Trotz Sommerpause im Berliner Regierungsviertel laufen die Vorbereitungen für Entscheidungen, die bis Ende des Jahres fallen sollen. Mit dem Bundeshaushalt für 2026 könnten auch erste Entscheidungen bei den Reformen der Sozialversicherungen fallen.
Eigentlich weilen die 630 Abgeordneten des Bundestages seit Mitte Juli in den parlamentarischen Sommerferien, bis zum 8. September ist im Parlament erst mal Ruhe. „Sitzungsfreie Wochen“ heißt das, was nicht bedeutet: keine Arbeit. Für mindestens 42 Abgeordnete sogar ganz im Gegenteil. Dass sie Berge von Aktenordnern mitgeschleppt haben, ist eher unwahrscheinlich. Sicher aber ist, dass sie einen beträchtlichen Teil der Zeit vor Bildschirmen verbringen dürften.
Die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages müssen unfreiwillig den Finanzplan des Bundes für 2025, also den für das laufende Jahr, nacharbeiten, bevor der im September verabschiedet werden soll. Gleichzeitig müssen sie sich auf die anstehenden Beratungen für den Bundeshaushalt 2026 vorbereiten. Für das laufende Jahr geht es vielfach nur noch um Haushalts-Kosmetik. Doch bei der Finanzplanung für das kommende Jahr gibt es dagegen noch reichlich Gesprächs- und Klärungsbedarf.
Der Entwurf für kommendes Jahr sieht Ausgaben von gut 520 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung im kommenden Jahr soll auf knapp 90 Milliarden steigen, also die Möglichkeiten der Schuldenbremse mehr oder weniger ausreizen. Rechnet man die geplanten Investitionen aus dem Sondervermögen allerdings hinzu, dann verdoppelt sich die Neuverschuldung 2026 beinahe auf gut 174 Milliarden Euro. Mit der Konsequenz, dass im kommenden Jahr aus eben diesem Haushalt über 30 Milliarden an Zinsen gezahlt werden müssen. Was allerdings erst für den Beginn einer enormen Zinsbelastung in der Zukunft steht.
Investieren und zugleich sparen
Durch die anzunehmende Ausschöpfung des 500-Milliarden-Sondervermögens für Infrastruktur und die Aufhebung der Schuldenbremse für die Verteidigungsfähigkeit wird sich die Zinslast in drei Jahren möglicherweise mehr als verdoppeln, auf geschätzte fast 67 Milliarden Euro. Es muss also bereits ab dem kommenden Jahr im so genannten Kernhaushalt (ohne Sondervermögen) gespart werden, so Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei der Vorstellung der Finanzplanung für das kommende Jahr Ende Juli in der Bundespressekonferenz. Darum sein dringender Appell an alle Mitglieder der Bundesregierung, sie sollen ihm Sparvorschläge für ihre Ressorts machen.
Bislang sind laut Klingbeil allerdings noch keine Spar-Ideen bei ihm eingegangen. Nun ist ein Bundesfinanzminister immer in der schwierigen Situation, dass er qua Amt das Geld zusammenhalten und die Wünsche der Minister dementsprechend „haushälterisch entschärfen“ muss, wie man dazu im Finanzministerium sagt. „Zusammenstreichen“ wäre angemessener, klingt aber nicht so schön.
Doch Klingbeil ist in der einmaligen Situation, dass er neben seinem Sparappell gleichzeitig auf ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro zurückgreifen kann, wobei dessen Verwendungszweck festgeschrieben ist, nämlich vor allem Investitionen in Infrastruktur – und gleichzeitig die von der Koalition angekündigten Entlastungen bei den Steuern darstellen muss.
Was zwangsläufig zu geringeren Einnahmen führt.
Diese teilweise widersprüchlichen Signale alle unter einen Hut zu kriegen, hat bereits zu einigen Verwerfungen geführt, die auch an die Glaubwürdigkeit gehen.
So soll zum Beispiel die Umsatzsteuer in der Gastronomie zum 1. Januar kommenden Jahres wieder von 19 auf 7 Prozent (wie zu Pandemie-Zeiten) gesenkt werden. Doch ob das tatsächlich bei den Kunden ankommt, wird selbst von den Gastro-Verbänden bezweifelt. Darauf angesprochen, ob diese Steuersenkung nicht doch eher an den Menschen vorbeigeht, kündigte Klingbeil an, er werde das überprüfen lassen. In welchem Rahmen das in den Gaststätten geschehen soll, ließ er dabei offen.
