Wie sollten demokratische Parteien am besten mit der AfD umgehen?
Es ist nicht nur das Saarland, die Geschichten hört man auch aus anderen Bundesländern: Kommunale Abgeordnete demokratischer Parteien stimmen zusammen mit ihren Kollegen von der AfD im Stadt- oder Gemeinderat ab und widersetzen sich damit Abgrenzungsbeschlüssen ihrer Parteien auf unterschiedliche Art und Weise. Tatsächlich unterläuft dies nicht nur Mitgliedern der CDU oder der FDP, bei denen man – zumindest zum Teil – manchmal schon ein gewisses Fremdeln mit der „Brandmauer“ unterstellen darf, sondern auch Vertretern der SPD und sogar der Grünen.
Wie geht man mit solchen Fehltritten um, was sagen sie über die demokratische Kultur in der Kommunalpolitik und was kann man dagegen tun? Wie immer in der Politik sind diese Fragen nicht leicht zu beantworten.
Kommunale Vertretungen arbeiten manchmal durchaus unter Zeitdruck. Beschlüsse müssen vor bestimmten Deadlines gefasst werden. Mal geht es um Fördermittel, mal geht es um Notsituationen, mal müssen noch dringend Dinge vor dem Haushaltsschluss auf den Weg gebracht werden. Nicht immer sind Räte die unumschränkten Herren dieser Verfahren, und in der Not sind dann Fünfe eben auch gerade und man nimmt die Stimmen der AfD-Abgeordneten in Kauf. Das vor allem, wenn aus der eigenen Mehrheit die Abgeordneten etwa wegen Krankheit fehlen oder die endlosen Verhandlungen um Kompromisse elegant abgekürzt werden können, weil die Rechtsextremen mit einer schnellen und unkomplizierten Zustimmung zum Herzensprojekt locken.
Wozu um eine Einigung ringen, die die eigenen Ideen ohne Zweifel verwässern würde, wenn das Gute liegt so nahe? Schnell greift man dann, oft ohne weiteres Nachdenken, zu den verbotenen Früchten.
Vergessen wird dabei aber leider oft, was man sich damit einkauft. Denn die Konsequenzen sind nicht auf die Gemeinde beschränkt, sie strahlen in das politische System aus. Die Strategie der AfD, sich der politischen Mitte gegenüber anzubiedern und sich salonfähig zu machen, ist ganz offensichtlich.
Ihr „Seriositätskurs“ soll neue Allianzen ermöglichen und ein drohendes Verbotsverfahren infrage stellen. Wer das freundliche Angebot des Rechtsextremismus annimmt, stellt Weichen über die kommunale Ebene hinaus.
Deswegen ist die sogenannte „Brandmauer“ – ob nun mit oder ohne Anführungszeichen – eben mehr als nur eine Abgrenzung nach rechts. Sie ist auch immer eine Selbstvergewisserung über die eigenen moralischen und ethischen Ansprüche demokratischer und verfassungstreuer Parteien. Diese selbstvergessen für einen Bebauungsplan wegzuwerfen – oder auch, weil man den Kandidaten einer demokratischen Partei einfach nicht leiden kann – ist mindestens problematisch.
Ordnungsverfahren gegen jene, die gegen solche Beschlüsse verstoßen, sind jedoch am Ende nur eine schwache Abschreckung. Tatsächlich erschafft man damit im Zweifel nur parteiinterne Märtyrer und löst Trotzreaktionen aus – beides Effekte, auf die die Strategie der Rechtsextremen abzielt.
Ein offener interner Diskurs über die eigenen Werte und wie tragfähig diese in der praktischen Politik auch und gerade auf kommunaler Ebene sein müssen, wäre die klügere Alternative.
Über eine Sache darf man sich aber keine Illusionen machen: Egal, wie man sich gegenüber der AfD in einer solchen konkreten Situation verhält: Sie gewinnt immer. Entweder wird sie eingebunden und kann erfolgreich für sich reklamieren, dass sie ja doch „nicht so schlimm“ sei und der Vorwurf des Extremismus daher nicht haltbar. Oder man grenzt sie erfolgreich aus und sie schiebt daraufhin das Lieblingsgebäck des Rechtsextremisten in den Backofen: die Opferrolle, die immer dann auf den Kaffeetisch gestellt wird, wenn die AfD Gegenwind bekommt. Schuld sind immer die anderen – man selbst ist und bleibt makellos. Diese Strategie macht die AfD oft unangreifbar.
Abgrenzungsbeschlüsse wirken daher – idealerweise – vor allem in das Innere demokratischer Parteien. Und diese Wirkung sollte man auch ernst nehmen.