Bei Krankenhausreform und Pflegeausbildung gibt es „positive Signale“ durch Gesundheitsministerin Nina Warken, sagt der Deutsche Pflegerat. Gleichzeitig fordert dessen Präsidentin Christine Vogler neue Ansätze, um die Finanzierung der Pflegeversicherung sicherzustellen.
Frau Vogler, welchen Eindruck macht die neue Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU auf Sie?
Sie kommt von außen in ein hochkomplexes System. Wir wissen, wie starr dieses System ist, wie eng abgestimmt die Akteure miteinander arbeiten. Es handelt sich um ein seit Jahrzehnten gewachsenes Macht- und Struktursystem. Sich darin einzuarbeiten, ist eine große Herausforderung. Die neu eingerichtete Bund-Länder-Kommission, die sich unter anderem mit der Zukunftsfähigkeit der Pflegeversicherung befasst, ist ein wichtiger Schritt. Klare Aussagen oder gar Gesetzesvorlagen liegen noch nicht vor, aber die ersten Hinweise zur Krankenhausstrukturreform, bei der die Länder wieder stärker eingebunden wurden, sind ein positives Signal.
Nun hat Gesundheitsministerin Warken unter anderem das eigentlich fertige Pflegekompetenzgesetz von ihrem Vorgänger Lauterbach übernommen. Wie ist der aktuelle Stand?
Das Gesetz wurde aus Sicht von Ministerin Warken überprüft und überarbeitet, wie wir dem Referentenentwurf entnehmen konnten. Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Handlungskompetenz der Pflegefachpersonen, insbesondere in der häuslichen Versorgung, erweitert werden soll. Ziel ist, dass Pflegende nicht bei jeder Maßnahme auf ärztliche Anordnungen angewiesen sind. Das ist für uns ein zentrales Anliegen. Sorge bereitet uns jedoch, dass der neue Entwurf nicht mehr so klar wie ursprünglich vorgesehen die eigenständige Handlungskompetenz überträgt, sondern weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten fordert, auch bei rein pflegerischen Aufgaben. Damit verbleiben wir im Delegationsstatus und sind nach wie vor auf ärztliche Verordnungen angewiesen. Damit wird sich im Kern nichts ändern.
… also der ursprüngliche Entwurf wurde verwässert …
Ja, in der Überarbeitung. Es ist nicht so weit verwässert, dass keine Chancen bestehen, es ist ein erster Schritt, aber nicht das, was wir gefordert haben. Manche sagen, man müsse erst einmal beginnen. Ich bin da ungeduldiger: Ich hätte mir eine klare gesetzliche Festlegung gewünscht, die der Pflegeprofession mehr Entscheidungskompetenz gibt. Das wäre auch im Sinne der Versicherten, die dann nicht mehr für jeden pflegerischen Bedarf wie etwa die Beantragung eines Pflegebettes den Arzt aufsuchen müssten.
Als Referentenentwurf liegt nun auch das Pflegeassistenzgesetz vor, was Sie hier im FORUM schon vor vier Jahren gefordert haben. Ist der Entwurf denn noch in ihrem Sinn?
Im Großen und Ganzen ja. Besonders erfreulich ist die Unterstützung der Länder und nun auch des Bundes. Wir hätten uns 24 Monate Ausbildungsdauer gewünscht statt 18 Monate, weil dies den Auszubildenden mehr Handlungssicherheit für die eigenständige Arbeit in der Versorgung geben würde. Nun sind es 18 Monate – ein Kompromiss zwischen politischem Wollen und Machbarkeit. Dennoch begrüßen wir, dass das Gesetz kommt und wir endlich in die Umsetzung gehen können.
Heißt das denn, die Pflegeausbildung allein zwischen den Bundesländern wird definitiv vereinheitlicht?
