Den Start in die parlamentarischen Sommerferien hat sich Kanzler Merz wohl entspannter vorgestellt. Die in letzter Minute abgesagte Wahl neuer Verfassungsrichter wirft eine ganze Reihe von Fragen auf.
Egal wie es kommt, Bundeskanzler Friedrich Merz gibt sich Mühe, tiefenentspannt zu wirken. So wie am letzten Sitzungstag des Bundestages vor der parlamentarischen Sommerpause. Um 10 Uhr sollte im ersten Wahlgang auch der Unionskandidat Günter Spinner als Verfassungsrichter mit Zweidrittelmehrheit nach Karlsruhe an das Verfassungsgericht entsandt werden. Doch just zu diesem Zeitpunkt saß der Kanzler nach seiner ersten Rede vor der Länderkammer noch im Bundesrat und hörte dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann aufmerksam zu. Von Hektik beim Kanzler keine Spur.
Dabei hätte man nach den zunehmend eskalierenden Diskussionen im Vorfeld erwarten können, dass sich der Kanzler zum Ort des Geschehens, dem Bundestag, aufmachen würde. Aber offensichtlich war ihm zu diesem Zeitpunkt schon klar, dass es dort nichts mehr auszurichten geben würde. Die Wahl wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Nach der Einigung der Koalitionsspitzen auf das Personalpaket hat es vor allem in der Unionsfraktion heftig rumort, der Streit war eskaliert, Mehrheiten folglich nicht mehr zu erwarten. Also lieber verschieben. Was von den allermeisten Politikbeobachtern als völliges Desaster und Beschädigung des Ansehens des obersten deutschen Gerichts eingeordnet wurde. Vor allem auch wegen der Art, wie über eine der Kandidatinnen, nämlich die von der SPD nominierte Frauke Brosius-Gersdorf, gestritten wurde.
Der Kanzler blieb seiner Tiefenentspannung treu und meinte zwei Tage später im ARD-Sommerinterview, das sei „kein Beinbruch“ und „beim nächsten Mal müssen wir es besser machen.“
Dass diese Art des Umgangs vor allem mit einer Kandidatin, aber auch innerhalb der Koalition von vielen Menschen ganz anders gesehen wird, sieht Friedrich Merz seinerseits anders: „Meine feste Überzeugung ist, dass große Teile der Bevölkerung das allenfalls aus dem Augenwinkel begleiten und an ganz anderen politischen Themen interessiert sind als an Richterwahlen.“
Ist das wirklich „kein Beinbruch“?
Über diese Richterwahlen will der Kanzler nun erneut in der Sommerpause mit seinem Koalitionspartner SPD „in Ruhe“ reden, vor allem über deren Kandidatin Brosius-Gersdorf. Unklar blieb bei dieser Ankündigung, was er da mit seinem Koalitionspartner groß besprechen will. Die SPD bleibt dabei und will Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin nach Karlsruhe schicken. Gemäß der ursprünglichen Absprache gibt es über die Personalie aus sozialdemokratischer Sicht keine Diskussion. Einziges Entgegenkommen: Die Kandidatin hat sich bereit erklärt, die Unions-Bundestagsfraktion zu besuchen, um sich persönlich vorzustellen, um so Vorbehalte gegen ihre Person abzubauen. Bislang hat die Unionsfraktion keine Einladung an sie verschickt.
Bei der anstehenden Neubesetzung der drei vakanten Stellen beim Bundesverfassungsgericht ist es nicht das erste Mal, dass sich die Union schwertut. Schon Anfang des Jahres war sie mit eigenen personellen Vorstellungen gescheitert. Damals hatte die Union als personellen Gegenpart zu der als linksliberal eingeordneten SPD-Kandidatin Robert Seegmüller nominiert. Der Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzende des Bundes der Deutschen Verwaltungsrichter hat sich allerdings mit seinen Kommentaren vor allem zum Asylrecht bei SPD und Grünen nicht viele Freunde gemacht. Seegmüller sollte im Januar im Wahlausschuss des Bundestages nominiert werden, doch einen Tag vorher wurde die Sitzung kurzerhand abgesagt, weil die Grünen ihn rundheraus ablehnten. Die Unionsfraktion nahm die Nominierung Seegmüllers zurück und berief anstelle dessen Günter Spinner, der dann auch von dem Zwölfergremium als Kandidat bestätigt wurde. Auch dieser Kandidat ist nicht unumstritten. Immerhin hatte die AfD angekündigt, ihn zu wählen, „weil er auf uns einen vernünftigen Eindruck“ macht, so Fraktionschefin Weidel. Nun ist die Wahl abgesagt und verschoben, und zurück bleiben erhebliche Beschädigungen und das an ziemlich vielen Stellen.
