprechen. In dem 40-Millionen-Einwohner-Staat wurden im vorigen Jahr folgende Organe transplantiert: 1.177 Nieren, 626 Lebern, 42 Bauchspeicheldrüsen, 205 Herzen und 149 Lungen. Nach ihrem Tod oder zu Lebzeiten spendeten 667 beziehungsweise 106 Personen.