Mit GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) will die EU die Asyl- und Flüchtlingspolitik neu organisieren. Während an der Umsetzung gearbeitet wird, proben viele Mitgliedsländer nationale Alleingänge. Das wiederum gefährdet gemeinsame Fortschritte.
Jahrelang haben sie gerungen, bis im vergangenen Jahr dann doch noch ein Durchbruch erzielt wurde. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem, kurz GEAS, soll in der Perspektive zu einer gemeinsam geregelten Migrationspolitik führen und letztlich auch Zuwanderung begrenzen.
Im Kern sieht GEAS vor, dass ankommende Geflüchtete an den EU-Außengrenzen registriert und dabei einem Screening unterzogen werden (mit Fingerabdrücken und Foto). Wer aus einem Land kommt, bei dem die Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt, muss sich einem Schnellverfahren unterziehen. Das soll in maximal zwölf Wochen abgeschlossen sein. So lange sollen die Geflüchteten in Auffanglagern warten müssen.
Damit erhofft man sich, die Zahl derjenigen mit nur geringen Anerkennungschancen deutlich reduzieren zu können. Sie müssten dann aus den Lagern direkt zurückkehren, würden also nicht wie bislang erst einreisen und bei Ablehnung einem mühseligen Abschiebeverfahren unterzogen.
Was sind „sichere Herkunftsstaaten“?
Die Idee, Auffanglager auch außerhalb der EU einzurichten und damit erst recht eine Einreise in die EU unmöglich zu machen, gibt es schon lange. Und ebenso lange stößt das auf eine Vielzahl juristischer, politischer, praktischer und finanzieller Hürden. Die italienische Regierung unter Giorgia Meloni hat da ihre eigenen Erfahrungen gemacht. Italien hat als erstes EU-Land solche exterritorialen Lager eingerichtet, und zwar in Albanien. Dort sollten Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern bis zu einer endgültigen Entscheidung (und anschließender Abschiebung) untergebracht werden. Italienische Gerichte hatten eine Unterbringung zweimal gestoppt. Inzwischen beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof mit der Einrichtung solcher exterritorialer Zentren. Italien soll angeblich über 600 Millionen Euro für die Einrichtungen ausgegeben haben.
Eine entscheidende Rolle spielt die Frage nach sicheren Herkunftsländern. Italien hatte 23 Staaten zu sogenannten sicheren Herkunftsländern erklärt, bei denen man davon ausgeht, dass die Menschenrechtslage dort hinreichend sicher ist, also weder systematische politische Verfolgung noch Folter drohen. Bei 15 der von Italien erklärten 23 Staaten wird das aber durchaus bezweifelt.
Die Erklärung „sicherer Herkunftsstaaten“ ist ohnehin ein ständiger Streitpunkt, auch in Deutschland. Sie gehört aber zu den Eckpunkten der Asylpolitik. Werden Staaten so eingeordnet, haben es Menschen extrem schwer, ihre unmittelbare Bedrohung darzulegen und damit ihren Asylantrag zu begründen.
Ein weiterer Durchbruch bei GEAS – neben der konsequenten Registrierung und beschleunigten Verfahren – ist die Einrichtung eines Solidaritätsmechanismus. Zur Entlastung der Hauptankunftsländer sollen nach einem entsprechenden Schlüssel jährlich 30.000 Menschen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Wer nicht bereit ist, Menschen aufzunehmen, muss zahlen (und damit andere zumindest finanziell entlasten).
Dass GEAS im letzten Jahr nach jahrelangen Verhandlungen zustande kam, lag auch am Druck der damals bevorstehenden Europawahlen. In Erwartung, dass dabei rechte und rechtsextreme Parteien stärker und damit Einigungen in der Asylpolitik noch schwerer bis unmöglich würden (was sich bei der Wahl auch bestätigte) gelang der Durchbruch.
GEAS ist eine Antwort darauf, dass frühere Versuche einer gemeinsamen und abgestimmten Politik schlicht nicht so funktioniert haben, wie sie gedacht waren. Was im Kern drei Gründe hatte.
