Seit Jahren kämpfen hochverschuldete Kommunen um Hilfen des Bundes. In Koalitionsverträgen wird zwar regelmäßig die Bedeutung der Kommunen hervorgehoben, ohne großen Durchbruch. Jetzt steht immerhin Geld für Investitionen zur Verfügung.
Es war ein kleines Zeitfenster, auf das die Kommunen mit einer gewissen hoffnungsvollen Erwartung geblickt hatten. Anfang des Jahres war zwar alles bereits auf Wahlkampf getrimmt. Aber gerade nach dem Ende der Ampel-Koalition und eben mit Blick auf den Wahlkampf schien nicht ausgeschlossen, dass Projekte, die lange mehr oder minder vor sich hin gedümpelt waren, jetzt eine realistische Chance haben könnten.
Zentral aus Sicht der Kommunen, und das schon seit ziemlich langer Zeit: eine Lösung für die Altschuldenproblematik. Das Bundeskabinett hatte in der Tat in der Rumpfbesetzung mit SPD und Grünen einen Gesetzesentwurf verabschiedet mit dem Ziel, Kommunen mit besonders hohen Kassenkrediten nachhaltig zu entlasten.
Der saarländische Finanzminister Jakob von Weizsäcker befand seinerzeit: „Mit diesem Entwurf war die zügige Entschuldung der Kommunen mit Ihren hohen Lasten an Altschulden endlich in greifbare Nähe gerückt – eine dringend notwendige Maßnahme, insbesondere für das Saarland.“ Ende Januar war dann klar: Der Bundestag wird den Gesetzentwurf vor der Wahl nicht mehr auf die Tagesordnung setzen. Und damit ist dann „eine wichtige Gelegenheit verpasst worden“, kommentierte von Weizsäcker.
Einmal mehr. Denn die Situation besonders notleidender Kommunen ist nicht neu, und die Forderung an den Bund, durch eine Teilentschuldung zu helfen, und künftig auch Kosten für Maßnahmen, die er selbst beschlossen hat, auch vollständig zu übernehmen und nicht auf die Kommunen abzuwälzen, auch nicht.
Seit mehr als eineinhalb Jahrzehnten, genau seit 2008, setzt sich das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ für diese – und weitere – Forderungen ein. Nach eigenen Angaben sind inzwischen über 70 Städte, in denen zusammen gut zehn Millionen Menschen leben, Mitglied im Aktionsbündnis, darunter aus dem Saarland Saarbrücken und Völklingen, aus der Region außerdem Trier, Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens. Zum Kreis der Sprecherinnen und Sprecher des Aktionsbündnisses gehört auch die Saarbrücker Bürgermeisterin und Finanzdezernentin Barbara Meyer.
Dass die außerordentliche Verschuldung der Städte nicht darauf zurückzuführen ist, dass die Verwaltungen nicht mit Geld umgehen können, sondern strukturelle Gründe zugrunde liegen, ist hinreichend oft beschrieben worden. In der Regel handelt es sich um Kommunen in Regionen im Strukturwandel und mit Strukturbrüchen. Die Folge sind hohe Sozialbelastungen und gleichzeitig geringere Einnahmen. Dazu kommen dann hohe Belastungen durch Zinsaufwendungen für bereits aufgenommene Schulden.
Das alles bezieht sich auf die sogenannten „Kassenkredite“, also Schulden, die aufgenommen werden, um laufende Kosten abzudecken. Eigentlich sollte das nur zu kurzfristigen Überbrückungen ähnlich einem Dispo-Kredit erlaubt sein. Entsprechend sind auch die Zinsen höher (als etwa bei einem langfristigen Kredit für Investitionen). Aber durch die beschriebenen strukturellen Entwicklungen hat sich die Situation verfestigt.
Dauerstreit um Lösung für Altschulden
Hinzu kommt, ebenfalls immer wieder beklagt, dass der Bund Gesetze beschließt, die in den Kommunen umgesetzt werden müssen, dafür aber keine auskömmlichen Finanzmittel zur Verfügung stellt. Aktuell belastet die Kommunen beispielsweise die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich. Kommunen sind in der Regel die Träger der Grundschulen, müssen also für zusätzlichen Raum und zusätzlich Personal sorgen, damit der Anspruch auch eingelöst werden kann. Wobei der schon länger geltende Betreuungsanspruch im Kita-Bereich auch noch nicht flächendeckend überall Realität ist.
Dass in der Vergangenheit phasenweise, solange es in der Wirtschaft besser lief, immer mal wieder Statistiken ausgewiesen haben, dass sich Kommunen über sprudelnde Einnahmen freuen können, ist dabei etwas irreführend. Korrekt ist, dass in konjunkturell guten Phasen auch die Kommunen profitiert haben, das aber weder flächendeckend noch in gleichem Maße. Ganz im Gegenteil.
wie hier in Nordrhein-Westfalen – ein Streitthema - Foto: picture alliance / dpa
Über Kommunen in prosperierenden Regionen ist gelegentlich geunkt worden, sie wüssten gar nicht mehr, wofür sie das ganze Geld ausgeben sollten (was sicher sehr zugespitzt war). In allen anderen Regionen war die Situation in guten Phasen allenfalls nicht mehr ganz extrem angespannt. Darin liegt auch einer der Gründe, warum es bislang nicht gelungen ist, Hilfen des Bundes für diese hochverschuldete Kommunen zu organisieren. „Die Frage, ob es gut läuft in den Kommunen in Deutschland ist auch eine Frage, die für die Zukunft Deutschlands von größter Bedeutung ist“, sagte Olaf Scholz.
