Die Anfänge der Sklaverei reichen Jahrtausende vor der christlichen Zeitenwende zurück. In weiten Teilen Europas verschwand sie im Hochmittelalter, während sie in muslimischen Reichen rund 13 Jahrhunderte fortbestand.
Die Epoche, in der das global-historische Phänomen der Sklaverei fester Bestandteil der Menschheitsgeschichte geworden ist, lässt sich nur schwerlich bestimmen.
Sichere Erkenntnisse lassen sich erst mit der Entstehung der Schrift und dem Auftauchen von Imperien im Rahmen der frühen Hochkulturen gewinnen. Schon in der ältesten schriftlich überlieferten Rechtssammlung, dem um 2100 v. Chr. in Mesopotamien verfassten „Codex Ur-Nammu“, findet sich die gesellschaftliche Unterscheidung zwischen Bürgern und Sklaven. In der gleichen Region wurde im 18. Jahrhundert v. Chr. der berühmte „Codex Hammurapi“ vom gleichnamigen Herrscher des Babylonischen Reiches in Auftrag gegeben. In dieser Rechtsordnung gab es schon diverse Vorschriften über den Umgang mit Sklaven und bezüglich des Sklavenhandels, der laut dem Historiker Professor Michael Zeuske im Laufe des zweiten Jahrtausends v. Chr. entstanden war. Schon im „Codex Hammuapi“ waren die Sklaven entmenschlicht und zu einer Sache oder Ware wie später bei den Römern degradiert worden. Weil es für einen erworbenen Sklaven, bei dem danach eine Krankheit festgestellt wurde, ein verbrieftes Rückgaberecht gab.
Kriegsgefangene oft versklavt
Die Sklaverei zählt zu den von den Altertumswissenschaften intensiv erforschten Sachverhalten. Weil sie in sämtlichen antiken Gesellschaften eine Selbstverständlichkeit war und so gut wie niemals grundlegend in Frage gestellt wurde. Im pharaonischen Ägypten war sie ebenso bekannt wie im Palästina der alttestamentarischen Zeit. Obwohl die Bibel in der Heilsgeschichte die Gleichheit aller Menschen vor Gott verkündet hatte, hatte das jüdische Volk keine Probleme mit der Sklaverei. Deren Abschaffung wurde in der Tora keineswegs gefordert, allerdings wurde den Betroffenen, die meist als unfreie Hausangestellte benutzt wurden, ein gewisser Rechtsschutz eingeräumt, und sie durften auch an sämtlichen Kultfesten teilnehmen. Schuldsklaven sollten nach sieben Jahren wieder ihre Freiheit und ihren Landbesitz zurückerhalten können.
Auch in Afrika abseits von Ägypten dürften die Anfänge der Sklaverei bis zu den Zeiten der ersten Hochkulturen zurückreichen. Auch wenn es darüber keinerlei Quellen gibt. Es wird aber angenommen, dass viele Völker und Ethnien südlich der Sahara sich schon frühzeitig gegenseitig bei Kriegen Männer und Frauen als Beute genommen hatten.
Im antiken Griechenland wurde die Sklaverei, besonders in Athen, auf das sich die meisten zeitgenössischen Quellen beziehen, als höchst willkommen betrachtet, um den freien Bürgern die nötige Muße und Freizeit zu verschaffen. Die Sklaverei wurde schon um 1700 v. Chr. in der mykenischen Kultur und deren sogenannter Linearschrift B erwähnt und hat auch in den Homerischen Epen ihren frühen Niederschlag gefunden. Der Bedarf an Unfreien wurde einerseits durch Kriegsgefangene gedeckt, andererseits durch den Sklavenhandel mit den von den Griechen als Barbaren angesehenen Nachbarvölkern sowie durch Kauf von Opfern bei auf Menschenraub spezialisierten Piratenvölkern wie den Phöniziern, die die Levante und das östliche Mittelmeer im ersten Jahrtausend v. Chr. unsicher machten. Bis zu ihrer Abschaffung durch Solon um 600 v. Chr. war auch die Schuldsklaverei in Athen recht weit verbreitet gewesen. Wobei die meisten freien Griechen eine Versklavung ihrer eigenen Landsleute als eine große Schande empfanden.