Abkommen wie die „Dublin III“-Regelung waren zu einer Zeit verabredet worden, als die Herausforderungen noch völlig andere und weitaus geringer waren, als in den letzten zehn Jahren. Das ursprüngliche Dubliner Abkommen stammt aus den 1990er-Jahren und wurde 2013 durch die sogenannte Dublin-III-Verordnung abgelöst. Damals waren Entwicklungen wie 2015/2016, als die Zahl der Menschen, die als Flüchtlinge in die EU kamen, massiv und sprunghaft anstieg, noch nicht in diesem Ausmaß absehbar. Was mit ein Grund gewesen sein dürfte, dass die Regelungen massive Schwachpunkte hatten.
Vorgesehen war unter anderem, dass die Anträge von Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsland entschieden werden müssten, in dem sie zum ersten Mal europäischen Boden betreten haben. Ein Blick auf die Landkarte zeigt schnell die Konsequenzen. Hauptankunftsländer sind die Mittelmeer-Anrainer Italien, Griechenland, Spanien. In Deutschland, das fast nur EU-Binnengrenzen hat, hätte demnach kaum ein Flüchtling ankommen dürfen. Weil das klar war, war eigentlich vorgesehen, den Hauptankunftsländern entsprechend Unterstützung zukommen zu lassen, was aber nie in einem ausreichenden Maß erfolgt war. Die Folge war unter anderem, dass diese Länder Flüchtlinge auch ohne Registrierung weiterziehen ließen und sich teilweise weigerten, sie zurückzunehmen, wozu sie eigentlich verpflichtet waren und sind.
Gleichzeitig gelang es nicht, die große Zahl Geflüchteter einigermaßen fair auf alle Mitgliedstaaten zu verteilen.
Damit war klar, dass Dublin III im Kern an den Realitäten scheitert.
Nun also GEAS.
Damit hat sich allerdings nicht alles von heute auf morgen geändert. Die vollständige Umsetzung der neuen Regelung braucht Zeit. Die Registrierungsmechanismen müssen beispielsweise erst aufgebaut werden. Letztlich in der Realität greifen soll GEAS Mitte 2026.
Ein langer Zeitraum, in dem Mitgliedstaaten – viele davon unter dem Eindruck von Wahlkämpfen – zu massiven eigenen Maßnahmen greifen, allen voran Grenzkontrollen bis hin zu angestrebten Grenzschließungen.
Die neue Bundesregierung versucht massiv, Ankündigungen von CDU und CSU diesbezüglich auch umzusetzen.
Gegen massiven Widerstand der Nachbarländer und gegen massive juristische Bedenken. Deutschland ist damit nicht allein, aber die massiven Verstärkungen der Grenzkontrollen bei gleichzeitiger Verschärfung (Zurückweisungen) stoßen auf vehemente Kritik.
GEAS soll 2026 funktionieren
Gleichzeitig sind viele nationale Bestrebungen zu beobachten, Aufenthaltsbedingungen für Geflüchtete zu erschweren. Als Begründung wird angeführt, „Pull-Effekte“ abzubauen. Das Schlagwort dazu lautet, Zuwanderung in Sozialsysteme zu verhindern.
Migrationsforscher haben aber in vielen Studien zeigen können, dass die Ausgestaltung von Sozialsystemen keineswegs der Hauptgrund dafür ist, warum Geflüchtete bestimmte Zielländer bevorzugt suchen.
Auch die Begrenzung (oder der Stopp) von Familiennachzug gehört zu Maßnahmen, die vielfach angestrebt werden.
Während quer durch Europa (wenn auch in einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich intensiv) das Thema Migration mit nationalen Maßnahmen bearbeitet wird, ist gleichzeitig zu beobachten, dass die Zahlen seit geraumer Zeit kontinuierlich zurückgehen.
2024 gab es weniger als eine Million Asylanträge in der EU (912.000 laut Statista, davon knapp 230.000 in Deutschland, was einem Rückgang um gut 30 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Der Trend setzt sich in den ersten Monaten dieses Jahres fort. Im April wurden in Deutschland knapp 10.000 Asyl-(Erst-)Anträge gestellt, im April vergangenen Jahres waren es noch rund 17.000.
Gründe für die Entwicklungen sind noch nicht verlässlich erforscht. Manche meinen, es seien erste Effekte der geänderten europäischen Migrationspolitik. Weltweit hat die Zahl der gewaltsam Vertriebenen zuletzt jedenfalls wieder zugenommen.