Vor fünf Jahren (2020) scheiterte der damalige Bundesfinanzminister Scholz mit einem konkreten Vorstoß. Nach seinen Vorstellungen sollte der Bund die Hälfte der Altschulden übernehmen, um die andere Hälfte sollten sich die Länder kümmern. Und um zu verhindern, dass nach einer Teilentschuldung die Spirale von vorne beginnt, sollte es entsprechende Vereinbarungen geben. Damals ging es um Schulden in Höhe von rund 35 Milliarden Euro vor allem Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Der Vorstoß zu einer „Stunde Null“ für die Kommunen (Olaf Scholz) scheiterte, weil vor allem Länder, deren Kommunen es glänzend ging, nicht mitziehen wollten. Und am Widerstand von CDU und CSU.
Koalition stellt 250 Millionen zur Verfügung
Immerhin beschloss der Bund (damals große Koalition), Gewerbesteuerausfälle der Städte und Gemeinden während der Pandemie zu kompensieren und sich außerdem dauerhaft stärker an Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beteiligen. Maßnahmen immerhin, die besonders Strukturwandel-Kommunen zumindest etwas Erleichterung gebracht haben.
Der damalige Finanzminister Scholz wollte dann auch als Bundeskanzler am Thema dranbleiben. Im Ampel-Koalitionsvertrag (2021) war vereinbart: „Wir brauchen leistungsstarke und handlungsfähige Kommunen. Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können. Ihnen fehlt die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. Wir wollen daher diese Kommunen von Altschulden entlasten“.
Ob es dafür nun eine Grundgesetzänderung gebraucht hätte oder nicht, darüber wurde so lange gestritten, dass zwischenzeitlich fast in Vergessenheit geriet, worum es eigentlich gehen sollte. Jedenfalls signalisierte dann irgendwann auch die CDU/CSU-Fraktion ihre Bereitschaft, mit sich darüber reden zu lassen – wenn denn ein diskussionsfähiger Vorschlag auf dem Tisch läge. Und so zog sich das alles auch über die dreieinhalb Jahre Ampel-Zeit hin. Es blieb der Eindruck, dass – Koalitionsvertrag hin, Beteuerungen her – eigentlich keiner wirklich an das Thema ranwollte.
Zwischenzeitlich tat sich eine neue Variante in dem Streit auf: Die Länder mit den am meisten betroffenen Kommunen müssten doch erst einmal selbst was tun, bevor sich der – formal eigentlich nicht direkt zuständige – Bund etwas überlegt.
Hessen, das zusammen mit Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen die Rangliste der Länder mit den höchsten Kommunalschulden anführte, begann mit der „Hessenkasse“ die Entschuldung der Kommunen. Das Saarland, selbst in extrem schwieriger Haushaltssituation, übernahm mit dem „Saarlandpakt“ die Hälfte der kommunalen Kassenkredite (gut eine Milliarde Euro). Das Land Rheinland-Pfalz ging einen ähnlichen Weg. Als Letztes folgte schließlich das CDU-geführte Nordrhein-Westfalen mit einer Teillösung für seine Kommunen in diesem Jahr. Damit wäre dann auch diese von Skeptikern einer Bundesbeteiligung formulierte Bedingung erfüllt.
In der Neuauflage der schwarz-roten Zusammenarbeit nach der Bundestagswahl in diesem Jahr steht im Koalitionsvertrag zwar nichts von einem Altschuldenfonds für Kommunen, aber immerhin: „Zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird sich der Bund in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunen durch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zur Hälfte beteiligen.“
Das ist immerhin eine konkrete Zahl. Wie die einzuordnen ist, wird deutlich beim Blick auf den Gesamtschuldenstand der Kommunen. Angesichts von bundesweit 32,6 Milliarden Euro an kommunalen Kassenkrediten ist diese Summe „hilfreich, aber nicht annähernd ausreichend“, kommentiert das Aktionsbündnis „Für die Würde der Städte“ den Koalitionsvertrag. Was den Vertreterinnen und Vertretern besonders klammer Kommunen gleichzeitig ein Dorn im Auge ist: Der Koalitionsvertrag sagt neben den 250 Millionen Hilfen zugleich den (reichen) Geberländern eine Entlastung von 400 Millionen zu. „Eine zusätzliche Entlastung finanzstarker Länder bei gleichzeitiger unzureichender Unterstützung der hochverschuldeten Kommunen widerspricht dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse, zu dem sich der Koalitionsvertrag ausdrücklich bekennt“, kritisiert entsprechend Aktionsbündnis-Sprecher Martin Murrack.
Und Altschulden? Im Koalitionsvertrag findet sich auch der Satz: „Wo sinnvoll und möglich, wollen wir mehr Flexibilität und Spielräume vor Ort schaffen.“ Dazu kommentiert der „Neue Kämmerer“, eine Zeitschrift, die sich selbst als „Plattform für Finanzentscheider im öffentlichen Sektor“ bezeichnet: „Bei den Vorhaben in Bezug auf Kommunalfinanzen bleibt die konkrete Ausgestaltung der Pläne oft vage.“