Ja, sofern das Pflegeassistenzgesetz umgesetzt wird, können Auszubildende künftig problemlos zwischen den Bundesländern wechseln. Es wird keine Anerkennungsprobleme mehr geben. Derzeit existieren unterschiedliche Berufsbezeichnungen, in einem Bundesland heißt es „Pflegehelferin“, im anderen „Pflegefachassistentin“, obwohl beide eine staatliche Ausbildung abgeschlossen haben. Zudem unterscheiden sich die Ausbildungsdauern erheblich: Im Saarland sind es 23 Monate, in Niedersachsen ein Jahr, oft kombiniert mit dem Erwerb eines Schulabschlusses. Zukünftig soll die Pflegefachassistenz bundesweit einheitlich geregelt werden und nahtlos in die dreijährige Ausbildung überführbar sein.
Anfang Juli sorgte der Bundesrechnungshof für Schlagzeilen, bis 2029 fehlen der Pflegeversicherung mindestens 12 Milliarden Euro. Die Zahl dürfte sie nicht überrascht haben?
Nein. Sie bestätigt lediglich, was wir seit Jahren sagen: Die Kassen sind leer, und es braucht Lösungen. Es gibt andere Möglichkeiten als ständig zusätzliches Geld ins System zu pumpen. Wir müssen neue Ansätze nutzen, die bisher nicht ausgeschöpft werden, auch wenn deren Wirkung einige Jahre braucht. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie beginnt bei Prävention, etwa in der Schulgesundheitspflege, und reicht über eine engere Vernetzung der ambulanten Versorgung, um Klinikeinweisungen zu vermeiden. Ärztinnen und Ärzte allein können das nicht stemmen – zumindest nicht in dem jetzt angedachten ärztlich dominierten System. Es braucht Strukturen, die allen Menschen einen sicheren Zugang zum Gesundheitssystem garantieren, und eine angemessene Versorgung. Dazu braucht es Versorgungsansätze im Rahmen des Public-Health-Gedankens. Und es braucht die Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen, andere Gesundheitsfachberufe, sowie die Gesellschaft, zum Beispiel Care-Communities, die gemeinschaftlich Verantwortung übernehmen. Dieses Potenzial nutzen wir in Deutschland bislang kaum.
Eine weitere Idee ist, bei den Leistungen in den Pflegegraden zu streichen. Gibt es da aus ihrer Sicht Einsparpotenziale?
Ja, diese Diskussion müssen wir führen, auch wenn sie unangenehm ist. Es stellt sich die Frage: Welche Leistungen können wir künftig noch aus der Pflegekasse finanzieren? Es gibt Leistungen, die nur am Rande mit direkter Pflege zu tun haben. Zum Beispiel: Unterstützungsgelder für den Haushalt. Wenn etwa das Rasenmähen aus der Pflegekasse finanziert wird, muss man fragen, ob das notwendig ist. Natürlich können Pflegebedürftige das nicht mehr selbst übernehmen, aber das wäre eine Aufgabe für lokale Care-Communities, also Nachbarschaftshilfe im Pflegekontext. Gleiches gilt für Einkaufshilfen. Zentrale pflegerische Versorgung muss gesichert bleiben, aber das Leistungsangebot in seiner jetzigen Form wird in den kommenden Jahren nicht mehr finanzierbar sein, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen.
Wie sinnvoll ist dann die private Gesundheitsvorsorge, die ja nicht alle finanziellen Anforderungen der gesetzlichen Systeme mittragen müssen?
Auch darüber müssen wir sprechen: Können wir uns in dieser Lage noch eine private Krankenversicherung leisten? Angesichts der finanziellen Herausforderungen im Gesundheits- und Pflegesystem halte ich das für fraglich. Es darf nicht sein, dass bestimmte Bereiche aus der Verantwortung genommen werden, während die gesetzlichen Systeme finanziell an ihre Grenzen stoßen. Zudem gibt es in der sozialen Pflegeversicherung Leistungen, die nicht in deren Zuständigkeit fallen, wie die Finanzierung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen bei stationären Einrichtungen. Das sind staatliche Aufgaben von Bund und Ländern, nicht von den Pflegekassen.