Stichwort „Risiko“: FORUM-Reporterin Annegret Handel-Kempf fragte nach beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), in dem es auch eine Fachgruppe gibt, die sich mit Pflanzen- und Mykotoxinen beschäftigt. Antworten zur aktuellen Situation bekam sie von einer BfR-Sprecherin.
Deutschland ächzt unter Hitzewellen auf der einen Seite sowie Extremwetter-Ereignissen auf der anderen Seite. Solche Auswirkungen des Klimawandels werden häufiger. Sind Menschen deshalb inzwischen stärker durch Mykotoxine gefährdet?
Im Rahmen von Monitoring-Programmen werden Lebensmittel regelmäßig repräsentativ beprobt und auf Mykotoxine und andere Kontaminanten untersucht. Die Ergebnisse werden einmal jährlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Form eines Berichts zur Lebensmittelsicherheit veröffentlicht. Eine systematische Zunahme der Gehalte an Mykotoxinen in Lebensmitteln auf dem deutschen Markt und damit verbunden eine erhöhte Gesundheitsgefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland lässt sich aus diesen Daten nicht ableiten.
Können Menschen Mykotoxine in Lebensmitteln und in ihrem Arbeitsumfeld sehen, schmecken oder riechen?
Eine Kontamination von Lebensmitteln mit Mykotoxinen ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu erkennen. Dies trifft insbesondere auf verarbeitete Lebensmittel zu, wenn zum Beispiel kontaminierte, unverarbeitete Rohstoffe wie zum Beispiel Getreide weiterverarbeitet werden zu Getreide-haltigen Produkten, wie beispielsweise Haferflocken. Die Mykotoxine können dann nur mittels einer chemischen Analyse nachgewiesen werden.
Was Verbraucherinnen und Verbraucher in Privathaushalten jedoch erkennen können, sind verschimmelte Lebensmittel. Hierbei kann es sich um einen Befall mit Mykotoxin-bildenden Schimmelpilzen handeln. Deshalb sollten Lebensmittel, die einen sichtbaren Schimmelpilzbefall aufweisen, nicht mehr verzehrt werden. Das BfR hat eine Verbraucherbroschüre mit nützlichen Tipps zur richtigen Lagerung von Lebensmitteln zur Vermeidung eines Befalls mit Schimmelpilzen sowie zum Umgang mit verschimmelten Lebensmitteln veröffentlicht (www.bfr.bund.de/cm/350/schimmelpilzgifte-in-lebensmitteln-so-koennen-sie-sich-schuetzen.pdf).
Für die inhalative Aufnahme von Mykotoxinen am Arbeitsplatz und in Innenräumen ist das BfR nicht zuständig.
Mit Schimmelpilzen und Mykotoxinbelastung in Innenräumen beschäftigt sich das Umweltbundesamt (UBA). Mit Fragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Welche Symptome zeigen Umwelt und Gesundheit, wenn Mykotoxine gefährlich werden?
Beim Menschen kann die Exposition gegenüber Mykotoxinen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die toxische Wirkung ist dabei abhängig von dem jeweiligen Toxin, der Aufnahmedauer – akut oder chronisch –, der Aufnahmemenge und dem individuellen Gesundheitszustand. Zu den möglichen Symptomen einer akuten Mykotoxinvergiftung gehören Leber- und Nierenschäden, Haut- und Schleimhautschädigungen, Beeinträchtigungen des Immunsystems oder des zentralen Nervensystems, hormonähnliche Effekte, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall.
Darüber hinaus können einige Mykotoxine nach chronischer Aufnahme auch krebserregend und erbgutschädigend wirken.
Für Informationen zum Thema „Wirkung von Mykotoxinen in der Umwelt“ verweisen wir an das Umweltbundesamt. Für Fragen zur Thematik Pflanzengesundheit an das Julius-Kühn-Institut (JKI).
Rufen Sie aktuell Landwirte oder auch Brotfabriken dazu auf, besonders stark auf Mykotoxine zu achten? Funktioniert eine solche Risiko-Beobachtung überhaupt ohne Ihre Unterstützung?
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 178/2002 dürfen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in Verkehr gebracht werden. Nach dieser Verordnung müssen zunächst die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen in den ihrer Kontrolle unterstehenden Unternehmen dafür sorgen, dass die Lebensmittel oder Futtermittel die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen, die für ihre Tätigkeit gelten, und die Einhaltung dieser Anforderungen überprüfen.
Auf Behördenseite gilt die klare Trennung zwischen der wissenschaftlichen Risikobewertung und dem Risikomanagement als eines der Grundprinzipien der Lebensmittelsicherheit. Sie ist seit 2002 im deutschen und im europäischen Recht verankert. In diesem Prozess besteht die Aufgabe des Bundesinstituts für Risikobewertung darin, die unabhängige wissenschaftliche, also objektive Risikobewertung vorzunehmen. Das BfR berät die Behörden des Risikomanagements, ist aber selbst nicht Teil der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland. Im Zuge des Risikomanagements durch Politik, und den nachgeordneten verantwortlichen Bundes- und Landesbehörden wird unter Einbeziehung aller relevanten Aspekte entschieden, welche Maßnahmen zur Risikominimierung anzuwenden sind.
Was ist riskanter: Der Verzicht auf Fungizide, um die Landwirtschaft vor Mykotoxinen zu schützen, oder schwer zu behandelnde Pilzinfektionen, wenn Menschen wegen der Fungizide Resistenzen entwickeln?
Die zur Bekämpfung von pflanzenpathogenen Pilzen im Nutzpflanzenbau eingesetzten fungiziden Wirkstoffe unterscheiden sich von den beim Menschen zur Behandlung von Infektionen mit humanpathogenen Pilzen, wie zum Beispiel Candida albicans, eingesetzten Arzneimittelwirkstoffen.
ihre giftigen Rückstände, die Mykotoxine, oft nicht - Foto: picture alliance / blickwinkel / R. Koenig
Die Europäische Union arbeitet an einer Minderung der Risiken durch Mykotoxine: Welche Bereiche sind hier verstärkt zu überwachen, und welche Rolle spielen Sie dabei?
Um die Aufnahme von Mykotoxinen über den Verzehr von Lebensmitteln und damit das gesundheitliche Risiko von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu minimieren, setzt die Europäische Union Höchstgehalte für Mykotoxine in Lebensmitteln fest beziehungsweise empfiehlt die Erhebung von Daten im Rahmen eines Monitorings, wenn die Datenlage für die Entscheidung über Höchstgehalte noch nicht ausreichend ist. Da die meisten Mykotoxine hauptsächlich in pflanzlichen Lebensmitteln vorkommen, wird insbesondere dieser Bereich verstärkt überwacht und gesetzlich geregelt.
Das BfR berät gemäß seinem gesetzlichen Auftrag das Risikomanagement, in diesem Fall die zuständigen Bundesministerien, zu Fragen der gesundheitlichen Bewertung von Mykotoxinen in Lebensmitteln.
Gerade hat die neue Bundesregierung die Stoffstrombilanzverordnung zurückgenommen. Müssen wir damit rechnen, dass Risiken durch Mykotoxine unter der Prämisse des Bürokratieabbaus nicht mehr ausreichend dokumentiert und bewertet werden?
Das Institut bewertet gesundheitliche Risiken von Lebensmitteln, Alltagsprodukten und Chemikalien, spürt neue gesundheitliche Risiken auf und erarbeitet Empfehlungen zur Risikobegrenzung. Die mit der Frage angesprochenen Aspekte liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des BfR.