Freilassung war in Rom möglich
Denn Sklaven wurden in Griechenland ihrer Menschlichkeit beraubt und in den Worten des Philosophen Aristoteles lediglich als „beseeltes Werkzeug“ oder „Werkzeug vor allen anderen Werkzeugen“ eingestuft. Zwar hatten einige Sophisten ab dem 5. Jahrhundert v. Chr. unter Hinweis darauf, dass alle Menschen von Natur aus frei geboren werden, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sklaverei erhoben. Und auch die Stoa hatte um 300 v. Chr. die Doktrin von der Naturwidrigkeit der Sklaverei zum Ausdruck gebracht. Doch die gesellschaftliche Akzeptanz der Sklaverei blieb davon unbehelligt. Einen rechtlosen Unfreien zu besitzen, galt als Statussymbol. Sklaven, deren Gesamtzahl in Griechenland spekulativ ist, wurden vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt, konnten aber auch zu Tätigkeiten in Handwerk, Handel und im Bergbau in Metallminen oder Steinbrüchen gezwungen werden. Sklaven waren grundsätzlich rechtlos, rechtlich geschützt waren sie lediglich als Sache. Im Unterschied zum späteren Rom durfte ein Sklavenhalter seine Sklaven aber nicht willkürlich töten. Bestrafungen mit Peitschenhieben waren allerdings gang und gäbe. Freilassungen wurden ab dem 4. Jahrhundert v. Chr. gebräuchlicher, wofür sich die Sklaven durch Aufbringung ihres Marktwertes vom Besitzer allerdings freikaufen mussten. Wobei der Freigelassene den frei geborenen Bürgern keineswegs gesellschaftlich gleichgestellt wurde, sondern in seinem Status niedergelassenen Fremden entsprach.
In den Anfängen des Römischen Reiches gab es die Sklaverei fast ausschließlich in Gestalt der Schuldsklaverei, die aber im 2. Jahrhundert v. Chr. verboten wurde. Im Zuge der folgenden Eroberungskriege trat an ihre Stelle die Versklavung eines ganzen Heers von Kriegsgefangenen. Sklavinnen und Sklaven, die in späteren friedlichen Zeiten vermehrt durch hausgeborene Unfreie gewonnen wurden, wodurch jedoch der Bedarf an kostenfreien Arbeitskräften schon im 2. Jahrhundert n. Chr. nicht mehr gedeckt werden konnte, galten nach römischem Recht als Sache und Eigentum des Besitzers, der nicht mehr nur eine Einzelperson, sondern auch eine Stadt oder eine Korporation sein konnte. Die Lebensbedingungen der Sklaven konnten je nach Eigentümer oder Tätigkeitsfeld stark variieren. Sie konnten in der Landwirtschaft, im Bauwesen, im Handwerk, in Bergwerken oder im Haushalt eingesetzt werden. Das Militär blieb ausgeschlossen, weil Sklaven für diesen Dienst als unwürdig angesehen wurden. Nicht alle Sklaven, die über ein spezielles Handelsnetz im gesamten Reich verteilt wurden, wollten sich schicksalsergeben ihrem schweren Los beugen. Deshalb kam es zwischen 136 und 71 v. Chr. zu verschiedenen Revolten, von denen der Spartacus-Aufstand anno 73. v. Chr. am berühmtesten werden sollte. Außer mit brutaler Gewalt reagierte Rom darauf mit Reformen, die die Situation der Betroffenen ansatzweise verbessern konnten. Nach römischem Recht konnten Sklaven ab dem 30. Lebensjahr freigelassen werden, auch frühere Freilassungen waren theoretisch möglich. Daneben gab es auch die Möglichkeit eines Freikaufs, wofür die Sklaven, die während der Kaiserzeit in Italien schätzungsweise ein Viertel der Bevölkerung gebildet hatten, die Erträge aus einer ihnen vom Besitzer erlaubten Nebentätigkeit namens peculium verwenden konnten. Freigelassene, die häufig im Haushalt ihres Patrons verblieben und verantwortungsvollere Aufgaben übertragen bekamen, konnten rechtlich nicht an Freigeborene heranreichen.
Mit dem Siegeszug des frühen Christentums änderte sich mit Blick auf die alttestamentarischen Vorgaben und die soziale Praxis der heidnischen Umwelt rein gar nichts bezüglich der Akzeptanz der Sklaverei im Römischen Reich. Mit der propagierten Ethik des Gehorsams und der Unterordnung, wobei die Paulus-Briefe eine wesentliche Rolle spielten, wurde die dem Geist des Evangeliums mit seinem Liebesgebot eigentlich fundamental widersprechende Sklaverei über die kommenden Jahrhunderte stabilisiert. Sklaven in kirchlichen Institutionen und Klöstern waren daher keine Besonderheit. Neu eingeführt wurde die Möglichkeit kirchlicher Freilassung von Sklaven, wobei allerdings auch in diesem Fall die Freigelassenen und Freigeborenen nicht gleichgestellt waren. Ersteren blieb beispielsweise der Eintritt in den höheren Klerus versagt.