Unions-Fraktionschef Jens Spahn sieht sich massiver Kritik gegenüber. Ein Vorwurf lautet, er habe seine Leute nicht richtig im Griff, wenn es darum geht, Mehrheiten zu organisieren. Naheliegend, dass Erinnerungen wach werden an die Kanzlerwahl. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik musste mit Friedrich Merz ein Kandidat in einen zweiten Wahlgang.
Ist Jens Spahn an allem schuld?
Nun die verpatzte Wahl der drei Verfassungsrichter, die ebenfalls dem Unionsfraktionschef angelastet wird. Schon in den Tagen vor der Wahl war klar, dass dies kein Selbstläufer wird. Von Abgeordneten aus den eigenen Reihen kam erhebliche Kritik und von mehreren die klare Ansage, man werde die SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf nicht wählen.
Gleichzeitig signalisierte die Linke, sie werde ihrerseits den CDU-Kandidaten Günter Singer nicht wählen. Dabei ging es gar nicht in erster Linie um dessen politische Verortung. Sondern laut Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek vor allem um den Umstand, dass die Union mit den Linken im Vorfeld nicht gesprochen habe.
Da für die Wahl zum Bundesverfassungsgericht eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, ist die schwarz-rote Koalition auf Stimmen von Grünen und eben der Linken angewiesen (sofern man nicht auf die Stimmen der AfD angewiesen sein will). Deshalb hätten die Linken durchaus nachvollziehbar erwartet, dass die Union das Gespräch über ihren Kandidaten suchen würde.
Wobei einmal mehr deutlich wird, dass die Union mit ihren öffentlich erklärten „Brandmauern“ nach rechts und links erheblichen Klärungsbedarf hat.
Selbst der ehemalige Verfassungsrichter und saarländische Ministerpräsident Peter Müller wird in seiner Einschätzung erstaunlich deutlich: „Eklatantes Führungsversagen der Union“. Wobei der CDU-Altvordere sich dabei nicht ausdrücklich nur auf Jens Spahn kaprizierte.
Da gibt es ja noch das Kanzleramt oder aber einen Fraktionsgeschäftsführer, die um die wackligen Mehrheiten zur Richterwahl genauso gut wussten. Dass nun ausgerechnet Unions-Fraktionschef Jens Spahn als erheblich beschädigt dasteht, könnte für Friedrich Merz vielleicht auch eine gewisse Genugtuung sein. Spahn hatte bei früheren Wahlen zum CDU-Parteivorsitz die jeweiligen Gegenkandidaten von Merz unterstützt. So was vergisst man nicht im Politikbetrieb. Zudem steht Spahn in der Maskenaffäre unter Druck. Der Ausgang ist nach wie vor offen.
Das alles kann aber kaum erklären, warum aus der Berliner Politik noch kurz vor der Sommerpause Signale gesetzt werden, die so viele erklärtermaßen nach den Ampelstreitereien unbedingt vermeiden wollten, gar von einer letzten Chance gesprochen haben, Vertrauen in Politik und Institutionen zurückzugewinnen.
Dass nun damit auch das Oberste Gericht, das immer noch das höchste Vertrauen aller Institutionen bei der Bevölkerung genießt, in Mitleidenschaft gezogen wird, ist vielleicht der schwierigste Aspekt an den ganzen Vorgängen.
Diskussionen um die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten hat es auch in der Vergangenheit immer wieder gegeben. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben aber eine eigentlich ziemlich kluge Verfahrensweise der Besetzung festgelegt, die sich bislang über viele Jahrzehnte auch bewährt hat. Was sich auch im Ansehen widerspiegelt.
Und im Übrigen gilt, was alle Verfassungsrichter, wie auch der ehemalige Peter Müller, immer wieder betonen: Wer bei Beratungen politisieren will, ist schnell raus. Was zählt, ist ausschließlich juristische Expertise.