Dagegen wäre die Senkung der Stromsteuer, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, allen, von Verbrauchern über Gastronomie bis zum Mittelstand zugutegekommen, die Bürger hätten dies als Entlastung tatsächlich in ihrem Geldbeutel gemerkt. Doch diese Entlastung wurde erst mal abgesagt. In den Koalitionsvertrag war bei vielen solchen Ankündigungen vorsorglich der „Finanzierungsvorbehalt“ reingeschrieben worden. Heißt: Was zu viel Geld kosten würde, wird nicht gemacht.
Eine wirksame finanzielle Entlastung der Bürger bleibt also eine offene Frage der „Arbeitskoalition“. Eine von vielen.
Renten und Pflege unter Druck
Die finanzielle Situation der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung sind weitere. Beide Zweige des Sozialversicherungssystems sind chronisch unterfinanziert und schieben riesige Defizite vor sich her. Die Beträge steigen seit Jahren kontinuierlich an, während die Versorgungsleistungen weniger werden. Eine Krankenhausreform allein, wie auf den Weg gebracht, wird offenbar nicht reichen. Allein die Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) mussten in diesem Mai mit einem 800-Millionen-Kredit gestützt werden. Im vergangenen Jahr haben allein die Krankenkassen einen Verlust von 6,2 Milliarden Euro eingefahren, in diesem Jahr dürfte es ein Betrag in ähnlicher Höhe werden.
Nicht nur für den Bundeshaushalt in diesem Jahr entsteht damit ein zusätzlicher Finanzierungbedarf, der im Haushaltsplan für das kommende Jahr nicht abgebildet ist, auch nicht sein kann. Derzeit kann kein Experte wirklich sagen, wie hoch das Defizit bei der GKV 2026 sein wird, wenn das nicht mal für dieses Jahr möglich ist. Aber es muss irgendwie finanziert werden.
Bei der Pflegeversicherung ist die Lage nicht viel anders, auch hier lauern erheblich Risiken für eine vorrausschauende Haushaltsplanung. Trotz der Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte seit Anfang Januar werden in diesem Jahr mindestens 500 Millionen Euro Schulden bei den Pflegekassen auflaufen. Schon für das kommende Jahr hat das Bundesgesundheitsministerium vorsichtig ein Defizit von 3,5 Milliarden Euro prognostiziert, sollte der Pflegebeitrag der Versicherten nicht erneut um mindestens 0,2 Punkte zum 1. Januar kommenden Jahres erhöht werden.
Genau das ist in diesem Bereich das Problem der Bundesregierung: Die Beiträge zu den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen können nicht ständig erhöht werden, ganz abgesehen davon, dass sich Union und SPD in den Koalitionsvertrag geschrieben haben, dass die Bürger die Entlastungen, die die „Arbeitskoalition“ auf den Weg bringen will, auch spüren müssen. Es hilft wenig, den Steuersatz in der Gastronomie zu senken und gleichzeitig die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anzuheben.
Dazu kommt, die Lohnnebenkosten würden erneut steigen, wenn die Bundesregierung das nötige Geld nicht nur wieder über die Zusatzbeiträge finanzieren wollte (die nur von den Arbeitnehmern bezahlt werden). Schon jetzt liegt die staatliche Abgabenquote bei über 40 Prozent, also über dem, was bis vor wenigen Jahren als äußerste Schmerzgrenze für den Standort Deutschland galt.
Nicht nur für Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eine echte Herausforderung: Entweder landen die Defizite aus diesem Bereich bei ihm, dem Finanzminister, der alles über Steuern finanzieren soll, oder sie müssen irgendwie abgewälzt werden.
Nicht ganz umsonst nannte Klingbeil die anstehenden Monate der Bundesregierung bis Weihnachten auch den „Herbst der Entscheidung“.
Dazu gehört auch der Kostenfaktor Bürgergeld, der ebenfalls immer weiter steigt. Im vergangenen Jahr waren es 46,9 Milliarden im Bundeshaushalt, ein Zuwachs von vier Milliarden. In diesem Jahr wird nach ersten Schätzungen die 50-Milliarden-Grenze durchbrochen werden. Nun soll aus dem Bürgergeld, vormals Hartz IV, zukünftig die Grundsicherung werden. Ob die erneute Namensänderung die Kosten senken wird, darf bezweifelt werden, schon die erste Umbenennung hat dazu wenig beigetragen.