Im 4. Jahrhundert n. Chr. kam es im Römischen Reich mit dem sogenannten Kolonat zur Herausbildung einer zweiten Form von eingeschränkter Freiheit, wobei den betroffenen Bauern ein Verlassen des von ihnen gepachteten Landes ohne Zustimmung des Besitzers untersagt wurde. Allerdings wurden Kolonen und Sklaven bis ins Frühmittelalter als rechtlich und sozial getrennte Gruppen angesehen. Auch wenn das spätantike Kolonat, das danach von einer Reihe germanischer Stämme übernommen und auch im oströmisch-byzantinischen Reich eingeführt wurde, als ein Übergangsschritt von der antiken Sklaverei hin zu Leibeigenschaft und Hörigkeit im Rahmen des späteren mittelalterlich-europäischen Lehnswesen eingestuft werden kann.
Islam sah Sklaven als Menschen
Die verschiedenen Staatsgebilde, die nach dem Ende des Imperium Romanum entstanden waren, orientierten sich am römischen Recht und übernahmen weitgehend auch die Bestimmungen zur Sklaverei. Im Zuge der aufkeimenden Kontroverse darüber, ob es einem Christen gestattet sein sollte, einen Glaubensgenossen als Sklaven zu halten, rückten ab dem 6. Jahrhundert die noch heidnischen slawischen Völker Osteuropas in den Mittelpunkt ganz massiver Sklavenjagden. Wodurch die Entstehung des bis dahin völlig unbekannten Begriffs „sclavus“ erklärt werden kann, weil die Römer beispielsweise ihre Sklaven nur mit dem Begriffspaar „servus/serva“ bezeichnet hatten. Auch wenn das Wort „Sklave“ laut Prof. Zeuske erst im 12. Jahrhundert alternativ zu „servus“ verwendet wurde.
Zahlreiche Volksgruppen waren an den Sklavenjagden in Osteuropa beteiligt, beispielsweise die Chasaren, die Waräger, die Wikinger, die Normannen, die Sachsen, die Franken Karls des Großen oder die Ottonen des Heinrich I. Wobei sie ihre Menschenbeute hauptsächlich nicht wegen Eigenbedarfs gemacht hatten, sondern weil mit dem Siegeszug des Islams ein zahlungskräftiger Abnehmer aufgetaucht war. Der Islam stufte die Sklaverei ebenfalls in einer etwas humaneren Variante (Sklaven wurden dabei nicht mehr nur als Sache, sondern auch als Menschen angesehen) als mit dem Koran vereinbar ein, sofern die Angehörigen der eigenen Religion davon ausgenommen waren. Die muslimischen Imperien schätzten besonders die hellhäutigen Slawen Osteuropas. Sie bezogen zusätzlich auch noch zahllose Sklaven aus Afrika (die teilweise bis nach Indien gelangten, wo es im 14 und 15. Jahrhundert sogar zur Bildung afrikanischer Sklavenstaaten kommen sollte). Weshalb sich ein einträglicher Menschenhandel über klar fixierte europäische Routen etablierte, um die Slawen über Venedig in die arabischen Länder des Orients und über Arles ins maurische Spanien zu transportieren.
Erst mit der weitgehenden Christianisierung des slawischen Ostens kam dieses einträgliche Geschäftsmodell um das Jahr 1100 zum Erliegen. Gleichzeitig trat das kirchliche Verbot eines Handels mit christlichen Unfreien in Kraft. Dadurch wurde der Sklaverei im Hochmittelalter nördlich der Alpen quasi die Wurzel entzogen. Dem trug Eike von Repgow mit seinem berühmten, um 1230 verfassten Rechtswerk „Sachsenspiegel“ Rechnung, in dem erstmals Sklaverei und Leibeigenschaft ausdrücklich verworfen wurden. Südlich der Alpen hielt sich die Sklaverei noch bis ins 15. Jahrhundert, wobei vor allem die Seerepubliken Italiens weiterhin mit Sklaven aus dem Schwarzmeerraum und dem Balkan handelten und damit auch vermögende Haushalte im Renaissance-Italien belieferten. Als Vorläufer des Atlantischen Sklavenhandels können die Sklavenjagden der Portugiesen auf den Kanarischen Inseln angesehen werden, wo die einheimischen Guanchen ausgerottet und verschleppt wurden.